Das stimmt so nicht ganz. Richtig ist, dass vom Kanton aus keine Vorgabe existiert. ABER die Gemeinden können das verlangen!! Dort müsstest Du nachfragen, falls Du Dich bereits für einen Wohnort entschieden hast...
Rückmeldung von Dietikon: "Ob Sie in Deutschland angemeldet bleiben können, müssen Sie mit Ihrer Gemeinde in Deutschland besprechen und/oder beim Migrationsamt Zürich anfragen. Für dieses Anliegen sind wir nicht zuständig. " Muss man dazu noch etwas hinzufügen?
Moin Geralt,
die Antwort bezieht sich schon auf die MwSt-Frage.Du hast zwar drei Monate Zeit für die Ausfuhr und dir die Rückerstattung vom deutschen Zoll abstempeln zu lassen. Das setzt aber voraus, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes, in deinem Fall Möbel, bereits in der Schweiz wohnhaft und im Besitz von mindestens Aufenthaltserlaubnis B sein musst.
Das ist aber nicht wirklich schlimm, hier gibt es auch Möbelhäuser, die nicht so teuer sind. Manchmal ist z.B. bei IKEA auf dem Preisschild der gleiche Betrag wie in Deutschland, nur eben in CHF ausgezeichnet statt EURO. Und somit sogar günstiger.
Oh, in Ordnung! Vielen Dank!
Mein Zwischenfazit: Das funktioniert alles solange, bis sich eine Instanz findet, die sich benachteiligt fühlt und meckert. Ich warte auf die Rückmeldung des Steuerberaters.