Beiträge von Georg_X
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Vielen Dank Maik,
das ist ja überschaubar.
Ich werde das schnellsten beantragen lassen vom Arbeitgeber. Falls der aber sagt, ich soll das selbst machen, wo wird die Grenzgängerbewilligung beantragt?
Bei der KV habe ich gelesen, dann man in den ersten 3 Monaten einen Antrag auf Befreiung machen kann. Da ich in D. privat versichert bin, nehme ich an, das sollte kein Problem sein.Viele Grüße
Georgios -
Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag als Arzt in einer Privatklinik in der Schweiz und ich habe meine deutschen Diplome eingesandt zur Anerkennung.
Es soll losgehen am 01. September 2020.Nehmen wir mal an, die Zeugnisse werden anerkannt. Was muss ich denn noch erledigen an Behördengängen?
Ich werde nicht in der Schweiz wohnen, sondern nur im Hotel übernachten, da es nur 2 Tage pro Woche sind, Teilzeitstelle.
Wohnen tue ich weiterhin in NRW.Kann ich einfach am 01. September dort erscheinen und arbeiten?
Und sollte etwas zu tun sein, kann man das auch im Laufe des 1. Monats machen oder unbedingt vorher?
LG
Georgios -
FRAGE:
Mein Sohn wohnt noch in Deutschland. Bekomme ich die Familiezulage von mind. 200 SFR, wenn ich in der Schweiz zu über 50% wohne und arbeite?
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Hallo liebe Mitforisten,
das ist mein erster Beitrag. Ich habe mich gerade angemeldet. Ich habe schon länger hier mitgelesen und fand Vieles sehr informativ aber vor Allem war es eine erste Beschäftigung und "Gewöhnung" an das was alles ansteht, wenn man sich in die Schweiz orientieren möchte.Beim zweiten Versuch hat es nun geklappt und ich habe eine 40%-Stelle in der Schweiz (2 Tage pro Woche) ab September 2020 ergattert. Die soll wahrscheinlich ab Mai 2021 auf 60% aufgestockt werden und später auf 100%. Ich bin in Deutschland Selbständig und werde weiterhin parallel auch in Deutschland arbeiten, bis ich irgendwann im nächsten Jahr die volle Stelle in der Schweiz bekomme.
Nun zu meinen Fragen, weil so eine Konstellation habe ich leider nicht gefunden:
Ich werde solange ich nur 40% arbeite erstmal pendeln und bei meinem Bruder 2-3 Nächte pro Woche in Aarau übernachten.- Brauche ich eine Arbeitsbewilligung und wenn ja wo beantrage ich die (Arbeitsstelle ist in Luzern, Kanton Luzern)?
- Ich wohne in Düsseldorf und habe eine lange Fahrt. Trotzdem scheint das ja nicht auszuschliessen mittlerweile, dass man als Grenzgänger eingestuft wird, wobei ich auch nicht weiß, ob das wirklich relevant ist und was die alternative Bezeichnung wäre. Pendler?- Da ich nicht selbst was miete und auch weniger, als die Hälfte der Zeit in der Schweiz verbringen werde, brauche ich eine Aufenthaltsbewilligung?
- Muss ich in der Schweiz Steuern zahlen oder alles in Deutschland versteuern? Und wenn ich in der Schweiz das schweizer Gehalt versteuern muss, ist das dann die sogenannte Quellensteuer und wie hoch ist die? Ist die unabhängig vom Kanton und Wohnort? Wäre mein Schweiz- steuerrelevanter Wohnort Deutschland oder Aarau, wo ich übernachte?
- Muss ich dann doch das Haus meines Bruders als Wohnort angeben, auch wenn es keinen Mietvertrag gibt?
- Brauche ich zusätzlich zur pKV in Deutschand auch eine Schweizer Krankenversichrung, oder erstmal nicht?
Ich merke schon, es ist viel und obwohl ich mehr Fragen hätte will ich es dabei belassen, damit ihr auch antworten könnt...
Ich bin gespannt und voller Hoffnung
LG
Georg