Hallo,
ich habe eine zusätzliche Frage zu dem Thema Mutterschaftsleistungen (stelle sie für eine Freundin):
Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz (Grenzgängerin), der zum 31.03.21 endet. Nun ist sie schwanger und der Geburtstermin ist just am 21.3.21, also 10 Tage vor Ablauf des Vertrags.
Weiß jemand ob sie dann trotzdem Anspruch auf die volle Mutterschaftsentschädigung für 14 Wochen (80% des Lohns) hat, obwohl sie ja dann schon bald nicht mehr angestellt ist?
Würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort darauf hat.
Schöne Grüße