Hoi zusammen, ich werde mir bei init7 einen Internanschluss bestellen. Wenn mich jemand empfiehlt, bekommt dieser eine Gutschrift und ich spare mir das Geld für die hardware. Jemand Interesse? Man muss halt bereits selbst Kunde dort sein. Danke!
Beiträge von FFM_StG_B
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Hallo! Ich habe mich letzte Woche Dienstag in der Schweiz angemeldet und alle Unterlagen zur Aufenthaltserlaubnis B abgegeben. Es hieß, dass ich eine Einladung des Ausländeramtes erhalten werde. Wie lange dauert das für gewöhnlich?
Danke!
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Hi! Bei mir ist die Situation gleich: nächste Woche ziehe ich mit zwei Koffern in die Schweiz, den eigentlichen Umzug mache ich in ein paar Monaten, wenn ich weiß wo genau ich wohnen will und eine Wohnung habe (um Liechtenstein herum).
Der Schweizer Zoll teilte mir diese Information per Email mit:
Folgende Dokumente müssen dem Schweizer Zoll dabei vorleget werden.
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Fahrzeugdokumente
- Form. 18.44
- CH-Aufenthaltsbewilligung
- Anmeldung Schweizer Wohngemeinde
- Abmeldung Ausland (falls vorhanden)
Alle Ware die Sie 6 Monate und mehr in Ihrem Besitz/ Nutzung sind, können Abgabenfrei eingeführt werden. Alle andere Ware müssten Sie die MWST und allfällige Zollabgaben bezahlen.
Alle Informationen sowie das Formular 18.44 für Übersiedlungsgut finden sie auf unsere Homepage: Umzug (Übersiedlungsgut) (admin.ch)
Der deutsche Zoll ist meinem Verständnis nach nicht involviert, was aber keineswegs korrekt sein muss.
Bitte berichte weiter, denn mir wäre damit sehr geholfen. Danke dir!
Till
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Hi Till,
- Wir haben die Liste(n) nicht vorab geschickt und es war kein Problem und ging trotzdem recht schnell.
- Theoretisch geht das, macht aber alles unnötig kompliziert. Ihr dürftet über die Grenze, müsst es aber dem Grenzwächter (Schweizer Zollbeamte) anzeigen. Dann dürft ihr NICHTS entladen und am nächsten morgen wieder zurück.
Aber rechtlich glaube ich, darf Euch der Grenzwächter die Einreise samt Umzuguts untersagen, wenn ich mich richtig erinnere.... Also wenn es irgendwie geht besser schon vorher zu den Öffnungszeiten der Warenabfertigung einreisen.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte nun Kontakt via Mail mit der Zollstelle und habe die so verstanden, dass ich gar nicht bei Einreise das Übersiedlungsgut angeben müsse, weil ich zuerst nur in eine möblierte Wohnung ziehen werde und nur meine Kleidung und Laptop/Handy mitnehme. Also eher wie ein Tourist. Hat dazu jemand Erfahrung? Es heißt ja, das Übersiedlungsgut müsse in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung erfolgen. Binnen zwei Jahren geht man davon aus, dass dies gegeben sei.
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In gut zwei Wochen ist es nun soweit und ich werde meinen angesprochenen Teilumzug machen. Dazu noch ein paar Fragen:
- ich habe gelesen es sei sinnvoll die Umzugsliste (bzw. Zwei Listen, weil eine die kleinen aktuellen Dinge beinhaltet wie Kleidung, Koffer, Laptop etc und die andere den großen Hausrat, der irgendwann nachzieht) zuvor der Zollstöcke per Mail zuzusenden. Dann können die schon mal prüfen. Hat das hier jemand gemacht und welche Erfahrungen oder Tipps habt ihr?
- ich fahre mit meiner Freundin (die noch nicht mitzieht) an einem Sonntag nach Buchs in ein Hotel. Am Montagmorgen wollen wir dann zurück zur Grenze zum Zoll. Gibt es da Probleme, wenn ich ja schon auf dem Zollgebiet bin, denn sonntags kann ich nichts deklarieren?
Danke euch!
VG Till
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Hallo zusammen,
bei mir steht Ende Juni der Umzug bevor. Aber ich werde in Tranchen umziehen und das stellt mich vor einige Fragen.
Meine Freundin behält die bisherige Wohnung in Deutschland, deshalb stehen auch sehr viele der Möbel und des Hausrats weiterhin hier.
Ich möchte zu Beginn eine möblierte Wohnung in der Schweiz anmieten und in Ruhe nach einer schönen Wohnung suchen. Das heißt, dass ich eventuell erst in drei oder sechs Monaten einen richtigen Umzug machen werde.
Aber wie deklariere ich heute meine Sachen beim Zoll? Ich weiß welche Möbel und Technik ich habe. Aber ob es sechs oder acht Kisten Bücher, fünf oder sieben Kisten Küche usw weiß ich nicht.
Hat jemand Erfahrung damit?
Danke!
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Hallo,
bei mir wird sich dieses Jahr genau diese Situation ergeben: ich ziehe aus D in die Schweiz, werde aber in Liechtenstein arbeiten. Hat sich seit Erstellung dieses Beitrags, sprich seit 2017 etwas geändert, das ich (oder andere im Forum) wissen müsste?
Wie sieht das mit der Steuer eigentlich aus — Quellensteuer ja oder brutto gleich netto und dann einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben und alles auf einmal bezahlen?
Vielen Dank!
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Hallo zusammen, im Laufe des zweiten Quartals zieht es mich beruflich nach Liechtenstein und privat nach Sankt Gallen, zumindest ist letzteres der Plan.
Ich bin Mitte 30, arbeite im Bankenbereich und freue mich auf die Berge, gutes Essen und eine entspannte Atmosphäre. Aber ich bin ehrlich, ohne das Stellenangebot wäre es nicht so gekommen. Dafür habe ich ein dreiviertel Jahr darüber nachgedacht, bevor ich mich entschloss, also ja - ich freue mich und stehe dahinter!
Mir kommen sicherlich eine Menge an Fragen in den Sinn oder sind schon da, die ich hoffe hier im Forum geklärt zu finden und zu klären.
Besten Dank und viele grüß aus Frankfurt.
Matthias