Beiträge von Jenny90

    Hallo Martin,

    Enge Verwandte und Lebensgefährten dürfe 72 in der Schweiz verweilen ohne in Quarantäne zu müssen.

    Einfach mal auf der Seite des jeweiligen Bundesland in den Verordnungen über Corona lesen, dort steht es drin.

    Alle anderen müssen leider in Quarantäne, gilt auch andersrum. Also wenn man aus der Schweiz nach Deutschland will.

    Viele Grüße

    Jennifer


    Edit: Ich weiß nicht ob die Regeleung für 48 oder 24 :thinking_face: Stunden zum Einkaufstourismus an den Grenzen wieder freigegeben worden ist. Das war für mich unrelevant, weil ich aus Hessen komme. Aber auch hier mal die Verordnung vom Bundesland in welches man Einreisen möchte googeln :smiling_face:

    Hallo Vanessa,

    ich hab jetzt nicht wirklich was zu deinem eigentlichen Beitrag beizusteuern, aber du hast geschrieben, dass du nur 48 Stunden einreisen darfst. Das stimmt nicht so ganz, wir dürfen schon seitdem die Schweiz ein Risikogebiet für Deuschland ist 72 Stunden in der Schweiz bleiben. Du musst nur bei Einreise in Deutschland eine Einreisemeldung angeben und die Ausnahmeregelung für Partnerschaften angeben :).

    Viele Grüße

    Jenny

    Hallo Maik,


    sry für die späte Antwort, irgendwie kriege ich es nicht hin vom Handy aus in diesem Forum zu antworten :confused_face:
    danke für die Infos und die Links, ich hab mir die Links mal durchgelesen.
    Um auf Nummer sicherzugehen werde ich auf jeden Fall anrufen.


    Viele Grüße
    Jennifer

    Hallo Ihr,


    Ich werde ja zum 01.06 in der Schweiz sein und nehme meinen Zoo mit ;-).


    Für die Katzen habe ich EU-Pass und die Tollwut-Impfung schon hinter mich gebracht.


    Jetzt habe ich gegoogelt und hier im Forum gesucht, aber nichts gefunden.


    Was muss ich bei meinen zwei Kaninchen beachten?


    Geimpft werden muss nicht, dass habe ich gefunden. Aber brauche ich einen Kaufvertrag oder irgendwelche Dokumente für die zwei?
    Da ich im "Tierschutz" tätig bin, habe ich diese nicht gekauft, sondern wie immer aus der "Not" aufgenommen.


    Weiß jemand, wie ich mit den Zwei verfahren muss?


    Viele Grüße


    Jenny

    Hi :smiling_face:


    danke für deine Nachricht. Ja das dachte ich mir nämlich auch mit der Bürgschaft, als ich das hörte. Aber gut das im Hinterkopf zu haben, falls alle Stricke reissen...


    Ich hab das mal so locker rausgehauen mit den zwei Jobs. Im Moment wäre ich Tatsache erstmal froh ein Bewerbungsgespräch zu bekommen. Ich hab mir das schwierig vorgestellt, aber nicht so schwierig :(. Den Putzjob könnte ich dann aber vermutlich durch Vitamin B, der Familie meines Freundes bekommen.


    Mit den Einkünften aus dem Ausland habe ich mich auch beschäftigt, da ich ja noch ein Ladengeschäft hier habe. Das macht aber auf lange Zeit leider wirklich keinen Sinn, da hast du Recht.


    Danke und ich wünsche dir auch alles Gute für die Schweiz :smiling_face:


    P.S.: Ich habe gerade den Beitrag von Jan gelesen. Also mein Freund und ich hätten da sicher keine Bedenken, als Frau würde ich nur einfach lieber auf eigenen Beinen stehen. Aber ich verlasse auch mein Land und das Haus in dem ich fast umsonst bei meiner Familie lebe plus ich gebe meine Selbständigkeit und mein Ladengeschäft auf. Da kann man das schon erwarten ja, da ich ziemlich viel aufgebe dafür.

    Hey Jan,


    ja super, das mit der zukünftigen Adresse habe ich schon gelesen und mache ich auch :).


    Das ist ein guter EInwurf mit dem Einkommen aus dem Ausland, ich bin nämlich auch noch in unserem Familienunternehmen hier in Deutschland beschäftigt.


    Danke für die Infos, bin jetzt schon etwas positiver und mach mich gleich mal an die Bewerbung für Teilzeitstellen.


    Viele Grüße


    Jenny

    Hallo Jan,


    danke für die schnelle Antwort :).


    Ich seh das so nach den ganzen Absagen auch so, erstmal ankommen . Für's weitere möchte ich dann sogar nochmal ein Fernstudium in Soziale Arbeit machen (das ist in der Schweiz wohl auch ziemlich gesucht), aber das ist eben teuer, dafür möchte ich sparen, mit 40% oder 50% komme ich da auf keinen grünen Zweig.


    Das klingt aber super, dann probiere ich das jetzt mit Zeitarbeits und Personalvermittlungsfirmen. Das kann ich auch schon hier aus Deutschland anleiern? Ich möchte wirklich gerne spätestens ab 1.7 in der Schweit arbeiten.


    Ja das würde er sicher machen, aber schöner wäre es, wenn ich direkt auf eigenen Beinen stehen könnte. Wir haben schon durchgerechnet, wieviel ich verdienen muss, dass erstmal alle Kosten von uns gedeckt wären, das ist nicht wahnsinnig viel aber nahja...Wie funktioniert dass denn dan mit dem bürgen? Normalerweise meldet mich ja der zukünftige Arbeitgeber hier in der Schweiz an für die Aufenthaltsgenehmigung. Wenn das dann nicht reicht meldet sich sozusagen die Ausländerbehörde bei mir und teilt mir mit, dass das nicht reicht?


    Ginge es auch theoretisch das ich zwei Jobs annehme, also im Einzelhandel und dann eine kleine Putzstelle? Und dadurch mein Freund nicht bürgen müsste?


    Ich weiß dass sind ziemlich viele und spezielle Fragen, ich bin hier echt im Tal der ahnungslosen und hab so ziemlich schon jeden Beitrag hier durchforstet.


    Danke schonmal :smiling_face:

    Hallo Ihr :smiling_face:


    Ich bin schon einige Zeit stiller Mitleser und das Forum hier hat mich wirklich geholfen einige Fragezeichen in meinem Kopf zu klären.


    Am 01.06 ist es soweit, ich ziehe zu meinem Freund in die Schweiz.


    Jetzt bin ich auf Arbeitssuche, was sich etwas mühsam gestaltet und habe ein paar Fragen dazu.


    Mein Freund hat einen Bekannten, der Personalvermittler ist und dieser könnte mir helfen. Macht das denn überhaupt Sinn?
    Ich hatte im Forum mehrmals gelesen, dass einige von euch bei einem Vermittler sind, der ihm hilft, aber ich glaube das war von staatlicher Stelle oder?


    Dann gibt es in meinem Fachgebiet, leider im Moment oft nur 40-60% Stellen. Für's erste um Anzukommen und eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen wäre es erstmal für mich in Ordnung, das Ziel wäre aber schon mindestens 80%. Die Frage ist bekommt man mit einer 40-60% Stelle denn überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung oder ist das zu wenig, um für den eigenen Unterhalt zu sorgen?


    Noch ein paar Eckdaten, ich bin derzeit selbständig, habe ein Brautmodengeschäft second hand, BWL studiert und bin Assistentin für Hotellerie, Gastronomie und Fremdenverkehrswirtschaft und mein Freund ist Schweizer :grinning_squinting_face:


    Ich freue mich über Hilfe.


    VIele Grüße


    Jennifer