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Beiträge von c0dswallop

  • Arbeiten in Deutschland - Wohnen in der Schweiz - kein Grenzgänger

    • c0dswallop
    • 5. Dezember 2021 um 09:40

    Hallo zusammen,

    meine Frau steht aktueller vor "ähnliche" Situation - Sie arbeitet in DE und ist schwanger und möchte auf jeden Fall so früh wie möglich zu mir nach CH umziehen. Klar ist es bereits, dass Sie es tun kann während Elternzeit, aber es ist noch zu klären was passiert während Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindungstermin). Sie hatte eigentlich geplant, bereits in dieser Zeit nicht mehr in DE zu wohnen, bzw. angemeldet sein. Jetzt sollen die HRs mal prüfen in wie weit das geht. Ich hoffe, dadurch dass dieses Zeit sehr überschaubar ist, braucht der Arbeitgeber ja keine Betriebsstätte zu gründen (wobei er in CH bereits auch eine Firma hat....)

    Wenn ich mehr weiß, werde ich euch berichten.

    Grüße

  • Nachzug Frau aus DE nach CH - aber Ihr Arbeitsverhältnis bleibt in DE

    • c0dswallop
    • 19. November 2021 um 18:43
    Zitat von Markus Schulz

    (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer1.einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,

    Wenn Absatz 2 Satz 1, 2 oder 3 nicht erfüllt sind sehe ich da ein Problem im BEEG §1.

    Elternzeit hingegen setzt nicht voraus dass man sich im Inland aufhalten muss.

    Hallo Markus,

    grundsätzlich ist es so, aber es gibt hier eine Ausnahme für die Grenzgänger. Im Forum haben bereits auch einige Leute das bestätigt. Ich habe mich bei dem L-Bank erkundigt und das sei kein Problem.

    Siehe diesen Antrag, hier steht es nämlich das es geht.

    https://www.l-bank.de/download/guelt…_06-04-2021.pdf

  • Nachzug Frau aus DE nach CH - aber Ihr Arbeitsverhältnis bleibt in DE

    • c0dswallop
    • 18. November 2021 um 19:45

    Hallo Zusammen,

    folgende zu unserer Situation:

    - Ich arbeite in CH seit Juli 2021 und besitze den G-Ausweis inkl. Wochenaufenthalt. Mein Lebensmittelpunkt ist FFM und dort wohnt und arbeitet auch meine Frau.

    - Wir haben erfahren, dass meine Frau schwanger ist. Der Plan ist, dass sie weiterhin bei dem deutschen Arbeitgeber bleibt.

    - Dadurch, dass sie auch ab und zu in der CH unter der Woche bleibt (HO - ist kein Problem bis zu 25% und der Arbeitgeber weiß Bescheid) möchte Sie auch hier im Fall der Fälle versichert bleiben.

    - Die Elternzeit wird sie komplett in CH verbringen und wie es mit dem Job in DE danach weitergeht ist noch unklar, aber höchstwahrscheinlich wird Sie den Job kündigen und etwas in der Schweiz suchen

    - Das Kind soll in der CH zur Welt gebracht werden.

    Welche Vorgehensweise bzw. Reihenfolge sollen wir am besten haben? Meines Erachtens ergibt sich folgendes:

    - Ich beantrage B-Bewilligung

    - Ich beantrage den Nachzug meiner Frau

    - Meine Frau klärt mit Krankenkasse in DE, dass Sie den E106 Formular erhielt (hab mich bereits informiert, sollte kein Problem sein).

    - Mit E106 wird die KK in DE auf die KK in CH zugehen und hoffentlich wird der Antrag genehmigt

    - Die Deutsche Adresse wird erstmal bleiben, sie wird sich erst dann abmelden wenn die Mutterschutz Zeit beginnt (6 Wochen vor Entbindung)

    - Nach Abmeldung wird sie dann den Arbeitgeber informieren und bei L-Bank in BW die Elterngeld beantragen

    - Kindergeld wird dann in der CH beantrag, da das Kind hier wohnt.

    Ich bin gespannt oder einer von euch diese Übung schon gemacht hat und kann was dazu sagen. Ich freue mich auf die Rückmeldungen.

    viele Grüsse

  • Welche Steuerklasse hat mein Mann in der Schweiz?

    • c0dswallop
    • 12. Mai 2021 um 13:48
    Zitat von heisseisen

    Simon kannst Du Name und Kontaktdaten zum Steuerberater verraten?

    Beste Grüsse

    tobi

    Das würde mich auch sehr interessieren!

  • Welche Steuerklasse hat mein Mann in der Schweiz?

    • c0dswallop
    • 11. Mai 2021 um 16:15

    Mir wurde folgendes beraten (ich habe ähnliche Situation -> ich als internationaler Wochenaufenthalter mit G-Bewilligung, meine Frau arbeitet in DE)

    - wir sollen keine Zusammeveranlagung mehr in DE haben

    - ich bin aufgrund internationaler Wochenaufenthalter vollständig in der Schweiz versteuert (volle Quellensteuer)

    - in DE ist mein Einkommen nur unter Progressionsvorbehalt - dadurch aber, dass meine Einkünfte = 0 betragen (keine Einkünfte aus Wohnung etc..) ist auch Lohnsteuer gleich 0

    - Frau wird Steuerklasse 4 haben (hat Sie sowieso jetzt auch)

    - Ich soll mein FA informieren und Nachweis nachreichen, dass ich nur in der Schweiz arbeite. Laut FA reichen nur Arbeitsvertrag und Mietvertrag von einer Wohnung + Aufenthaltsbewilligung.

  • NOV-Regelung für Quasi-Ansässige ab 01.01.2021 - lohnt sich noch der Status als Internationaler Wochenaufenthalter?

    • c0dswallop
    • 4. Mai 2021 um 16:35

    PUSH

  • NOV-Regelung für Quasi-Ansässige ab 01.01.2021 - lohnt sich noch der Status als Internationaler Wochenaufenthalter?

    • c0dswallop
    • 23. April 2021 um 17:40

    Hallo!,

    ich habe mich entschlossen einen Gesuch als Grenzgänger mit Wochenaufenthalt (Kanton Bern) zu machen, da ich alle Voraussetzungen für diesen Status erfülle (Lebensmittelpunkt in DE, Entfernung über 400km, etc..) . Ferner, konnte ich deswegen auch sehr viele Kosten absetzen (Wohnung in CH, Heimfahrt nach DE etc.. . Steuerpflichtig würde ich auch nur in CH (über 60-Tage in CH berufsbedingt) sein.

    Nun habe ich heute im Internet über Neuigkeiten ab 01.01.2021 in NOV für qsP gelesen und bin äußerst unsicher geworden.

    "3.3. Nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag einer quellensteuerpflichtigen Person mit Ansässigkeit im Ausland
    Quellensteuerpflichtige Personen mit Ansässigkeit im Ausland können einen Antrag um
    Durchführung einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung stellen. Ein derartiger Antrag
    ist insbesondere erforderlich zur Geltendmachung von abzugsfähigen Aufwendungen, die
    den Tarifen bloss pauschal oder gar nicht eingerechnet sind (siehe Ziffer 13.2). Sie müssen
    dabei folgendes nachweisen:
     1. mindestens 90% der weltweiten Familieneinkünfte werden in der Schweiz versteuert (Quasi-Ansässigkeit) oder
     2. die Situation ist mit derjenigen einer in der Schweiz wohnhaften Person vergleichbar oder
     3. es sind Abzüge vorhanden, die gemäss Doppelbesteuerungsabkommen vom Tätigkeitsstaat zu übernehmen sind

    Jetzt meine Verständnisfrage: meine Frau bleibt in DE berufstätig, deswegen erfülle ich die erste Voraussetzung trotz Gehalt > 120k CHF nicht. Auch zweiter Punkt kommt nicht in Frage. Ich bin mir über 3 Punkt und Abzüge in DBA nicht sicher....


    https://www.bdo.ch/de-ch/publikat…internationales : Hier wurde es geschrieben:

    "Das im Ausland der Einkommenssteuer unterliegende Einkommen beträgt vorliegend mehr als 10 Prozent des gesamten weltweiten Einkommens des Ehepaares Meier, daher ist die Mindestgrenze von 90 Prozent in der Schweiz nicht erreicht. Das Ehepaar Meier hat somit grundsätzlich keinen Anspruch auf die nachträglich ordentliche Veranlagung und erfüllt die Kriterien an die Quasi-Ansässigkeit nicht. Da gleichzeitig die Möglichkeit wegfällt, im Rahmen einer Tarifkorrektur doppelte Wohnkosten oder auch zusätzliche Reisekosten zwischen Stuttgart und Zürich geltend zu machen, könnten Personen in dieser Situation tatsächlich «Verlierer» der Reform sein."

    Meine Frage:

    Wenn ich mit G-Bewilligung (+internationaler Wochenaufenthalter) über 120k CHF/Jahr verdiene, kann ich trotzdem eine NOV machen, auch wenn ich die Voraussetzungen für Quasi-Ansässigkeit nicht erfülle? Was passiert mit den ganzen Reihen an Kosten die ich noch bis 2021 absetzen konnte?

    So wie es aussieht macht es jetzt überhaupt keinen Sinn einen G-Status in meinem Fall zu beantragen.

    Grüße,


  • Arbeit in CH, Frau bleibt in DE berufstätig

    • c0dswallop
    • 17. April 2021 um 20:53

    Was muss ich am besten beim Finanzamt in DE vorliegen, damit ich mir den möglichen Ärger erspare? Ich habe auf diesem Forum viele unterschiedliche Meinungen gelesen, z.B. dass der FA guckt wo mein Lebensmittelpunkt ist und verlangt Steuer sowieso, auch wenn ich einen internationaler Wochenaufenthalter mit G-Bewilligung bin und über 60 Tage im Jahr nicht zurück nach DE komme. Macht es Sinn vorher eine schriftliche Auskunft von FA zu holen?

    Ich werde sicherlich den Mietvertrag aus CH nachweisen können. Auch kann ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber holen, dass ich definitiv über 60 Tage in CH arbeite. Was wäre noch sinnvoll um mal sicher zu sein?

  • Arbeit in CH, Frau bleibt in DE berufstätig

    • c0dswallop
    • 25. März 2021 um 18:55

    Ok vestehe. Also, dann am besten nur sagen, dass ich vor hat, immer nach DE am Wochenende zu kehren und das meine Frau auf jeden Fall in DE bleibt.

  • Arbeit in CH, Frau bleibt in DE berufstätig

    • c0dswallop
    • 25. März 2021 um 18:37
    Zitat von jan82

    Hallo Daniel

    Ich versuch es mal - aber die meisten Punkte findest du hier im Forum auch hoch- und runtergebetet.

    • Ich würde zunächst so planen, dass du jedes Wochenende nach Deutschland zurückkehrst. Sofern Deine Frau da wohnt, kannst du versuchen Internationaler Wochenaufenthalter zu werden, weil Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Ob das aber bewilligt wird, hängt immer etwas vom Kanton, der familiären Situation und der Wohnsituation ab. Du würdest dann Grenzgänger sein - einfach mit einem "Zimmer" in der Schweiz.
    • Es wird bis zum Stichtag gewertet und dann das weltweite Einkommen für die Progression herangezogen.
    • Das kommt ein wenig auf den Status in 1) an.
    • Wenn das Auto in Deutschland bleiben soll, darfst du das als Grenzgänger für die Fahrt zum Arbeitsplatz ohne Anmeldung nutzen - und sie vermutlich auch für die Fahrt zu Dir. Mit B Bewilligung wird es dann etwas komplizierter.
    • Als internationaler Wochenaufenthalter ja. Aber auch da gibt es Höchstgrenzen, die du höchstwahrscheinlich überschreiten wirst. Das gilt auch für dein "Zimmer".
    • Ganz ganz viele. Überleg Dir insbesondere vorher gut, ob Deine Beziehung das aushält - die sollte dafür schon recht stabil sein. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Wenn Du daran Zweifel hast, würde ich persönlich davon abstand nehmen ohne Frau auszuwandern.

    Gruss,
    Jan

    Besten Dank Jan für den Auskunft. Ich habe in den letzten paar Tagen ganz viel über Auswandern in die Schweiz gelesen und bin etwas verwirrt wegen Anzahl an Neuinformationen.

    Ich werde versuchen, den Status als Wochenaufenhalter (oder Wochengrenzgänger) zu bekommen. Mein Lebensmittelpunkt wird in DE sein (größere Wohnung, Frau etc..), allerdings wird mich meine Frau mindestens einmal pro Monat für ganze Woche besuchen und im HomeOffice aus der Schweiz arbeiten (ist mit dem DE-Arbeitgeber so abgesprochen). Bei mir ist die tägliche Rückkehr an Wohnort nicht zumutbar, da ich mindestens 4h in einer Richtung brauche egal ob mit der Bahn oder Auto. Ich werde sicherlich mehr als 60 Tage pro Jahr nicht zurück nach Deutschland kommen, von daher werde ich die Steuer in der Schweiz bezahlen und das ist auch gut so.

    Wir sind mit meiner Frau seit 7 Jahren verheiratet, wir kennen uns aber schon seit 14 Jahren, von daher bin ich mir sicher, dass wir es auch durchkriegen. Langfristig ist es geplant, dass meine Frau auch in die Schweiz auswandern, allerdings muss dafür paar Voraussetzungen erfüllt werden.

    Grüße
    Daniel

  • Arbeit in CH, Frau bleibt in DE berufstätig

    • c0dswallop
    • 22. März 2021 um 20:26

    Hallo liebe Community,

    ich werde bald in die Schweiz auswandern und habe es erstmal vor, jedes Wochenende nach DE zu meiner Frau zu pendeln (Wiesbaden). Sie hat eine gute Stelle in DE und will erstmal nicht in die Schweiz mit mir umziehen. Geplant ist es, dass ich z. B. einmal pro Monat die ganze Woche aus DE arbeite (homeoffice) und einmal pro Monat meine Frau mich in CH besucht und von dort ein Homeoffice macht. Wir haben keine Kinder und wohnen zur Zeit zur Miete. Da der Umzug in die Schweiz eigentlich nicht geplant war aber sich so spontan ergeben hat, gibt es aus meiner Sicht sehr viele offenen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir paar gute Tipps/Hinweise geben:

    1. Kann ich weiterhin nach dem Umzug auch in DE angemeldet sein?
    2. Wo werde ich im ersten Jahr die Steuer bezahlen, angenommen ich ziehe erst ab 15.07.2021 in die Schweiz (183-Tage Regel?)
    3. Wir sind mit meiner Frau gemeinsam in DE steuerlich veranlagt - sollen wir hier was ändern wenn ich umziehe? Ich werde über 120k CHF/Jahr verdienen falls diese Info relevant ist.
    4. Wir haben aktuell nur 1 Auto, welches auf mich aktuell zugelassen ist. Der Plan ist aber, dass ich nach Schweiz immer mit der Bahn pendeln wird, und meine Frau mich einmal pro Monat mit dem Auto besuchen wird. Darf Sie problemlos mit den DE-Nummernschildern nach CH?
    5. Kann ich meine Bahnkosten von Steuer in der CH absetzen?
    6. Gibt es noch Themen die wir unbedingt bei unserer Situation beachten sollen?

    ich werde mich über euer Feedback sehr freuen.

    Grüße,
    Daniel

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