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Beiträge von almdudler

  • Zoll Kontrollschilder

    • almdudler
    • 3. Juni 2021 um 17:18

    Also mein unverzolltes Fahrzeug darf ich ja mit dem Formular 15.30 in der Schweiz benutzten, da dieses Formular es ja von der Verzollung befreit. Der Zoll meinte dazu nur dass die Problematik mit den Schildern sie als den Zoll nicht betrifft, da für sie die Sache durch das Formular 15.30 geregelt ist. Sie haben darauf hingewiesen, dass das nur Sache der Kantonalen Verkehrsverwaltung ist.

  • Zoll Kontrollschilder

    • almdudler
    • 1. Juni 2021 um 18:57

    Hallo Zusammen!

    Ich bin im September 2020 in die Schweiz umgezogen um mein Masterstudium zu beginnen. Momentan habe ich einen Ausländerausweis der Kategorie B.

    Mit dem Umzugsgut, was ich unter Beibehaltung meines deutschen Wohnsitzes eingeführt habe, hatte ich das Formular 15.30 für mein Auto bekommen. Dieses gilt 2 Jahre, also bis zum Ende meines Studiums.

    Diese Woche war ich beim Strassenverkehrsamt Zürich um meinen Führerschein einzutauschen, was ich auch getan habe. Mein Problem & Frage ist nun jedoch bezüglich meines Fahrzeuges:

    Das Strassenverkehrsamt meint, dass ich meine deutschen Nummernschilder nicht weiterhin fahren darf, sondern das Auto in der Schweiz immatrikulieren muss. Das geht entweder durch Einfuhr des Fahrzeuges oder durch Zollkontrollschilder.

    Die Einfuhr des Fahrzeuges als Umzugsgut ist nicht möglich, da ich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten habe und nur als Student in der Schweiz wohne. So hat es mir zumindest der Zoll heute erklärt, womit eine Einfuhr des Fahrzeuges als Umzugsgut unmöglich ist.

    Muss ich mein Auto nun mit den Zollkontrollschilder immatrikulieren lassen? Was genau passiert mit meiner deutschen Zulassung, wenn ich mit den Zollkontrollschilder mein Auto in der Schweiz immatrikuliere? Kann ich es immernoch bedenkenlos nach Deutschland, nach dem Studium zurück bringen? Hat jemand Erfahrung mit den Zollkontrollschildern und kann mir genauer erklären, was es damit auf sich hat? Was passiert wenn ich mit meiner Deutschen Nummer weiter fahre? Auf dem Formular 15.30 steht allerdings ja auch, dass das Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern versehen werden muss!

    Vielen Dank für eure Hilfe!

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