Hoi Marconn,
vielen Dank für Deine Antwort! Mich selbst werde ich schon nächste Woche nach der Wohnungsübergabe in der Schweiz sofort anmelden.
Das Autothema gehört ja eigentlich in einen anderen Thread... aber ich antworte jetzt mal auf Deine Frage.
Das Autoproblem sieht so aus, dass ein Wagen weniger als 6 Monate auf mich zugelassen und ein Neufahrzeug ist. Da es mein "Langstreckenauto" für die Arbeit ist, sollte dieses Fahrzeug eigentlich mitkommen. Dann kam das Thema Verzollung (surprise, surprise) und ich hatte gehofft
,den Wagen in Deutschland angemeldet lassen zu können...
Der andere Wagen ist länger als 6 Monate auf mich zugelassen. Ist aber weder winter -noch langstreckentauglich.
Beide sind Privatfahrzeuge, also keine Firmenwagen.
Ich hab jetzt eine ganze Woche versucht an einer Lösung zu basteln, aber es nutzt nix:
Nach ausführlicher Prüfung meiner Möglichkeiten werde ich beide Fahrzeuge als Umzugsgut deklarieren, wobei ich den einen, der kürzer als 6 Monate auf mich zugelassen ist dann verzollen etc. muß. Andernfalls hätte ich ihn verkaufen müssen und heftig draufgelegt. Ist ja erst 3 Monate alt. Plus die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in der Schweiz und das Drumherum...
Eine Alternative wäre noch gewesen -für den Wagen der kürzer als 6 Monate in meinem Besitz ist - einen Antrag zur Zollbefreiung zu stellen, dann kann man max 2 Jahre den Wagen in der Schweiz fahren, muß ihn aber auch dort anmelden. Nach zwei Jahren muß man dann die Verzollung nachholen oder aber das Auto muß raus aus der Schweiz. (So habe ich das zumindest verstanden).
Tsja- das mit der Verzollung von meinem Auto ist dumm gelaufen.
Aber wenn ich schon in den sauren Apfel mit dem Verzollen beiße, dann kann ich mich auch in D abmelden. Das ist denke ich für Diskussionen mit dem Finanzamt sowieso besser.
Bei dem ganzen Behördenkram kann man schonmal den Überblick verlieren...
Danke nochmal