(Zweit)wohnsitz in Deutschland möglich oder vollständig abmelden?

  • Hoi zusammen,
    ich werde zum 1.11. in der Schweiz arbeiten und auch wohnen. Mein Ehemann arbeitet weiterhin in Deutschland und wohnt in unserem Haus in Deutschland. Jetzt wo es ernst wird tauchen doch ein paar Fragen auf und ich hoffe Ihr könnt mir helfen Licht ins Dunkel zu bringen.


    Wenn ich meinen Wohnsitz in der Schweiz anmelde, kann ich dann auch einen Wohnsitz in Deutschland behalten?


    Hintergrund:
    Da ich noch nicht absehen kann, ob ich dauerhaft oder nur 2-3 Jahre bleibe dachte ich, ich könnte so ggf. noch meine Bankkonten und meinen Zweitwagen in Deutschland halten. Besagter Zweitwagen ist weniger als 6 Monate in meinem Besitz :frowning_face:



    Viele Grüße und ich sag einfach schonmal Danke!

  • Hoi Audrey76,


    Du kannst deinen Wohnsitz und damit Konto in Deutschland behalten.
    Anmelden in der Schweiz musst du dich natürlich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Einreise.


    Mit was für einem PKW kommst du in die Schweiz (wegen anmelden bei Einreise (und ummelden innerhalb 12 Monate ) )?


    siehe auch hier ein Beitrag aus dem Forum:


    CH Führerschein und Deutsches Auto

  • Hoi Marconn,
    vielen Dank für Deine Antwort! Mich selbst werde ich schon nächste Woche nach der Wohnungsübergabe in der Schweiz sofort anmelden.


    Das Autothema gehört ja eigentlich in einen anderen Thread... aber ich antworte jetzt mal auf Deine Frage.


    Das Autoproblem sieht so aus, dass ein Wagen weniger als 6 Monate auf mich zugelassen und ein Neufahrzeug ist. Da es mein "Langstreckenauto" für die Arbeit ist, sollte dieses Fahrzeug eigentlich mitkommen. Dann kam das Thema Verzollung (surprise, surprise) und ich hatte gehofft
    ,den Wagen in Deutschland angemeldet lassen zu können...


    Der andere Wagen ist länger als 6 Monate auf mich zugelassen. Ist aber weder winter -noch langstreckentauglich.


    Beide sind Privatfahrzeuge, also keine Firmenwagen.


    Ich hab jetzt eine ganze Woche versucht an einer Lösung zu basteln, aber es nutzt nix:


    Nach ausführlicher Prüfung meiner Möglichkeiten werde ich beide Fahrzeuge als Umzugsgut deklarieren, wobei ich den einen, der kürzer als 6 Monate auf mich zugelassen ist dann verzollen etc. muß. Andernfalls hätte ich ihn verkaufen müssen und heftig draufgelegt. Ist ja erst 3 Monate alt. Plus die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in der Schweiz und das Drumherum...


    Eine Alternative wäre noch gewesen -für den Wagen der kürzer als 6 Monate in meinem Besitz ist - einen Antrag zur Zollbefreiung zu stellen, dann kann man max 2 Jahre den Wagen in der Schweiz fahren, muß ihn aber auch dort anmelden. Nach zwei Jahren muß man dann die Verzollung nachholen oder aber das Auto muß raus aus der Schweiz. (So habe ich das zumindest verstanden).


    Tsja- das mit der Verzollung von meinem Auto ist dumm gelaufen.
    Aber wenn ich schon in den sauren Apfel mit dem Verzollen beiße, dann kann ich mich auch in D abmelden. Das ist denke ich für Diskussionen mit dem Finanzamt sowieso besser.


    Bei dem ganzen Behördenkram kann man schonmal den Überblick verlieren...


    Danke nochmal :smiling_face:

  • Hallo Audrey76


    Die Alternative für deine Wagen der nicht als Umzugsgut durchgeht, wäre doch perfekt. Die Verzollung steht erst in zwei Jahren an und du kannst bis dahin auch überlegen, ob du überhaupt bleiben möchtest. Selbst wenn du ihn dann einführst ist bis dahin der Wagenwert gefallen und damit ist dann der anfallende Zoll ebenfalls niedriger.


    Schöne Grüsse
    Maik