Mein Partner hat Buchungsbestätigungen,bzw. Hotelrechnungen dem Finanzamt geliefert. Wurde bewilligt 💪
Beiträge von HalloVonMarie
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Hallo Zusammen
Ich suche Infos, bzw. Erfahrungen zu unserem Fall:
Wir haben uns ein Haus in De gekauft. Sind am Rennovier en, dh. noch nicht umgezogen.
Wir geben die Steuererklärung noch in der Ch auf.
Kann man da Abzüge bzgl. Hypothek, Rennovation usw. Gleich machen wie wenn das Haus in der CH wäre oder gibt es da andere Regeln?
Ich freue mich auf jede Antwort und jede Erfahrung.
Liebe Grüsse Marie
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Vielen Dank👍🏼 ja wird uns auch einige Nerven Kosten.
Verstehe ich Dich richtig, dass du in der Schweiz gelebt hast und du nach Deutschland (Grenzgänger) umgezogen bist?
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Vielen Dank für die Links👍🏼
Ich habe sie durchgelesen. Und das ist hilfreich....
Ich werde sie meinem Partner geben und man muss vermutlich nochmals mit der Bank, die das FZK verwaltet, sprechen....
Ist mühsam diese Bürokratie👍🏼
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Alter ist überhaupt kein Problem....
Sie wollen das Geld erst überhaupt auszahlen, wenn die Abmeldebestätigung vorliegt. Aber wir wollen uns noch nicht abmelden, da erst gewisse Rennovationen anstehen und wollen erst dann in das Haus ziehen.....
Die Abmeldebestätigung kommt in Frage, wenn man einfach so das Land verlässt....
Aber meiner Meinung nach sollte möglich sein das Geld für Eigentumanschaffung (auch in Ausland) frei sein....
Hast du vielleicht eine Quelle?
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Beides geht auf die Baufinanzierung, d.h. Vorbezug.
Bei PK (direkt beim Arbeitgeber) geht es ohne Abmeldebestätigung
Beim FZK (PK) wird eine Abmeldebestätigung benötigt.....
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Da unser Kapital auch über die PK und FZK geht, braucht es leider beim FZK eine Abmeldebestätigung der Gemeinde für die Auszahlung....
Deshalb ist einander gekoppelt.
Oder gibt es eine andere Idee?
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Vielen Dank für die tollen Antworten👍🏼
Verstehe ich das richtig, wenn man auf dem FZK etwas behält, auch wenn es z.B. nur 1000 CHF wären, braucht es keine Abmeldebestätigung?
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Vielen Dank für die Antwort 😉
Wir haben eine Baufinanzierung mit einer deutschen Bank vereinbart (unser Haus ist in Deutschland)
Meine PK wird ausbezahlt. Spielt es aber nicht keine Rolle, ob man sie vor oder nach der Abmeldung auszahlen lässt?
Da wird die Quelensteuer in beiden Fällen fällig (auf Schweizer Seite) ? Bitte sonst gerne korrigieren.
Und Erfahrungen mit der 3. Säule?
Es wurde mir mitgeteilt, dass man dafür eine Abmeldungsbestätigung benötigt....
Genauso beim Freizügigkeitskonto von meinem Partner (seine PK liegt da) wollen die eine Abmeldebestätigung.
Kennst du dich da aus?
Hast du Erfahrungen mit der Abmeldung bei der Gemeinde? Muss man da Steuerklärung schnell machen?
Oder da man ein Grenzgänger wird, das Schweizersteuerkonto beibehält?
Oder kriegt man einfach eine Abmeldebestätigung und alles andere passiert später?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!!
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Guten Morgen Allerseits 🌟
Ich und mein Freund wohnen und arbeiten in der Schweiz und haben uns nun ein Haus in Deutschland (Grenzregion)
Das Haus werden wir teilweise über unsere Pensionskasse, bzw. 3. Säule finanzieren.
Gerne hätte ich einige Fragen dazu 😉
Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung oder Informationen?
Dazu hätte ich noch Fragen zur Abmeldung in der Ch.
Ich würde mich über jeden kleinen Austausch freuen 😉
Wer weiss bisschen von diesen Themen?
Liehen Dank schon voraus,
Liebe Grüsse
Marie