Hallo Jozsef,
Arbeitszeit ist verschieden, ich habe eine 46 Stunden Woche. Pikett ist bei uns bezahlte Bereitschaftszeit von daheim aus. Was man darf ist von Firma zu Firma verschieden, es liegt an den Freigaben von der ärztlichen Leitung.
Wir dürfen bei uns ne ganze Menge, wo wir schon in anderen Spitälern in der CH verwundert angeschaut wurden.
Beiträge von Meik
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Salut LeFree,
zu Punkt 1: Der Gesetzliche Beitrag wird automatisch vom Gehalt abgezogen ( Säule 1) wenn man zusammen mit dem Arbeitgeber in die Pensionskasse ( Säule 2 ) einzahlt wird dies auch abgezogen. Nur die 3. Säule um die muss man sich persönlich kümmern.
Punkt 2: In den ersten 5 Jahren mit der Aufenthaltsbewilligung B wird dir Monatlich die Quellensteuer vom Gehalt abgezogen. So wie man die Niederlassungsbewilligung sprich die C hat, ist man Steuerlich wie ein Schweizer und sie wird nicht mehr vom Gehalt abgezogen.
Punkt 3: Laut dem Bund soll man 14 Tage vor Arbeitsbeginn die Aufenthaltsbewilligung beantragt haben. Ich persönlich habe sie erst nach der Arbeitsaufnahme da ich vorher keinen Arbeitsvertrag hatte. Es ist die beste Lösung wenn du in St. Gallen beim Amt für Migaration anrufst oder sie anschreibst und direkt fragst.
Punkt4: Zur Zeit musst du 12 Jahre in der Schweiz leben für die Ordentliche Einbürgerung, jedoch soll es irgendwann auf 10 Jahre verkürzt werden. Wenn man der Liebe wegen in die Schweiz geht und einen Eidgenossen/in heiratet kann man die einfache Einbürgerung nach 3 Jahren Ehe beantragen, sie ist kostenaufweniger als die nach 12 Jahren.a schönä
Meik
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Salut Johanna,
dein Arbeitgeber wird dich überall anmelden und du bekommst den AHV Ausweis direkt zugeschickt.a schönä
Meik
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Salut znüni,
oh ok, das wusste ich nicht, weil für mich ist das SRK zuständig für die Anerkennung und ja ich zahl 1130 CHF ans SRK plus 2000 CHF an die Schule wo ich die Prüfung ablege. -
Salut Tammy,
also ich als gebürtiger Niedersache, ja wir sprechen Hochdeutsch, wobei es in den Dörfern verschiedene Dialekte vom Plattdeutsch gibt, was jedoch nur noch die ganz alten Sprechen.
Hannover an sich ist eine schöne Stadt, kann jedoch mit Städten wie Hamburg, Köln, Berlin und München nicht mithalten. Hannover liegt ziemlich Zentral im Norden an der " schönen " Autobahn A7 ;-).
Man sagt uns " Norddeutschen " nach, das wir recht kühl sind, naja das stimmt nicht ganz. Wir "babbeln" halt nicht so um den heissen Brei herum wie z.B. die Hessen. Für uns gibt es akzeptierte Dialekte was unter anderem der Hamburger Dialekt ist. Ansonsten wenn man uns kennt sind wir ganz umgänglich.Hannover ist halt eine Universitätsstadt der Medizin, dem entsprechend viele Studenten gibt es dort, Wohntechnisch kann ich leider nicht viel sagen, aber wird wohl wie überall sein wo es eine Universität gibt, kleine Wohnungen rar und teuer.
a schönä
Meik
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Salut Angelique,
als Altenpflegerin solltest du in der CH kein Problem haben eine Stelle zu finden, da leider auch hier in gewissen Ecken der einzelnen Kantone Personalmangel herscht.
Für die Anerkennung ist das SRK ( Schweizer Rote Kreuz ) zuständig, ich habe dir mal den Link rausgesucht, so das du mit denen in Kontakt treten kannst.
https://www.redcross.ch/de/organisatio…esundheitswesen
Die Anerkennung wird einiges Kosten und es ist nicht gesagt das der Arbeitgeber diese zahlt. I.d.R. bleibt man auf den Kosten sitzen, jedoch hat man mit der Anerkennung viel mehr möglichkeiten als ohne.a schönä
Meik
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Salut Nihat,
einen kleinen Rat am rande, vergleiche die Schweiz nicht mit D. Hier hast du in der Regel eine Einbauküche, gibt es in D arg selten. Die Schweizer lieben und hassen ihre Waschküchen zeitgleich. Eine eigne Waschmaschine in der Wohnung zu haben ist entweder so ab 4.5 Zimmer Wohnung oder in Neubauten normal, bzw. im Eigenheim :-D.
Ich habe mich zu anfangs auch gewundert, da hier doch einiges anders läuft als in D.
Jedoch habe ich für den Anfang meine Ansprüche bzgl. einer Wohnung runtergschraubt. Mir war wichtig das alles funktionierte und an die Waschküche habe ich mich gewöhnt. Nun umgezogen und nun eigne Waschmaschine.
Ich habe mich den Örtlichen geflogenheiten angepasst und komme gut damit zurecht, nur mir kommt auch immer wieder die Galle hoch, wenn man alles mit Deutschland vergleicht. Entweder man lässt sich auf das neue ein und lebt so wie es viele Tausend andere auch machen oder man muss sich entscheiden. Entweder möchte ich alles wie in D haben, dann muss ich in D bleiben oder zurück gehen oder ich akzeptiere das Land so wie es ist und Integriere mich.Pardon, das es Offtopic ist.
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Salut Nihat,
geh mal ins Oberwallis, frage dort nach den Welschen, den Bernern, Basel, Züri usw. ..., die Waliser sind eigen und mögen nur sich, maximal noch die Nachbargemeinde.
Den schlimmsten Fehler den man im Walis machen kann, ist Grüezi zu sagen! Das ist fast so als wenn man sein Todesurteil unterschrieben hat. Leider muss auch ich gestehen, wenn ich das grüezi höre vor allem aus der Züri region, streuben sich meine Nackenhaare. Ich habe mich einfach an die geflogenheiten aus dem Walis gewöhnt. -
Salut Martinus,
soweit ich weiss ist die Quellensteuer in allen Kantonen gleich. Die Quellensteuer richtet sich nach deinem Einkommen. Nach den 5 Jahren schaut es dann wiederum anders aus von wegen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuer.
Aber solange du Quellensteuer zahlst, ist es soweit ich weiss egal.a schönä
Meik
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Salut zäme,
kann nur sagen wie es bei mir war. Ich habe die Aufenthaltsbewilligung erst beantragen können, nachdem ich meine Arbeit aufgenommen habe. Ich hatte mich erst bei meiner zuständigen Gemeinde angemeldet und dann wurde erst der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung angenommen. Es gab damit auch keine Probleme das ich die erst 4 Wochen später erhalten hatte, nachdem ich meine Arbeit angetreten hatte. Bei mir steht als Einreisedatum, der Tag meiner Beschäftigungsaufnahme.
a schönä
Meik -
Salut Biene,
ich habe dir mal diesen Link rausgesucht, da steht alles zu allen möglichen Aufenthaltsbewilligung ob nun EU/EFTA und Drittstaaten.
https://www.ch.ch/de/aufenthalts…g-verlangerung/a schönä
Meik
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hmmm Ferien, um diese Kalte Jahreszeit ??? Wahrscheinlich die Traditionellen Skiferien, wenn es die nit sind, dann wohl die Mettferien ;-).
Schänä Ferien und erhol dich güät.a schönä
Meik
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Salut Tammy,
ich bin Rettungsassistent und schaffe hier bei der Sanität als Rettungssanitäter und bin dem Schweizer diplom Rettungssanitäter HF gleichgestellt, aufgrund der Zertifizierung des Inertverband für Rettungswesen werde ich im Juni meine Anerkennungsprüfung ablegen, wenn ich die bestehe gibt es mal wieder eine Gehaltserhöhung und ich darf dann den Titel: Diplom Rettungssanitäter niveau Höhere Fachschule tragen.
Ok meine Basis auf der ich Arbeite ist klein, wir fahren auch nicht soviele Einsätze im Jahr so im Schnitt einen am Tag, aber es liegt daran das bei uns im Bereich nur ca. 2600 Personen auf Dauer leben *g* in der Wintersaison sind wir hier schnell bei 25.000 dann muss man bissle mehr arbeiten *gg*.
Aber meine Kollegen ( alles Deutsche) und ich merken das wir bei uns in den Gemeinden ein sehr hohen Stellenwert haben, man als frisch dazugesiedelter auch schon sachen ohne Aufenthaltsbewilligung bekommt, aufgrund dessen das man bei der Sanität schafft. Nur etwas anstrengend ist es in Dienstkleidung durch die Ortschaft zu gehen, da man komischer weise von jedem gegrüsst wird.
Ich mache meinen Job gerne wie auch damals in D, aber hier macht es mehr spass, ier bekommt man die gewünschte Anerkennung von der Firma und den Partnern, hier sagt keiner wie es in D üblich war in den Spitälern, oh schaut da kommen die Fahrer.a schönä
Meik
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Salut,
zur C: Die kann man nch 5 Jahren mit der B beantragen, wird i.d.R. auch bewilligt, kann aber auch passieren das man für weitere 5 Jahre nur die B bekommt, liegt wohl im Entscheidungsrahmen des zuständigigen Migarationsamtes.
Wenn du die C ( Niederlassung ) bekommen hast soll die wohl nur noch 5 Jahre gültg sein und wenn alles beim alten ist, sollte es keine Probleme geben mit der Verlängerung der C.Zum Bürgerrecht: Das kann man bis jetzt nach 12 Jahren ordentlich beantragen, da ist es auch laut unserer Gemeinde egal ob man die C oder die B hat, man muss nur die Kantonalen Auflagen erfüllen. Wobei es eine Gesetztesänderung geben soll, das man die schon nach 10 Jahren beantragen kann, wird aber wohl erst 2017 in Kraft treten. Ist man mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet kann man nach 3 Jahren Ehe die einfache Einbüergerung beantraen, wo nur der Bund entscheidet und die Gemeinde und der Kanton nichts gegen machen können. Laut offizieller Seite sind die Kosten für die einfahe Einbürgerung teurer als nach 12 Jahren die Ordentliche.
Bei Kindern hat es den Vorteil das ab ein gewisses Alter jedes Jahr doppelt zählt für die Einbürgerung.a schönä
Meik
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Aber auch nur aus der noch Europäischen Sicht, ende Jahr gibt es wohl keine EU mehr, die Mutti wird es richten
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Salut Znüni,
bei mir war es ganz einfach. Der Job, hat in D keine Freude mehr gemacht, schlechte Bezahlung für zuviel Zeit auf der Arbeit ( 4 Tage frei im Monat) keine Anerkennung durch die Firma.
Nun zwar mehr gehalt ist fein, aber war nicht auschlaggebend. Mache den gleichen Job wie in D und bin 200% zufriedener als ich es jemals in D hätte sein können.a schönä
Meik
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Salut Nihat,
der Zahnarzt ist nicht in der Schweiz in der Krankenversicherung versichert. Den Zahnarzt musst du selbst zahlen, von daher bleibt es dir gleich wo du hingehst.a schönä
Meik -
Salut FoSch,
es ist gliech ob du nun von D- Ch oder von CH-D du musst nur die Formulare mithaben, dann schauen auf die Öffnungszeiten bei den jeweiligen Zollstellen. Es wird direkt an der Grenze gemacht, wenn man nicht weiss in welches Gebäude musst, empfehle ich dir frag die Schweizer Grenzwacht, die sind freundlicher und Hilfsbereiter als die Zöllner aus D.
Bei mir hat das ganze nicht mal 5min gedauert und ich habe alles legal eingeführt.a schönä
Meik
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Salut zäme,
ja und im Oberwallis macht die Stadt Domodosola, mit ihrer Zahnklinik grosse Werbung.
Rechnung vom Kollegen: 1. Besuch bohren, Antibiotika und Provisorische Füllung und Röntgen. 2. Besuch: Örtliche Betäubung und Extraktion des Zahn, beide termine zusammen 900 CHF.
Ich bin wenn ich gerade in D bin, bei meinem alten Zahnarzt, weil ich da eine Gute Leistung bekomme oder ich fahre nach Italien, man muss es dort zwar auch selbst zahlen aber kostet einiges weniger.a schönä
Meik -
Salut FoSch,
anmelden beim Zoll solltest du es, so wie dein Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt wird. Da spielt es dann auch keine Rolle ob du 1 Jahr oder 30 Jahre hier lebst/gelebt hast. Solltest du irgendwann zurück nach D gehen, meldest du die Sachen beim Deutschen Zoll als Umzugsgut an.
Als ich herkam, bin ich ohne Auto und Möbel eingewandert nur mit dem nötigsten und hatte dies auch beim Zoll angemeldet, es war Ihnen recht egal was da war, solange es nichts nageleues oder gar sehr wertvolles war.
a schönä
Meik