Beiträge von Sporty

    Vielen Dank für eure Antworten! Die wirklich wichtigen Dinge wie Velo oder Ski 😉 kommen später. Etwas verwirren mich in diesem Zusammenhang die FAQ der BAZG "Die späteren Nachsendungen müssen der Zollstelle bereits bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste angemeldet werden. Wenn die Nachsendung bei der ersten Einfuhr nicht angemeldet wurde, siehe Frage 11."

    Da ich quasi keine erste offizielle Einfuhr habe (wie oben beschrieben Zug am Wochenende), springe ich zu FAQ 11.

    Dort wiederum steht: "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem."


    Was gilt jetzt? Muss ich jetzt spätere Nachsendungen melden oder nur wenn ich sie erst nach 2 Jahren einführen will?

    Oder kann z.B. das Velo im Sommer 2023 meine erste Einfuhr im Sinne des BAZG sein, obwohl ich schon jetzt meinen Wohnsitz verlege, aber jetzt eben nur wertloses Zeug (aka <300) mitnehme?


    Hallo, ich habe vor, zunächst nur mit 2 großen Koffern per Bahn zu übersiedeln. Alles weitere zügle ich zu einem späteren Zeitpunkt per KleinLKW. Muss ich jetzt für die Einreise per Zug ebenso eine Inventarliste führen und wie ist das überhaupt mit dem Zoll bei Einreise mit dem Zug?

    Hallo, kann die Aussage vom Markus oben jemand bestätigen?


    Ich stehe vor dem gleichen Szenario, habe auch nach einem untergemieteten WG-Zimmer gesucht, aber inzwischen kam die zehnte Absage und viel Potential gibt es in Bern nicht mehr. Kann ich meine Arbeit im November einfach aufnehmen, auch wenn ich im Hotel "wohne"; und dann hoffentlich im Dezember etwas Festes finde, dann eine feste Adresse habe und dann erst eine Bewilligung bekommen kann?

    Frag doch im Hotel, ob du deinen Wohnsitz dort anmelden kannst. Falls es nicht klappt, kann ich dir gerne 2 Adressen in Bern sagen, wo das klappt bzw.die genau auf diese Problematik zugeschnitten sind.

    Nein. Die Mindestrente bezeichnet die niedrigste Rente bei voller Beitragsdauer.

    Alles klar. Wie kann man die ungefähre Höhe berechnen? Mit den 2,3% Abschlägen pro fehlendem Jahr? In dem obigen Fall wäre dann der Abzug ca. 30 Jahre mal 2,3% ? Gibt es irgendwo einen online Pensionsrechner nur die 1. Säule betreffend?


    Kenne einige die gleicher Meinung waren ,gehe mal ein paar Jahre in die Schweiz und bekomme dann mit der Mindestrente zurück und geniesse das Leben mit einer schweizer super Rente.

    Interessant was du alles über mich zu wissen glaubst. Und nein, meine Frage hatte nicht die gleiche Meinung/Motivation wie dein Bekanntenkreis.

    Hallo, in Österreich kann man ab dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung machen und erhält dann den Führerschein (-ausweis). Das ist dann schon der "echte" Führerausweis, also kein Begleiter mehr nötig. Jetzt muss man alle Führerscheine spätestens nach 12 Monaten auf einen schweizer Führerausweis umschreiben lasse. Kann und darf man das überhaupt, wenn man noch nicht 18 ist. Falls man damit bis zum 18. Geburtstag wartet, dann wird aber die 12 Monatsfrist für die Umschreibung aber überschritten?! Bin etwas verwirrt.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Sie geht in ein neusprachliches Gym mit Französisch. Das erleichtert vermutlich die Sache etwas. Trotzdem muss sie wohl 2 Jahre F nachlernen, weil ich gelesen habe, dass die Kinder in ZH schon ab der 5. Primar F haben. Um den Nachlernaufwand in Grenzen zu halten, ist wohl das Maturitätsprofil Neusprachlich am Naheliegendsten. Ich denke, das Nachlernen schafft sie als Jahrgangsbeste und es wäre wohl frustrierend, wenn sie ein Jahr verlieren/wiederholen würde. Ich werde diesbezüglich - wie von euch empfohlen - mal mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Für das zweite Kind (10) gibt es da Tipps? Stimmt hier in ZH Stadt die Vorgangsweise: Wohnort bestimmt die zu besuchende Primarschule?

    Hallo, ich habe mehrere Fragen zu Schulen. Mein älteres Kind ist 16, geht ins Gymnasium. Wir werden in die Stadt Zürich -wenn möglich zentrumsnahe- ziehen. Wenn ich mir das richtig ergooglet habe, dann meldet man sich bei der Schulbehörde und bekommt eine Schule zugeteilt. Ist das immer die nächstgelegene? Gerade im ZH Zentrum gibt es aber mehrere Schulen (Rämibühl, Stadelhofen...?) in unmittelbarer Nähe zueinander: Welche wird dann zugeteilt? Und wird sie in ein Kurz- oder Langgymnasium aufgenommen oder hat man da eine Wahlmöglichkeit? Ist auch ein unterjähriger Einstieg möglich? Sind Aufnahmeprüfungen nötig? Ich weiß, die Bildungspolitiker halten nichts von Rankings oder Einteilungen in gute und schlechte Schulen. Obwohl gesellschaftspolitisch nachvollziehbar möchte man als Elternteil dennoch seine Kinder in den besten Händen wissen und da wir sowieso noch Wohnung suchen, würden wir uns eben gezielt dort ansiedeln, wo wir dann aufgrund der Lage 'automatisch' zu einer guten Schule zugeteilt werden. Daher wäre ich für Tipps dankbar, auch ob ich mit meinen Gedanken und Plänen völlig falsch liege. Vielen Dank schon im Voraus!