Vielen Dank für eure Antworten! Die wirklich wichtigen Dinge wie Velo oder Ski 😉 kommen später. Etwas verwirren mich in diesem Zusammenhang die FAQ der BAZG "Die späteren Nachsendungen müssen der Zollstelle bereits bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste angemeldet werden. Wenn die Nachsendung bei der ersten Einfuhr nicht angemeldet wurde, siehe Frage 11."
Da ich quasi keine erste offizielle Einfuhr habe (wie oben beschrieben Zug am Wochenende), springe ich zu FAQ 11.
Dort wiederum steht: "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem."
Was gilt jetzt? Muss ich jetzt spätere Nachsendungen melden oder nur wenn ich sie erst nach 2 Jahren einführen will?
Oder kann z.B. das Velo im Sommer 2023 meine erste Einfuhr im Sinne des BAZG sein, obwohl ich schon jetzt meinen Wohnsitz verlege, aber jetzt eben nur wertloses Zeug (aka <300) mitnehme?