Wunderbar. Vielen Dank für eure schnelle Rückmeldung. In dem Fall wird sie einfach mal ihr Glück versuchen
Beiträge von Max1987
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Hallo Zusammen,
nachdem ich demnächst eine neue Stelle in Basel antreten werde ist aktuell auch meine Freundin auf Jobsuche in der Region. Dabei stellt sich die Frage ob Sie sich ebenfalls in der Schweiz bewerben könnte oder auf Deutschland beschränkt ist: Sie ist nicht-EU Bürgerin und hat als Krankenpflegerin einen deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis sowie eine Deutsche Anerkennung ihres Abschlusses. Um in der Schweiz als Krankenpflegerin tätig werden zu können, müsste Sie ihren Bachelor of Nursing vom Schweizer Roten Kreuz anerkennen lassen. Jedoch stellt sich uns hierbei die Frage ob es überhaupt möglich ist als Nicht-EU Bürger in der Schweiz zu arbeiten da die Erteilung Arbeitserlaubnis auf Mangelberufe beschränkt zu sein scheint. Ist euch bekannt ob Krankenpfleger in der Chirurgie Teil der Mangeberufe in der Schweiz ist ?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wenn der (vorerst) grenzferne Wohnort kein Problem darstellt bin ich beruhigt.
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Hallo Zusammen,
ich werde demnächst einen neuen Job in Basel antreten. Da ich aus privaten Gründen als Grenzgänger leben werde, muss ich folglich die Grenzgängerbewilligung beantragen. Um diese zu erhalten wird u.A. wiederum eine Bescheinigung des Wohnsitzes benötigt.
Da ich jedoch erst unmittelbar vor Beginnen meines neuen Jobs grenznah zur Schweiz ziehen werden stellt sich mir die Frage wie hier richtig vorzugehen ist:
Option 1 ) Grenzgängerbewilligung mit aktuellem grenzfernen Wohnsitz beantragen, und nach Umzug in Grenznähe eine Änderung des Wohnsitzes beantragen um die Grenzgängerbewilligung auf die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Option 2) Grenzgängerbewilligung nach Umzug in Grenznähe beantragen. Voraussichtlich würde die Bewilligung aufgrund der Bearbeitungszeit erst nach Arbeitsantritt ausgestellt werden. Dies ist vermutlich nicht zulässig so dass Option 1 gewählt werden müsste ?
Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet.
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Vielen Dank für eure schnellen Rückmeldungen. Die Information dass es doch etwas komplexer zu sein scheint ist wirklich hilt mir bereits weiter. Der Tipp mit dem französischen Forum is gut, ggf. kann dort sogar jemand einen Steuerberater empfehlen der sich mit solchen Fällen auskennt.
Heinz: Du hast Recht mit der Doppelbesteuerung: Die Schweizer Quellensteuer wird wohl bei der französischen Steuer ähnlich wie bei der deutschen Steuer berücksichtigt so dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Insofern wäre das französische Netto vermutlich etwas höher als dargestellt. Grundsätzlich erscheint mir die Steuerbelastung in Frankreich etwas geringer als in Deutschland zu sein, aber mag sein dass ich mich Mangels Kenntnis an Details irre.
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Hallo Zusammen,
nachdem ich ein Jobangebot in Basel bekommen habe, spiele ich mit dem Gedanken in´s schöne Elsaß zu ziehen und zu pendeln. Daher Frage ich mich nun wie das Netto des Schweizer Lohns in Frankreich berechnet wird. Wäre folgendes Vorgehen zur Berechnung des Nettos anhand des Beispiels eines hypothetischen Bruttos von 10000 CHF / Monat korrekt ?
1) Berechnung des Schweizer Nettos als Grenzgänger über https://www.lohncomputer.ch/
10000 CHF Brutto
1'913.10 CHF
530.00 CHF
110.00 CHF
144.00 CHF
45.00 CHF
634.10 CHF
450.00 CHF
Netto: 8332,90 CHF
2) Abzug der Schweizer Krankenkasse: Annahme zwecks Einfachheit: 332.90 CHF / Monat
Netto nach Abzug der Krankenkasse 8000 CHF = 8291€
3) Diesen Wert auf das Jahr gerechnet in einer französischen Brutto Netto Rechner eingeben:
8291€ x 12 = 99492€ zu versteuerndes Einkommen in Frankreich in Steuerrechner eingeben: https://www.boursorama.com/patrimoine/imp…ur/impot-revenu
=> 73749 netto
=> 25743 Einkommensteuern
Wäre diese Art der Berechnung korrekt oder liegt mir hier ein Denkfehler vor ?
Ich würde mich sehr über eure Rückmeldungen freuen.