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Beiträge von Fred111

  • Auswandern Lebenshaltungskosten Aufenthaltsbewilligung

    • Fred111
    • 3. April 2025 um 20:49

    Hallo zusammen,

    Ich habe da mal ein paar Grundlegende fragen zum Auswandern in die Schweiz. Ich hab mich schon einigermaßen im Internet belesen nur leider gibt es oft unterschiedliche oder widersprüchliche Informationen oder einfach nicht so verständlich erklärt deswegen wollte ich euch mal ein paar Fragen Stellen. Am Anfang hatte ich eigentlich vor als Grenzgänger zu Arbeiten und mit meiner Familie Meine Frau Ich und zwei Kinder in die Grenzregion zu ziehen. Nun habe ich aber nach endlosen Information und Gerechne festgestellt. Dass ich unterm Strich wahrscheinlich, wenn man jetzt mal die umrechnerein sein lässt auf das gleiche Netto in Deutschland komme wie in der Schweiz also KV natürlich mit beachtet. Da die Mieten in der Grenzregion auf Deutscher Seite ja sozusagen identisch sind (und es in der Schweiz scheinbar mit gleichem Budget mehr und vor allem schönere Wohnungen gibt) überlege ich jetzt gleich Auszuwandern. Ach so Arbeitsplatz ist schon gefunden die warten nur noch bis ich eine Wohnung habe. Zum Gehalt ist die Sache, das ich halt facto das Gleiche haben werde. In Deutschland ca. 6500 Euro in der Schweiz 6500 CHF.

    Jetzt zu meinen Fragen.

    1. Auch in Deutschland ist das zwar gut aber auch kein großer Luxus damit seine Familie zu versorgen. Kann ich davon in der Schweiz für den Anfang mit meiner Familie leben? Es geht hier nicht um Luxus, sondern einfach ums Leben also Miete, Einkäufe, Auto etc.

    2. Bekommen wir mit diesem Gehalt überhaupt eine B-Bewilligung

    3. Was ist in der Schweiz mal abgesehen von der KV jetzt wirklich wesentlich teurer als in Deutschland und kann ich nicht bei ca. gleichem Netto genauso gut in der Schweiz Leben?

    4. Brauch ich um in der Schweiz eine Wohnung zu Mieten schon die B-Bewilligung? Steht im Netz halt ja aber bei der B-Bewilligung steht man braucht schon einen Nachweis über eine Wohnung beim Antrag.

    5. Wie ist das mit dem Familiennachzug also das meine Frau und Kinder gleich mitkommen können geht das in einem Zug und wie lange dauert es vom Antrag bis zur Bewilligung?

    6. Muss ich vom Kinderzuschuss in der Schweiz noch Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abführen oder ist es wie in Deutschland Abgabe frei? Kann ich mir auch mit einer B-Bewilligung wie beim Grenzgänger den Differenzbetrag aus Deutschland holen?

    7. Brauchen Erwachsene für die B-Bewilligung ein Reisepass oder reicht ein Personalausweis?

    8. Gibt es bei den Schweizer Krankenkasse auch ein ähnliches Modell wie bei Grenzgänger wo ich in Deutschland zum Arzt gehen kann und mir damit die Franchise spare?

    Ich danke euch vielmals im Voraus.

  • Kindergeld/Kinderzulage

    • Fred111
    • 17. März 2025 um 20:33

    Hallo,

    ich habe vor als Grenzgänger zu Arbeiten. Jetzt hätte ich mal eine Frage zum Kindergeld/Kinderzulage

    Das mir die Differenz zwischen Schweizer Kinderzulage und Kindergeld in Deutschland nachgezahlt wird weiß ich aber wie ist das wenn man von der Kinderzulage dann in der Schweiz noch Sozialversicherung bezahlen muss und in Deutschland noch die Steuer drauf. Dann hab ich doch dadurch im Endeffekt viel weniger Kindergeld? Oder wird mir das auch durch das Deutsche Kindergeld ausgeglichen?

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 16. März 2025 um 19:38

    Weißt du wie das ist mit dem Kindergeld? Ich weiß das ich das dann in der Schweiz über meinen Arbeitgeber auszahlen lassen muss. Und in Deutschland dann sozusagen die Referenz bekomme also das was es in der Schweiz weniger ist. Aber ist das Kindergeld bzw. Zulage in der Schweiz Sozialversicherungspflichtig oder wird das Getrennt vom Gehalt ausgezahlt oder dort einfach drauf gerechnet?

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 16. März 2025 um 11:01

    Wie Funktioniert das dann mit Wise? Dann muss ich dort auch ein Konto eröffnen?

    Bei Yuh habe ich gerade gelesen das sie auch ein Multiwährungskonto haben. Ist das dann nicht so das ich dort schon die CHF in Euro wechseln bzw. überweisen kann? So eine App reicht mir eigentlich, da ich ja nur meine Schweizer versicherung zahlen muss und mein Gehalt nach DE überweisen.

    Und bei all dem hin und her stell ich mir jetzt die frage ob es nicht gleich besser währe komplett in die Schweiz zu ziehen? Mich schrecken halt am meisten die hohen Kosten für die KV ab.

    Das sind dann warscheinlich die versteckten Kosten? Also wenn ich das richtig verstehe heißt das dann wenn ich meine Gehalt aus der Schweiz überweise zahle ich dann 0.95 Prozent gebühr an die Bank. Bei 5600 Chf sind das dann ca. 62 CHF oder?

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 15. März 2025 um 17:25

    Ok danke.

    Kannst du mir noch was zu den Banken sagen?

    Ich denke mal das ich dann eine Bank in der Schweiz brauche für mein Gehalt vom Arbeitgeber und eins in Deutschland wo ich das dann hin überweise. Wie funktioniert das dann mit der Umrechnung von CHF in EURO? Gibt es Banken die da ein Komplettpaket anbieten also eine Bank die das auf beiden Seiten regelt? Kannst du Banken empfehlen? Was für Kosten können da anfallen?

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 14. März 2025 um 20:43

    Vielen Herzlichen Dank.

    Noch eine frage zur KV. Ich bin mir jetzt nähmlich bei gar nichts mehr sicher. Laut dem Grenzgänger Dienst kann meine Frau dann für den mindestbetrag mit meinen Kindern in der Deutschen gesetzlichen KV bleiben bzw. wechseln "Hausfrauentarif" und ich dann einen Grenzgänger Tarif in der Schweiz abschließen dabei wurde auch die Sympany genannt. Hab dann aber auch die möglichkeit über eine Deutsche Krankkasse in Deutschland zum Arzt zu gehen und dadurch die Selbstbetiligung zu sparen. Stimmt das so?

    Und wie funktioniert das mit der Krankentagegeldversicherung in der Schweiz wenn ich mal Krank bin?

    Ich danke dir vielmals für deine Mühe.

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 14. März 2025 um 17:39

    Okay ich danke dir wircklich vielmals.

    Mir kommt halt das mit den 4298 komisch vor weil ich dann im Prinzip obwohl ich dann in der Schweiz ein etwas höheres Brutto hätte wie Deutschland im Netto auf das selbe komme.

    Wie würde es dann weiter gehen wenn ich dich das noch fragen darf?

    Ich hab gesehen das es dann so einen fragebogen für Grenzgänger und Steuern gibt. Wird dann anhand der Daten die ich dort angebe dann erstmal meine Vorauszahlung berechnet bis ich meine erste Steuererklärung abgeben habe oder wie funktioniert das dann am Anfang? Und wann weiß ich dann letztendlich wircklich wieviel ich mir im Monat von meinem Netto für die Steuer beiseite legen sollte?

    Das diese Grenzgänger Dienste im Prinzip Versicherungsmakler sind ist mir auch bewusst. Würdest du aber Prinzipiell davon abraten deren hilfe in anspruch zu nehmen oder kann man sich schon darauf verlassen das die wissen was sie tun?

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 14. März 2025 um 14:43

    Ok danke erstmal,

    jetzt verstehe ich aber das mit der Steuer wiederum nicht. Ich dachte ich muss meine Lohnsteuer dann in Deutschland nachzahlen.

    Zur KV hat man mir gesagt da meine Frau kein eigenes Einkommen hat kann sie in Deutschland in eine Gesetzliche KV und ist dann mit den Kindern für den mindestbetrag von ca. 230 euro versichert ( Hausfrauentarif und Familienversicherung) und bei mir wäre es dann eine Schweizer Versicherung mit zusätzen von ca. 300 euro.

    Kannst du mir ganz grob einen Prozentsatz nennen den ich auf mein Bruttoeinkommen anwenden muss?

    Wird das dann wie Steuerklasse 1 behandelt?

    Ich würde halt einfach geren wissen was ich dann ungefähr noch von meinem Schweizer Nettolohn in Deutschland abführen muss.

    Und zu Zeile 12 dachte ich das sind dann die Dinge wie Arbeitslosenversicherung etc. also die Schweizer Sozialversicherungen.

  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 14. März 2025 um 12:43

    Hi,

    danke für die Antwort. Das diese Berechnungen erstmal nur grobe Schätzungen sind weiß ich, allerdings liegen sie halt doch weit auseinander deswegen wollte ich halt wissen wer da nun recht hätte.

    Dann bedeutet das doch bei diesem Formular das mir dann noch die Sozialversicherungen siehe Zeile 12 berücksichtigt werden also meine Steuerlast mindern?

    Anbei die beiden Berechnungen.


  • Grenzgänger Einkommenssteuer

    • Fred111
    • 13. März 2025 um 21:54

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet da ich ein Stellenangebot in der Schweiz habe und vorhabe als Grenzgänger zu Arbeiten. Da kommen natürlich eine Menge fragen auf. Und ich denke das ich hier ein Paar hilfreiche Antworten bekommen kann. Ich habe mich natürlich selbst schon über alle möglichen Themen belesen und schlau gemacht. Eine Frage wurde mir leider bisher noch nicht so richtig beantwortet bzw. unterschiedlich.
    Zu meiner Frage ich hoffe, hier kann mir das jemand etwas verständlich erklären.
    Von welchem einkommen wird meine Steuerlast, die ich in Deutschland noch zu Zahlen habe berechnet, von meinem kompletten Schweizer Bruttolohn oder von dem Lohn, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden? Ich hab bei zwei Grenzgängerdiensten angefragt. Beide berechnen es anders macht halt einen Unterschied von ein paar Hundert Euro und ich weiß leider nicht welcher nun recht hat. Könnt ihr mir helfen?

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