Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet da ich ein Stellenangebot in der Schweiz habe und vorhabe als Grenzgänger zu Arbeiten. Da kommen natürlich eine Menge fragen auf. Und ich denke das ich hier ein Paar hilfreiche Antworten bekommen kann. Ich habe mich natürlich selbst schon über alle möglichen Themen belesen und schlau gemacht. Eine Frage wurde mir leider bisher noch nicht so richtig beantwortet bzw. unterschiedlich.
Zu meiner Frage ich hoffe, hier kann mir das jemand etwas verständlich erklären.
Von welchem einkommen wird meine Steuerlast, die ich in Deutschland noch zu Zahlen habe berechnet, von meinem kompletten Schweizer Bruttolohn oder von dem Lohn, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden? Ich hab bei zwei Grenzgängerdiensten angefragt. Beide berechnen es anders macht halt einen Unterschied von ein paar Hundert Euro und ich weiß leider nicht welcher nun recht hat. Könnt ihr mir helfen?
Grenzgänger Einkommenssteuer
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Von welchem einkommen wird meine Steuerlast, die ich in Deutschland noch zu Zahlen habe berechnet, von meinem kompletten Schweizer Bruttolohn oder von dem Lohn, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden?
Die Antwortet lautet: Weder noch. Die Berechnung vom so genannten zu versteuernden Einkommen ist deutlich komplizierter. Es werden vom Schweizer Brutto (das ist schon massgebend) einerseits Dinge abgezogen, wie Beiträge zur AHV oder ALV sowie zur Pensionskasse und weitere Dinge (Werbungskosten etc. pp.), es können aber auch Zurechnungen erfolgen, die das zVE wieder erhöhen, z.B. Leistungen des Arbeitgebers die in Deutschland als freiwillig gelten: Überobligatorische Pensionskassenbeiträge, komplette Übernahme Krankentaggeldversicherung etc. pp.
Manche dieser Dinge sind vor dem Jobantritt oder der ersten Lohnabrechnung überhaupt gar nicht klar bzw. in Zahlen messbar, daher wundert es mich nicht, dass du unterschiedliche Ergebnisse bekommst. Dann das ist definitiv keine Rechnung, die auf einen Bierdeckel passt.
Als weiterer Faktor kommt hinzu, dass der Wechselkurs ja auch eine maßgebliche Rolle spielt und dieser schwankt. Allein das kann schon für Unterschiede sorgen, wenn Firma A Kurs X nimmt und Firma B Kurs Y.
Nachtrag: Einen ersten Eindruck verschafft dir vielleicht der Blick auf das entsprechende Steuerformular:
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Hi,
danke für die Antwort. Das diese Berechnungen erstmal nur grobe Schätzungen sind weiß ich, allerdings liegen sie halt doch weit auseinander deswegen wollte ich halt wissen wer da nun recht hätte.
Dann bedeutet das doch bei diesem Formular das mir dann noch die Sozialversicherungen siehe Zeile 12 berücksichtigt werden also meine Steuerlast mindern?
Anbei die beiden Berechnungen.
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Wahrscheinlich ist keine von beiden Berechnungen richtig. Zumal auch gar nicht klar ist/wird, welche Daten definitiv bekannt sind und welche Annahmen sind. Diese Unterschiede sieht man ja beispielsweise schon bei der Höhe der Beiträge zur Pensionskasse (BVG).
Die eine Berechnung hat noch KTG und NBUV als Abzüge, die andere nicht.
Ansonsten irritiert mich, dass die Steuerklasse 3 berücksichtigt wird. Grenzgänger unterliegen nicht der Lohnsteuer, daher sollte die Steuerklasse irrelevant sein. Beide Berechnungen machen nicht nachvollziehbare hohe Abzüge bzw. Ausgaben für die Krankenversicherung. Die Grundversicherung bei Sympany in der Erwachsenen-Altersklasse beträgt derzeit CHF 217 im Monat.
Nur 4000 Euro p.A. Einkommensteuer gemäss Berechnung 1 halte ich aber für utopisch niedrig. Zudem ist da nochmal zusätzliche eine Familienversicherung dabei, wie es vermutlich gar nicht braucht, da dein Partner ja, wenn du (angeblich) Steuerklasse 3 hast, ja einer Arbeit nachgehen müsste?
Achja, von welcher Zeile 12 sprichst du? Im N-Gre sind das Beiträge für die Direktversicherung.
PS: Du solltest im Hinterkopf behalten, dass die üblichen "Grenzgänger-Beratungsstellen" in der Regel nichts anderes als Vermittler für (Kranken-)Versicherungen sind. Jegliche Beratung zielt letztendlich darauf ab, dich vermutlich überzuversichern.PPS: Meine Steuererklärung als verheirateter (Ehepartner arbeitet auch) Grenzgänger umfasst ca. 35 Formularseiten. Es ist utopisch, so etwas in einem Excel-Sheet abbilden zu wollen. Gerade bei gemeinsam veranlagten Partnern muss ja auch das Einkommen vom Ehepartner bekannt sein, um die Einkommensteuerlast korrekt zu bestimmen.
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Ok danke erstmal,
jetzt verstehe ich aber das mit der Steuer wiederum nicht. Ich dachte ich muss meine Lohnsteuer dann in Deutschland nachzahlen.
Zur KV hat man mir gesagt da meine Frau kein eigenes Einkommen hat kann sie in Deutschland in eine Gesetzliche KV und ist dann mit den Kindern für den mindestbetrag von ca. 230 euro versichert ( Hausfrauentarif und Familienversicherung) und bei mir wäre es dann eine Schweizer Versicherung mit zusätzen von ca. 300 euro.
Kannst du mir ganz grob einen Prozentsatz nennen den ich auf mein Bruttoeinkommen anwenden muss?
Wird das dann wie Steuerklasse 1 behandelt?
Ich würde halt einfach geren wissen was ich dann ungefähr noch von meinem Schweizer Nettolohn in Deutschland abführen muss.
Und zu Zeile 12 dachte ich das sind dann die Dinge wie Arbeitslosenversicherung etc. also die Schweizer Sozialversicherungen.
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jetzt verstehe ich aber das mit der Steuer wiederum nicht. Ich dachte ich muss meine Lohnsteuer dann in Deutschland nachzahlen
Nein, du zahlst Einkommensteuer. Für den Laien sind Einkommensteuer und Lohnsteuer das Gleiche, aber in der Praxis ist es das nicht. Wenn du es genauer wissen willst: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)
Aber letztendlich bleibt es dabei, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist. Und noch ein Hinweis: Die Steuerklasse regelt nicht die letztendliche Steuerbelastung. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (=Lohnsteuer).
ZitatZur KV hat man mir gesagt da meine Frau kein eigenes Einkommen
Okay, die Info hatte ich in dieser einen Berechnung übersehen.
ZitatKannst du mir ganz grob einen Prozentsatz nennen den ich auf mein Bruttoeinkommen anwenden muss?
Nein, leider nicht. Wobei, mit der Info, dass deine Frau nichts verdient und der Splittingtarif zur Anwendung kommt, können die niedrigen Prognosen zur Steuerschuld in Deutschland schon hinhauen.
ZitatIch würde halt einfach geren wissen was ich dann ungefähr noch von meinem Schweizer Nettolohn in Deutschland abführen muss.
Kann ich verstehen, aber ohne gewisse Details lässt sich nicht einmal das Schweizer Netto präzise berechnen. Zahlst du oder der AG die KTG und NBUV, wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionskasse, wie hoch die Arbeitgeberbeiträge zur PK...
Aber so weit sind die Berechnungen ja doch gar nicht aus einander. Bei einem wird der Netto-Monatslohn (x13) mit 4617 Euro angegeben, beim anderen mit 4298 Euro, wenn ich das richtig sehe bzw. nachvollziehen kann. Bei diesen ganzen tollen Excel-Ausdrucken ist ja nicht immer klar, was wie gerechnet wird.
ZitatUnd zu Zeile 12 dachte ich das sind dann die Dinge wie Arbeitslosenversicherung etc. also die Schweizer Sozialversicherungen.
Nein, das ist in Zeile 78ff. Und ja, diese Lohnabzüge werden auch bei der Steuer berücksichtigt, mindern also das zVe.
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Okay ich danke dir wircklich vielmals.
Mir kommt halt das mit den 4298 komisch vor weil ich dann im Prinzip obwohl ich dann in der Schweiz ein etwas höheres Brutto hätte wie Deutschland im Netto auf das selbe komme.
Wie würde es dann weiter gehen wenn ich dich das noch fragen darf?
Ich hab gesehen das es dann so einen fragebogen für Grenzgänger und Steuern gibt. Wird dann anhand der Daten die ich dort angebe dann erstmal meine Vorauszahlung berechnet bis ich meine erste Steuererklärung abgeben habe oder wie funktioniert das dann am Anfang? Und wann weiß ich dann letztendlich wircklich wieviel ich mir im Monat von meinem Netto für die Steuer beiseite legen sollte?
Das diese Grenzgänger Dienste im Prinzip Versicherungsmakler sind ist mir auch bewusst. Würdest du aber Prinzipiell davon abraten deren hilfe in anspruch zu nehmen oder kann man sich schon darauf verlassen das die wissen was sie tun?
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Zitat
Mir kommt halt das mit den 4298 komisch vor weil ich dann im Prinzip obwohl ich dann in der Schweiz ein etwas höheres Brutto hätte wie Deutschland im Netto auf das selbe komme.
Das kann in der Tat schon passieren, auch wenn es Unsicherheitsfaktoren gibt.
Mal als Beispiel: lohncomputer.ch spuckt als CH-Netto, wenn man die CHF 84'500 Jahresbrutto als Auszahlung in 13 Monatsgehältern annimmt (ist nicht mehr unbedingt Standard), CHF 5'314 aus. Dabei wird angenommen, dass du den gesetzlichen Satz zur Pensionskasse zahlst und einen Teil von KTG und NBUV.
Umgerechnet sind das nach aktuellem Kurs etwas weniger als 5600 Euro. Wenn du davon noch mindestens zweimal Krankenversicherung zahlen musst (inkl. Zusatzversicherungen), dann ist man bei etwa 5100 oder eher 5000 Euro im Monat. Davon halt noch die dt. Einkommensteuer weg.
Hier wird's eben kompliziert, aber man kann sich ganz grob mit deutschen Einkommensrechnern behelfen. Als Alleinverdiener mit zwei Kindern könnten da noch die dt. Einkommensteuer von wohl ganz grob 500 bis 800 Euro im Monat hinzukommen.
Damit bist du im Best Case bei 4500 Euro netto im Monat (x 13), oder bei vielleicht auch nur bei 4200 Euro, wenn der Arbeitgeber mehr für deine Pensionskassenbeiträge abzieht und selber mehr einzahlt, was dann wieder zu versteuern ist.ZitatWie würde es dann weiter gehen wenn ich dich das noch fragen darf?
Das ist exemplarisch hier erklärt:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…ce/Grenzgaenger -> DBA Schweiz -> Beginn der Grenzgängertätigkeit.ZitatWird dann anhand der Daten die ich dort angebe dann erstmal meine Vorauszahlung berechnet bis ich meine erste Steuererklärung abgeben habe
Genau.
ZitatUnd wann weiß ich dann letztendlich wircklich wieviel ich mir im Monat von meinem Netto für die Steuer beiseite legen sollte?
Der Vorauszahlungsbescheid gibt dir ja erste Hinweise, aber prinzipbedingt weisst du das als Grenzgänger erst hinterher, wenn du alle Bescheinigungen hast und der Jahreswechselkurs feststeht. Mit einer gewissen Unsicherheit musst du also leben und ich würde auch immer locker 10% zusätzlich zu den berechneten Vorauszahlungen zur Seite legen.
ZitatWürdest du aber Prinzipiell davon abraten deren hilfe in anspruch zu nehmen oder kann man sich schon darauf verlassen das die wissen was sie tun?
Ist halt die Frage, für was man sie in Anspruch nimmt. Je nach Thema ist es schwierig, eine objektive Beratung zu bekommen.
Wobei es in Bezug auf die reine Grundversicherung in der Schweiz weniger problematisch ist, da gibt's nur noch ein Modell und die Prämien sind identisch - egal, ob du es über einen Vermittler abschliesst oder es selber machst. Hauptsache es ist die Swica oder Sympany -
Vielen Herzlichen Dank.
Noch eine frage zur KV. Ich bin mir jetzt nähmlich bei gar nichts mehr sicher. Laut dem Grenzgänger Dienst kann meine Frau dann für den mindestbetrag mit meinen Kindern in der Deutschen gesetzlichen KV bleiben bzw. wechseln "Hausfrauentarif" und ich dann einen Grenzgänger Tarif in der Schweiz abschließen dabei wurde auch die Sympany genannt. Hab dann aber auch die möglichkeit über eine Deutsche Krankkasse in Deutschland zum Arzt zu gehen und dadurch die Selbstbetiligung zu sparen. Stimmt das so?
Und wie funktioniert das mit der Krankentagegeldversicherung in der Schweiz wenn ich mal Krank bin?
Ich danke dir vielmals für deine Mühe.
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Zitat
Laut dem Grenzgänger Dienst kann meine Frau dann für den mindestbetrag mit meinen Kindern in der Deutschen gesetzlichen KV bleiben bzw. wechseln "Hausfrauentarif"
Da bin ich mir nicht sicher. Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass ggf. auch das Einkommen vom Ehepartner dabei (anteilig) berücksichtigt werden kann. Dazu passt folgende Fundstelle:
Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.8 ...Schon seit Langem hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter die Hälfte des Bruttoeinkommens des anderen…www.haufe.deZitatUnd ich dann einen Grenzgänger Tarif in der Schweiz abschließen dabei wurde auch die Sympany genannt. Hab dann aber auch die möglichkeit über eine Deutsche Krankkasse in Deutschland zum Arzt zu gehen und dadurch die Selbstbetiligung zu sparen. Stimmt das so?
Das stimmt so. Du bekommst ein Formular, mit dem du dich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden kannst, welche als so genannter aushelfender Träger fungiert.
ZitatUnd wie funktioniert das mit der Krankentagegeldversicherung in der Schweiz wenn ich mal Krank bin?
Das ist mehr oder weniger individuell geregelt, eine Krankentaggeldversicherung schliesst in der Regel der Arbeitgeber ab. Auch da unterscheiden sich teilweise die Konditionen.
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Ok danke.
Kannst du mir noch was zu den Banken sagen?
Ich denke mal das ich dann eine Bank in der Schweiz brauche für mein Gehalt vom Arbeitgeber und eins in Deutschland wo ich das dann hin überweise. Wie funktioniert das dann mit der Umrechnung von CHF in EURO? Gibt es Banken die da ein Komplettpaket anbieten also eine Bank die das auf beiden Seiten regelt? Kannst du Banken empfehlen? Was für Kosten können da anfallen?
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Es gibt Banken, die solche Pakete anbieten, z.B. hat die UBS ein Grenzgängerpaket und es gibt auch grenznahe Sparkassen oder Volksbanken, wo man eine CH-IBAN bekommt und somit günstig Geld empfangen kann.
Aber das kostet aber immer alles Gebühren und oft sind die Konditionen nicht ideal.
Wenn dir eine App-Bank reicht, dann würde ich dir Yuh empfehlen, da wirklich keine Gebühren anfallen und du vollumfänglich am Schweizer Zahlungsverkehr teilnehmen kannst, beispielsweise die CH-Krankenversicherung per eBill bezahlen.
Zum Überweisen bzw. Währungswechsel nach Euro nutze ich den Dienst Wise, da hier immer der Börsenkurs verwendet wird und die sehr niedrigen Gebühren transparent dargestellt werden. Zudem geht es sehr schnell (Geld ist max. eine Stunde später schon auf meinem deutschen Konto).
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Wie Funktioniert das dann mit Wise? Dann muss ich dort auch ein Konto eröffnen?
Bei Yuh habe ich gerade gelesen das sie auch ein Multiwährungskonto haben. Ist das dann nicht so das ich dort schon die CHF in Euro wechseln bzw. überweisen kann? So eine App reicht mir eigentlich, da ich ja nur meine Schweizer versicherung zahlen muss und mein Gehalt nach DE überweisen.
Und bei all dem hin und her stell ich mir jetzt die frage ob es nicht gleich besser währe komplett in die Schweiz zu ziehen? Mich schrecken halt am meisten die hohen Kosten für die KV ab.
Das sind dann warscheinlich die versteckten Kosten? Also wenn ich das richtig verstehe heißt das dann wenn ich meine Gehalt aus der Schweiz überweise zahle ich dann 0.95 Prozent gebühr an die Bank. Bei 5600 Chf sind das dann ca. 62 CHF oder?
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Wie Funktioniert das dann mit Wise? Dann muss ich dort auch ein Konto eröffnen?
Du musst du bei Wise registrieren. Du bekommst dort auch virtuelle Konten, aber diese Funktion sollst/musst du nicht nutzen, sondern nur die Funktion "Überweisen". Du gibst an, wie viel CHF du in EUR wechseln willst, das Zielkonto (IBAN) und wie du einzahlen willst (Überweisung). Anschliessend wird deine Bankverbindung angezeigt (ein Sammelkonto von Wise) und du hast ca. 24 Stunden Zeit, die Einzahlung zu tätigen. Der ursprüngliche Wechselkurs ist währen der Zeit gesichert. Sobald das Geld bei Wise angekommen ist, wird es auf deine Zielbankverbindung angezeigt.
Man muss es nicht so machen, aber es spart halt ein bisschen was, jedenfalls in meinem Fall.
ZitatBei Yuh habe ich gerade gelesen das sie auch ein Multiwährungskonto haben. Ist das dann nicht so das ich dort schon die CHF in Euro wechseln bzw. überweisen kann?
Kannst du. Aber wie du selbst festgestellt hast, fallen dort Wechselgebühren von knapp 1 % an. Im Gegensatz zu den etwa 0,25 % bei Wise.
ZitatMich schrecken halt am meisten die hohen Kosten für die KV ab
Diese wären in der Schweiz aber noch höher, da dort die Krankenversicherung pro Kopf zu zahlen ist und es auch für dich nicht ansatzweise so günstig wäre wie der Tarif für Grenzgänger.
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Weißt du wie das ist mit dem Kindergeld? Ich weiß das ich das dann in der Schweiz über meinen Arbeitgeber auszahlen lassen muss. Und in Deutschland dann sozusagen die Referenz bekomme also das was es in der Schweiz weniger ist. Aber ist das Kindergeld bzw. Zulage in der Schweiz Sozialversicherungspflichtig oder wird das Getrennt vom Gehalt ausgezahlt oder dort einfach drauf gerechnet?
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Weißt du wie das ist mit dem Kindergeld? Ich weiß das ich das dann in der Schweiz über meinen Arbeitgeber auszahlen lassen muss.
Keine Ahnung. Aber ich vermute mal an, dass es so ausgezahlt wird, dass keine Abzüge erfolgen.