Vielen Dank!
Das bedeutet, wenn ich nichts mache, da mir zu unsicher ist, ob meine private Krankenversicherung am Ende wirklich alle Kosten übernehmen würde, würde ich automatisch versicherungspflichtig in der Schweiz, auch wenn ich dort nicht arbeiten würde?
Wenn ich mich entscheide dort zusätzlich zu arbeiten, wäre ja die Situation eindeutig, das heisst es gäbe gar keine Möglichkeit um die Versicherungspflicht zu verhindern? Gibt es ein Mindestgehalt oder eine Mindeststundenanzahl, die man in einem Arbeitsverhältnis erbringen muss? Ich frage, weil es in Deutschland ja auch Minijobs gibt, die eben nicht zur Versicherungspflicht führen.
Herzlichen Dank!
ich kann dir leider keine genaue Informationen geben, aber
In der Schweiz würde ich mich in deinem Fall vor allem an diese Stellen wenden:
- Gemeinsame Einrichtung KVG (Solothurn)
Das ist die zentrale Stelle für internationale Krankenversicherungsfälle zwischen Schweiz und EU/EFTA (u.a. S1/E121, Rentnerfälle, Befreiungen etc.). Dort kennt man genau solche Konstellationen mit deutscher Rente + Wohnsitz Schweiz. - Kanton Aargau – KVG-Kontrollstelle / SVA Aargau
Dort wird letztlich über die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht entschieden bzw. der Antrag bearbeitet. - Deutsche Krankenkasse bzw. PKV
Wichtig wegen:
- S1/E121
- Fortbestand des Versicherungsschutzes
- Frage, ob Leistungen in der Schweiz vollständig gedeckt sind
- sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit
Ich würde mir die Auskünfte möglichst schriftlich geben lassen, weil solche grenzüberschreitenden Fälle leider nicht immer einheitlich beurteilt werden.