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  3. Elena_Zuerich

Beiträge von Elena_Zuerich

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • Elena_Zuerich
    • 12. Mai 2026 um 15:34
    Zitat von question

    Vielen Dank!

    Das bedeutet, wenn ich nichts mache, da mir zu unsicher ist, ob meine private Krankenversicherung am Ende wirklich alle Kosten übernehmen würde, würde ich automatisch versicherungspflichtig in der Schweiz, auch wenn ich dort nicht arbeiten würde?

    Wenn ich mich entscheide dort zusätzlich zu arbeiten, wäre ja die Situation eindeutig, das heisst es gäbe gar keine Möglichkeit um die Versicherungspflicht zu verhindern? Gibt es ein Mindestgehalt oder eine Mindeststundenanzahl, die man in einem Arbeitsverhältnis erbringen muss? Ich frage, weil es in Deutschland ja auch Minijobs gibt, die eben nicht zur Versicherungspflicht führen.

    Herzlichen Dank!

    ich kann dir leider keine genaue Informationen geben, aber
    In der Schweiz würde ich mich in deinem Fall vor allem an diese Stellen wenden:

    1. Gemeinsame Einrichtung KVG (Solothurn)
      Das ist die zentrale Stelle für internationale Krankenversicherungsfälle zwischen Schweiz und EU/EFTA (u.a. S1/E121, Rentnerfälle, Befreiungen etc.). Dort kennt man genau solche Konstellationen mit deutscher Rente + Wohnsitz Schweiz.
    2. Kanton Aargau – KVG-Kontrollstelle / SVA Aargau
      Dort wird letztlich über die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht entschieden bzw. der Antrag bearbeitet.
    3. Deutsche Krankenkasse bzw. PKV
      Wichtig wegen:
    • S1/E121
    • Fortbestand des Versicherungsschutzes
    • Frage, ob Leistungen in der Schweiz vollständig gedeckt sind
    • sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit

    Ich würde mir die Auskünfte möglichst schriftlich geben lassen, weil solche grenzüberschreitenden Fälle leider nicht immer einheitlich beurteilt werden.

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • Elena_Zuerich
    • 12. Mai 2026 um 13:42
    Zitat von question

    Wenn man diesen Befreiungsantrag nicht stellt, wird man auch als deutscher Rentner (gesetzliche Rente) versicherungspflichtig?

    Ja, grundsätzlich schon. In der Schweiz gilt erst einmal die KVG-Versicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz — auch für deutsche Rentner. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt und bewilligt werden.

    Wenn kein Befreiungsantrag gestellt wird (oder er abgelehnt wird), erfolgt normalerweise die Zuweisung zu einer Schweizer Krankenkasse und man wird dort prämienpflichtig. Gerade bei Kombination aus deutscher Rente und Erwerbstätigkeit in der Schweiz sollte man das unbedingt sauber abklären.

  • Was vermisst ihr in der Schweiz an kleinen Dingen des Alltags?

    • Elena_Zuerich
    • 12. Mai 2026 um 13:37
    Zitat von MotU

    Ja, das gute Brot... Immer wieder eine Wohltat, wenn wir nach Deutschland oder Österreich fahren :grinning_squinting_face:

    Bei Senf entweder Dijon von Thomy, aber eigentlich geht für mich nichts über Maille Senf, den gibt es in der Regel im Coop (https://www.coop.ch/de/lebensmitte…ginal/p/7164616)

    Bei Drogeriemärkten kommt auch Müller sehr stark. Zumindest im Grossraum Zürich schiessen die gerade wie Pilze aus dem Boden...

    Unsere Online-Bestellungen machen wir grösstenteils immer noch über amazon.de. Ab 60€ ist der Versand kostenlos und unter 130€ (glaube ich???) übernimmt Amazon Zoll etc. Klar, kommt es nicht am nächsten Tag an, sondern braucht in der Regel 3-7 Tage.

    Was ich inzwischen SEHR vermisse, sind Maggi Fix Tüten und die RIESENauswahl. Klar, wir versuchen so oft es geht frisch und "from scratch" zu kochen. Aber wir arbeiten beide und mit zwei kleinen Kindern ist schonmal dann und wann die Luft raus. Da ist es sehr angenehm schnell und einfach etwas machen zu können, aber hier gibt es nur Gulasch, Gehacktes mit Hörnli und Nudel-Schinken-Gratin.....

    vielen Dank für die tollen Vorschläge! Stimmt, die Auswahl hier ist wirklich enttäuschend im Vergleich zu Deutschland. Gerade wenn beide arbeiten und Kinder da sind, sind solche schnellen Helfer einfach praktisch — da muss man sich auch nicht schlecht fühlen. Ich vermisse die ganzen Sorten auch total, vor allem die saisonalen oder speziellen Sachen, die es hier einfach gar nicht gibt 🙈

  • Was vermisst ihr in der Schweiz an kleinen Dingen des Alltags?

    • Elena_Zuerich
    • 12. Mai 2026 um 13:35
    Zitat von fillg1

    Als adäquaten Ersatz für den roten Löwensenf habe ich inzwischen Dijon-Senf liebengelernt, wichtig ist für mich dass eigentlich nur Senfsaat und Essig verwendet werden. Empfehlen kann ich

    https://www.migros.ch/de/product/106430100000
    und
    https://www.coop.ch/de/lebensmitte…charf/p/3022585

    Vielen Dank! Ich bin schon gespannt

  • Was vermisst ihr in der Schweiz an kleinen Dingen des Alltags?

    • Elena_Zuerich
    • 7. Mai 2026 um 13:28
    Zitat von fillg1

    Was vermisst ihr denn so an kleinen Dingen des Alltags, an man in Deutschland gewöhnt war?

    Ich habe jetzt die erste Woche in der Schweiz hinter mir und auch wenn man zur Zeit leider nicht von Alltag sprechen kann, hier so die ersten Dinge, die mir gerade beim Einkaufen aufgefallen sind, alles nicht so ganz bierernst und weltbewegend gemeint :grinning_squinting_face:

    • Es gibt keinen Löwensenf :frowning_face:
    • Kartoffelknödel scheinen völlig unbekannt zu sein, weder zum Anrühren, als Fertigteig aus dem Kühlregal noch im Kochbeutel. Dafür gibt es zig Sorten Rösti ...
    • Das Angebot an Tiefkühlgemüse ist deutlich kleiner als bei uns und scheint sich auch mehr auf das heimische Angebot zu konzentrieren
    • Das TK-Pizza Angebot ist sehr differenziert, es gibt Salami, Schinken und Mozzarella, progressive Märkte haben auch vegetarische Pizzen. Vermutlich kommt Dr. Oetker nicht gegen Nestle an.
    • Ich werde mein schönes norddeutsches Graubrot oder Doppelback vermissen. Gut das Pumpernickel in Dosen geliefert wird.

    Bei mir waren’s tatsächlich eher die kleinen, komplett unnötigen Dinge :beaming_face_with_smiling_eyes:

    • Vernünftiges Brot. In der Schweiz gibt’s gutes Brot, aber dieses typische deutsche Graubrot/Doppelback fehlt schon irgendwie.
    • Riesige Joghurt- und Quark-Auswahl. In Deutschland gibt’s gefühlt 200 Sorten, hier eher „natur oder natur“
    • Senf! Auch wie du. Dass man für simplen Löwensenf plötzlich auf Schatzsuche gehen muss, hätte ich nie gedacht.
    • Die Auswahl an TK-Zeug ist mir auch direkt aufgefallen. In der Schweiz wirkt vieles etwas „reduzierter“, dafür oft qualitativ besser.
    • Drogeriemärkte wie dm / Rossmann mit dieser riesigen Auswahl und normalen Preisen :upside_down_face:
    • „Mal schnell“ online bestellen ohne vorher kurz einen Kleinkredit aufzunehmen:grinning_face_with_sweat:

    Dafür gewöhnt man sich erstaunlich schnell an andere Sachen — bessere Berge, ruhigere Supermärkte und dass die Leute an der Kasse nicht schon deine Einkäufe scannen, während du noch bezahlst :rolling_on_the_floor_laughing:

  • Jobs die jeder nimmt

    • Elena_Zuerich
    • 7. Mai 2026 um 13:22
    Zitat von Hirschi

    Bin aktuell sehr verzweifelt über meine Arbeitslosigkeit und bin wortwörtlich bereit jeder Job zunehmen. Ich habe ein Lehre als Drucker efz gemacht, hat mir nicht so gefallen, dann bin ich durch Quereinsteiger zu Handy Reparaturen und Verkauf gekommen, hat mir sehr gefallen und wollte weiterhin in Elektronik oder Maschinen Jobs bleiben, versuchte seit 2 Jahren lang ein Lehre in Elektroinstallateur oder Montage Elektriker zu bekommen, EIT Test bestanden und trotzdem nach 2 Jahren keine Erfolg, dann zu meinem großen Unglück wurde ich von meinem Handy Reparatur Job auch noch gekündigt und seit über 1 Jahr lebe ich von Arbeitslosengeld und hab nur als temporär irgendwas gemacht, aktuell bin ich so dermaßen verzweifelt das ich der Elektriker Job schon längst aufgegeben habe und bereit willige bin jeder Job anzunehmen sofern man mir einfach nur 1 Chance gibt, dachte früher immer Müllabfuhr oder Putzkraft sind Jobs die die wenigsten machen wollen und man da immer was findet, aber selbst dort bekame ich nur Absagen.

    Ich würde den Elektriker-Weg noch nicht komplett begraben. Vielleicht nicht mehr nur über Lehrstellen denken, sondern über:

    • Montage / Produktion / Maschinenbedienung
    • Servicetechnik
    • Elektronikmontage
    • Gebäudetechnik-Helfer
    • ICT-/Hardware-Support
    • Technischer Aussendienst
    • Industrie / Instandhaltung

    Oft kommt man über Umwege doch noch in die Branche rein.

    Und ganz wichtig: Nach über 1 Jahr Absagen verliert irgendwann fast jeder das Selbstvertrauen. Das bedeutet nicht, dass mit dir etwas nicht stimmt.:smirking_face:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • Elena_Zuerich
    • 7. Mai 2026 um 13:18
    Zitat von Anjel

    Guten Tag

    Ich bin neu hier im Forum und habe bereits nach passenden Beiträgen zum Thema gesucht und bin leider nicht fündig geworden.

    Kurz meine Situation: Ich werde am 18.05.2026 in der Schweiz eine neue Beschäftigung mit 70% Pensum beginnen, habe einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 01.06.2026 und melde mich zum 31.05.2026 aus meiner Wohnung in D ab. Die neue Beschäftigung in der Schweiz umfängt weniger als 6 Stunden und mein Verdienst liegt innerhalb der Hinzuverdienstgrenze.

    Somit werde ich die Rente weiter beziehen. Von dieser Rente werden Beiträge zur GKV in Deutschland abgeführt. Kann ich mich in diesem Setting von der Krankenversicherungspflicht in CH befreien lassen? Ich wohne im Kanton Aargau.

    Ganz lieben Dank für eure Unterstützung.

    Grundsätzlich ja — wenn du weiterhin in der deutschen GKV versichert bist und eine deutsche Rente beziehst, kannst du dich in der Schweiz evtl. von der KVG-Pflicht befreien lassen. Der heikle Punkt ist aber deine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, weil dann normalerweise Schweizer Sozialversicherungsrecht greift.

    Entscheidend sind:

    • Bestätigung deiner deutschen Krankenkasse
    • Formular S1/E121
    • fristgerechter Befreiungsantrag im Kanton Aargau (innerhalb von 3 Monaten)

    Ich würde das unbedingt vor dem Umzug schriftlich mit der deutschen Krankenkasse klären lassen — solche Grenzfälle werden nicht immer einheitlich beurteilt.

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