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Beiträge von question

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • question
    • 13. Mai 2026 um 23:17

    Herzlichen Dank!

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • question
    • 12. Mai 2026 um 13:59
    Zitat von Elena_Zuerich

    Ja, grundsätzlich schon. In der Schweiz gilt erst einmal die KVG-Versicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz — auch für deutsche Rentner. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt und bewilligt werden.

    Wenn kein Befreiungsantrag gestellt wird (oder er abgelehnt wird), erfolgt normalerweise die Zuweisung zu einer Schweizer Krankenkasse und man wird dort prämienpflichtig. Gerade bei Kombination aus deutscher Rente und Erwerbstätigkeit in der Schweiz sollte man das unbedingt sauber abklären.

    Vielen Dank!

    Das bedeutet, wenn ich nichts mache, da mir zu unsicher ist, ob meine private Krankenversicherung am Ende wirklich alle Kosten übernehmen würde, würde ich automatisch versicherungspflichtig in der Schweiz, auch wenn ich dort nicht arbeiten würde?

    Wenn ich mich entscheide dort zusätzlich zu arbeiten, wäre ja die Situation eindeutig, das heisst es gäbe gar keine Möglichkeit um die Versicherungspflicht zu verhindern? Gibt es ein Mindestgehalt oder eine Mindeststundenanzahl, die man in einem Arbeitsverhältnis erbringen muss? Ich frage, weil es in Deutschland ja auch Minijobs gibt, die eben nicht zur Versicherungspflicht führen.

    Herzlichen Dank!

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • question
    • 7. Mai 2026 um 16:29

    Wenn man diesen Befreiungsantrag nicht stellt, wird man auch als deutscher Rentner (gesetzliche Rente) versicherungspflichtig?

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • question
    • 6. Mai 2026 um 03:25

    Ich hänge mich hier mal an:

    Die Option, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, ist eine „Kann“-Regelung oder?

    Hintergrund: ich bin in Deutschland voll privat versichert. Ich spiele mit dem Gedanken, in einiger Zeit in die Schweiz zu ziehen und möchte und muss mich ja dann dort pflichtversichern.

    Meine private Krankenversicherung aus Deutschland würde ich gerne beibehalten, da sie bei den Zähnen relativ umfangreich ist und dafür auch recht günstig.

    Wäre das möglich? Den Schweizern kann es ja eigentlich egal sein, denn im Zweifel nehme ich die Pflichtversicherung überhaupt nicht in Anspruch. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob im stationären Bereich und ambulant meine PKV alles übernehmen würde, was in der Schweiz anfällt. Dafür wäre ich damit bei den Zähnen aber ziemlich safe. In der Schweiz dafür eine Zusatzversicherung abzuschließen, würde für mich teurer, da ich auch schon ein paar Probleme habe.

    Herzlichen Dank

  • Schweizer Pensionskasse und deutsche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

    • question
    • 6. Mai 2026 um 03:15

    Leider wird in Deutschland auf Betriebsrenten, bis auf einen Mini-Betrag auch die KV erhoben.

    In Deutschland werden ja auch sämtliche Renten versteuert. Steuerfrei ist schon lange nichts mehr.

    Meines Erachtens kann es aber nicht richtig sein, dass man 2x Krankenversicherung zahlt. Da würde ich mal ansetzen. Wenn sie in der Schweiz lebt und dort eine Pflichtversicherung besteht, ist Deutschland nach meinem Rechtsempfinden raus.

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