Besten Dank Carina! Ich werde jetzt einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheingung auftreiben und dann gehts los.
Schöne Grüße
entenfreude
Besten Dank Carina! Ich werde jetzt einmal die COC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheingung auftreiben und dann gehts los.
Schöne Grüße
entenfreude
Hallo zusammen,
ich habe mein Fahrzeug beim Umzug in die Schweiz als Umzugsgut deklariert und mit eingeführt. Nun meine Frage:
Kann ich das Fahrzeug jetzt beim Strassenverkehrsamt anmelden und dann erfolgt die Einladung zur MKB (Fahrzeugprüfung)? Oder erfolgt erst die Einladung zur Fahrzeugprüfung (per Post) und dann gehe ich auf das Strassenverkehrsamt und bekomme die CH-Kennzeichen?
Noch eine Frage: Ist die EWG-Bescheinigung (COC) wirklich zwingend erforderlich? Wer hat Erfahrungen?
Besten Dank für Eure Hilfe - tolles Forum hier!
Gruss entenfreude