Danke für deine Antwort!
Das ist sehr ärgerlich mit dem Zoll... Nunja, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Ich werde also einfach erstmal in DE gemeldet bleiben und mich dann irgendwann im Laufe des Jahres um das Motorrad und so kümmern...
Beiträge von guy.brush
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Hallo ich habe weitere Fragen, die ich noch nirgends so recht beantwortet gefunden habe.
Erstens: Ich bin am 12.1. in die Schweiz umgezogen. Ich besitze mein Motorrad seit dem 23.7.2016, also gerade so noch keine 6 Monate. Damals hatte meine alte Maschine den Geist aufgegeben und ich habe eine Neue (gebraucht, 12 Jahre alt) gekauft. Gibt es eine Chance den fälligen Zoll in so einem Fall zu umgehen?
Zweitens: Ich muss mich (so weit ich weiß) eigentlich in DE abmelden. Wenn ich mich aber abmelde muss ich auch mein Motorrad abmelden. Weil ich aber ein Saisonkennzeichen habe, habe ich aktuell keine Möglichkeit es in die Schweiz zu bringen. Das Kennzeichen (gesetzt den Fall ich melde mich und damit auch die Maschine nicht ab) ist erst ab März wieder gültig. Ist die einzige Möglichkeit tatsächlich einen Hänger zu besorgen? Oder kann ich erstmal in DE gemeldet bleiben, abwarten bis ich wieder fahren kann, das Motorrad überführen und mich und die Maschine dann erst abmelden?
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Antwort vom Amt nun wie folgt: Es geht nicht. Also ich muss am ersten Arbeitstag schon in der Schweiz gewesen sein, sonst hätte ich ja nicht arbeiten dürfen. Bin jetzt angemeldet, danke für die Antwort trotzdem.
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Hallo zusammen!
Ich fange gerade eine Doktorstelle in der Schweiz an. Diese hat nun bereits begonnen, aber ich würde gerne erst "offiziell" eine Woche nach dem Beginn umziehen. Aktuell habe ich auch noch keine Wohnung in der Schweiz, komme aber bei Bekannten unter und bin auf Wohnungssuche. Ist es möglich mit der Anmeldung zu warten, bis ich eine Wohnung habe? Ich bin aktuell nur mit einem Rucksack mit Klamotten hier.
Hintergrund des Ganzen: Erstens weiß ich gar nicht ob ich mich ohne Wohnung ummelden kann. Zweitens besitze ich ein Fahrzeug in DE, welches sich zum Arbeitsbeginn um genau 7 Tage "nicht" seit 6 Monaten in meinem Besitz befindet. Kann ich aufs Amt gehen und erst eine Woche nach Arbeitsbeginn umgezogen sein?Danke für alle Infos!