Beiträge von CubittTown

    Hallo zusammen!


    Ich wohne zur Zeit in London und ziehe im Oktober nach Zürich.
    Wie Ihr wisst, ist es nicht gerade einfach eine Wohnung zu finden und von London aus ist es nicht gerade einfacher.
    Deshalb habe ich mich entschieden eine auf 6 Monate befristete Wohnung via ums.ch zu mieten. Ich stehe kurz vor der Unterschrift.
    Nun sind mir allerdings Zweifel gekommen:
    Stellt es für das Beantragen der Aufenthaltsbewilligung B ein Problem dar, wenn ich "nur" eine befristete Wohnung habe?


    Danke allerseits! :smiling_face:

    Hallo allerseits!


    Ich werde im Oktober nach Zuerich ziehen und einen unbefristeten Job antreten.


    Meine Freundin moechte auch mit in die Schweiz kommen, hat allerdings bis jetzt noch nichts gefunden.
    Wir sind etwas besorgt, dass es etwas laenger dauern wird oder sie gar nichts findet, da sie momentan nur sehr wenig Deutsch spricht.
    Aus finanzieller Sicht sollte es kein Problem darstellen; aber wie sieht es mit der Aufenthaltsbewilligung aus?
    Wir sind beide EU-Buerger, somit kann sie 3 Monate in der Schweiz leben ohne Bewilligung und dann nochmals 3 Monate als Arbeitssuchende, richtig?
    Kann ich fuer sie buergen und garantieren, dass sie dem schweizer Sozialsystem nicht zur Last fallen wird?
    Welche Alternativen wuerdet ihr vorschlagen? - Wir moechten zwar in absehbarer Zeit heiraten, aber dies sollte nicht der Grund sein.


    Liebe Gruesse und Danke.