Neuer Mehrwertsteuersatz, strengere Vorgaben für den Schweizer Pass, Wegfall der Zollrevisionsgebühr, Automatischer Informationsaustausch und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. 2018 hat sich einiges geändert, About Swiss stellt dir die wichtigsten Änderungen vor.
Der Mehrwertsteuersatz sinkt von 8 auf 7,7 %. Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gilt neu der reduzierte Steuersatz von 2,5 statt 8 Prozent.
Der Preis für Heizöl steigt um 3 Rappen pro Liter. Beim Strompreis steigt die Abgabe für erneuerbarer Energien von 1.5 auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Die meisten Stromwerke erhöhen 2018 aus diesem Anlass ihre Preise. Im Durchschnitt steigen die Preise für Strom um 2 %.
Wer den Schweizer Pass erhalten möchte, muss ab 1. Januar 2018 mindestens:
Die Post verzichtet auf die Zollrevisionsgebühr von 13 Franken, wenn sie ein Auslandpaket stichprobenartig unter die Lupe nimmt.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit schrittweise einzuführen. Bei der Stellenmeldepflicht müssen Firmen ihre offenen Stellen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, mit dem Ziel, dass Inländer bessere Chancen haben, einen Job zu bekommen. Mit dieser Massnahme wird die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht ab einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent, 2020 ab 5 Prozent. Mit der gestaffelten Einführung kommt der Bundesrat den Kantonen entgegen. Im ersten Schritt wird dies voraussichtlich 27 Berufsarten mit 27‘000 Stellen pro Jahr betreffen, zu diesen gehören zum Beispiel Werkzeugmaschinisten, Schauspielern, PR-Fachleuten, Kurieren, Servicepersonal und Hilfskräfte in der Landwirtschaft.
Wer eine Autobahnvignette fälscht oder für mehrere Autos verwendet, kann neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Für die Strafverfolgung ist nicht mehr die Bundesanwaltschaft, sondern sind ab 2018 die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Der automatische Informationsaustausch tritt 2018 in Kraft. Die Schweiz liefert der EU die Daten von Kontoinhabern mit EU-Wohnsitz. So erhalten EU-Staaten Einsicht in Personalien und Kontobeträge ihrer Bürger. Der automatische Informationsaustausch soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Nicht betroffen ist das inländische Bankgeheimnis in der Schweiz.
Die Swisscom ist neu nicht mehr zur Betreibung der Telefonkabinen verpflichtet. Damit ist wohl das Schicksal der letzten 6‘000 Kabinen besiegelt und sie werden nach und nach ganz verschwinden.
Steuererleichterung für Vereine
Vereine und andere juristische Personen mit ideellem Zweck sind nun von der direkten Bundessteuer befreit, wenn sie pro Jahr nicht mehr als 20‘000 Franken Gewinn erzielen. Für die Kantonssteuer gelten die Freigrenzen des jeweiligen Kantons.