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Elterngeld und Steuern

  • Newswiss1234
  • 26. Mai 2020 um 15:54
  • Newswiss1234
    2
    Newswiss1234
    Beiträge
    1
    • 26. Mai 2020 um 15:54
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin neu auf dieses Forum gestoßen und sehr begeistert von all dem Wissen was hier ausgetauscht wird.
    Ich hoffe mir kann auch jemand weiterhelfen :smiling_face:
    Ich bin derzeit schwanger und in Deutschland angestellt. Mein Freund ist Schweizer und lebt und arbeitet in der Schweiz. Zu Beginn des Mutterschutzes Juni/Juli 2020 werde ich in die Schweiz ziehen, für die Elternzeit und so lange noch angestellt bleiben in Deutschland.
    Mit Krankenkasse, Elterngeldzentrale etc. habe ich alles soweit besprochen.
    Ich bin nun etwas planlos was das Thema Steuern betrifft. Wenn ich nun zum Beispiel in meinem Bankkonto meine Adresse auf Schweiz ändere, dann wird dort nach meiner Steuerlichen Ansässigkeit gefragt. Meine gewöhnlichen Aufenthalt verlege ich in die Schweiz und habe vor mich in Deutschland abzumelden. Da ich aber angestellt bleibe und Einkommen Bzw bald Elterngeld aus Deutschland bekomme, werde ich keinerlei Einnahmen in der Schweiz haben, also vom Schweizer Arbeitsmarkt. Habe auch eine Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit. Bin ich nun unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland oder doch nur beschränkt, weil ich ja in der Schweiz wohne?
    Ich will halt vermeiden, dass ich nachher mein Elterngeld in der Schweiz versteuern muss, wenn ich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bin. In Deutschland ist Elterngeld ja steuerfrei. Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat ähnliche Fragen. :smiling_face:

    Liebe Grüße
    Julia

  • basileus
    27
    basileus
    Reaktionen
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    Beiträge
    756
    In der Schweiz seit
    01.05.2017
    Herkunft
    Thüringen
    • 27. Mai 2020 um 10:13
    • #2

    Hallo Julia,

    erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

    Deine Fragen bzgl Steuern kann dir nur ein Steuerberater verbindlich beantworten. Alles, was dir hier im Forum geraten wird, solltest du also nochmal abklären.

    Für die ersten sechs Monate 2020 wirst du in 2021 eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Ob Elterngeld in der Schweiz besteuert wird, kann ich dir leider nicht sagen. Was für mich nicht ganz passt: du hast eine B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit, bist aber weiter in Deutschland angestellt. Das beisst sich aus meiner Sicht.

    Im Prinzip bist du eine Grenzgängerin nach Deutschland, welche aufgrund der Schwangerschaft aktuell nicht arbeitet.
    Ich würde das Ganze, wie oben schon geschrieben, mit einem Steuerberater abklären.
    Vielleicht gibt es aber Frauen, die in einer ähnlichen Situation waren


    VG basileus

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