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Beiträge von basileus

  • Die alte Leier - Gehaltsverhandlung CH

    • basileus
    • 1. August 2022 um 18:29
    Zitat von Nathan_

    Gibt es hier ggfls. sogar SAP-ler bzw. IT-ler mit Erfahrungswerten.

    Jepp, gibt es. Am besten per PN.

    Zitat von Nathan_

    Ich würde eine Stelle als Senior- / Berater im SAP Bereich antreten ohne Personalverantwortung bei einem IT Unternehmen mit ca. 600 MA und hätte ein Fixum von CHF 120K plus Boni angepeilt ?!

    Ich glaube ich kenne das Unternehmen, von dem du ein Angebot hast. Hier kommts ganz auf den Bereich im SAP an.

    Zitat von Nathan_

    Ist das mit meinem deutschen Gehalt vergleichbar und was würdet ihr empfehlen, Tips und Anregungen usw. ?

    Kommt ganz drauf an. In DE hast du höhere Steuern und Abgabe, gerade als Single. In CH bleibt erstmal mehr netto, aber dafür sind die Lebenshaltungskosten höher. Wenn du in Zürich City wohnen möchtest, sind die Wohnungen etwas teurer. Hier könnte sich für den Anfang eine WG anbieten.

    Zitat von fillg1

    Das Angebot für SAP-Berater kommt mir realistisch vor(auch wenn ich mir interessantere Jobs in der IT-Welt vorstellen kann :winking_face: )

    Sagte der DevOps mit Java-Erfahrung :winking_face: Das Angebot muss man sich im Detail anschauen. Kommt sehr auf das Modul sowie die Firma selbst an.

  • Da kann sich der deutsche Beamte eine Scheibe von abschneiden!

    • basileus
    • 1. August 2022 um 08:42
    Zitat von fillg1

    sie benötigen für die 2020!!! Steuererklärung noch ein paar Unterlagen

    Falls es dich tröstet: ich warte immer noch auf die StE von 2019...

  • Als Freiberufler IT in die CH umziehen

    • basileus
    • 28. Juli 2022 um 11:32
    Zitat von Amish

    Einer sagt wie im Video unten

    Hast du dir das Video wirklich genau angeschaut? 4:24 -> bei einem deutschen Arbeitgeber ist der Teil der Ausübung in Deutschland steuerpflichtig (Edit: grad meinen Denkfehler gemerkt - du führst die Tätigkeit nicht vor Ort in DE aus).

    Zudem musst du beachten, dass die beiden nicht über die Schweiz sprechen. Markus hat oben bereits den entsprechenden Abschnitt des DBA DE-CH verlinkt.

    Markus würde ich übrigens mehr vertrauen als 90% der Wald- und Wiesen-Steuerberater in Deutschland. Ansonsten einen Steuerberater suchen, der die Zertifizierung als Experte für Auslandssteuer hat (such hier einfach mal im Forum, wurde schon mehrfach diskutiert).

    Zitat von Amish

    Jetzt habe ich die Info von einem Dritten, der mir diesen Text geschickt hat, was meint ihr dazu?

    Siehe Art. 4 Abs. 4 DBA-D-CH von oben. Entweder hast du dem Steuerberater nicht alle Details genannt, oder er kennt sich einfach nicht gut genug damit aus.

  • Als Freiberufler IT in die CH umziehen

    • basileus
    • 28. Juli 2022 um 07:14
    Zitat von Markus Schulz

    Du bleibst - 5 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland unterstellt - für weitere 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig in diesem Konstrukt

    Hallo Markus.

    Soweit ich das richtig lese, hatte er bisher einen Arbeitsvertrag als Angestellter in der Schweiz. D.h. bisher war er nicht freiberuflich tätig.

    Wenn er vor der Arbeitsaufnahme in die Schweiz zügelt (umzieht) und dort eine GmbH oder eine Einzelfirma anmeldet, wären die 5 Jahre Steuerpflicht in DE doch hinfällig. Oder übersehe ich hier etwas?


    VG basileus

  • Wie viel Netto als Wochenendheimfahrer nach Deutschland

    • basileus
    • 26. Juli 2022 um 07:52

    Anbei noch ein Link, den ich gerade gefunden habe: https://www.handelskammerjournal.ch/de/steuerliche…-schweiz-teil-1

    Zitat

    Nach § 8 AO hat der Steuerpflichtige einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die da- rauf schliessen lassen, dass er sie bei- behalten und benutzen wird. Dabei ist der Wille der Person, an diesem Platz keinen Wohnsitz zu begründen, unbeachtlich. Ohne Belang ist auch, ob die Person dort polizeilich gemeldet ist.

    Das Innehaben einer inländischen Wohnung kann dem Steuerpflichtigen sogar durch seine darin wohnende Familie vermittelt werden. Folglich befindet sich der Wohnsitz eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehemannes in der Regel dort, wo sich seine Familie befindet. Zieht der Ehemann in die Schweiz und bleibt seine Familie in der Wohnung in Deutschland zurück, behält der Ehemann in Deutschland einen Wohnsitz

    Hatte eigentlich nach den Urlaubstagen für einen anderen Thread gesucht, aber diesen Artikel gefunden.

    Zitat von Markus Schulz

    Wenn das bei Dir so ist würde ich mal ganz schnell eine Klärung beim FA anstreben um sicherzustellen, dass Dir da keine nachteilige Auslegung der getätigten Auskünfte droht.

    This!

  • Wie viel Netto als Wochenendheimfahrer nach Deutschland

    • basileus
    • 25. Juli 2022 um 19:15

    Ohne dass die verlinkten Quellen 100% rechtsverbindlich sind, siehe hier (steuernetz.de) sowie hier (wohnsitzausland.com)

    Zitat

    Bei Verheirateten ist der Lebensmittelpunkt grundsätzlich dort, wo der Ehepartner und – wenn auch nicht notwendigerweise – die minderjährigen Kinder sich aufhalten und wohnen (BFH-Beschluss vom 1.2.2012, VI B 88/11, BFH/NV 2012 S. 945)

    So lange man nicht geschieden ist, ist man da auf verdammt dünnem Eis unterwegs.

    Zitat

    Vorsicht also bei Überlegungen wie: „Wir trennen uns mal eben, sodass einer von uns ins Ausland umziehen kann und dann hier nicht mehr steuerpflichtig ist.“

    Der Ehepartner muss auf jeden Fall mit ins Ausland umziehen, wenn Sie planen, den Lebensmittelpunkt zu verlagern.

    Mir ist es egal, ob du in Deutschland Steuern bezahlst oder nicht. Ich möchte nur davor warnen, dass so etwas massiv nach hinten losgehen kann. Wenn die deutschen Finanzämter von solchen Praktiken Wind bekommen, dann kommt es ganz schnell zu sehr hohen Nachzahlungen. Das ist wirklich nichts gegen dich (und auch danke für das Teilen deiner Erfahrungen). Ich möchte aber ungern, dass jemand sich das einfach so glaubt und damit hinfällt.

  • Wie viel Netto als Wochenendheimfahrer nach Deutschland

    • basileus
    • 25. Juli 2022 um 18:02
    Zitat von Franke86

    Ich kann es von mir berichten, da ich genau des selbe Beispiel hatte. Frau und Kind Deutschland, ich Schweiz

    Dann hat es bei dir so funktioniert. Du kannst von deinem Fall aber nicht darauf schliessen, dass das generell durchgeht.

    Mich wundert es, dass dein zuständiges deutsches Finanzamt diese Sache so geschluckt hat. Deine Frau muss ja weiterhin eine StE in Deutschland abgeben.

  • Wie viel Netto als Wochenendheimfahrer nach Deutschland

    • basileus
    • 25. Juli 2022 um 15:20
    Zitat von Franke86

    Das heißt du musst deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, und deinen Wohnsitz in CH anmelden (die Gemeinde in Schaffhausen will das auch schriftlich)


    Die 60 Tage Regelung zählt bei dir nicht.. WEIL dein Hauptwohnsitz in CH ist

    Sei bitte vorsichtig mit solchen Äusserungen bzw. Empfehlungen. Bei einem verheirateten Ehepaar bezweifle ich stark, dass eine Abmeldung in DE einfach so möglich ist. Die Ehepartnerin sowie die beiden Kinder verbleiben weiterhin in DE, d.h. dort ist auch der Lebensmittelpunkt (siehe DBA)

    Wir hatten das Thema hier schon mehrfach im Forum. afzeipv ohne vernünftigen Steuerberater würde ich das Thema an deiner Stelle gar nicht angehen.

  • Wohnen & Arbeiten in Schweiz, Temporäre Wohnung in Deutschland

    • basileus
    • 25. Juli 2022 um 12:35

    Deine Fragen sind schwierig zu beantworten. An deiner Stelle würde ich beim Studentenwerk anrufen und fragen, ob sie solche Fälle schon mal hatten.

    Ansonsten ist deine Konstellation halt sehr speziell. Du hättest dann zwei Wohnsitze (einen in CH, einen in DE). Verkompliziert alles - und ohne fähigen Steuerberater vermutlich nicht so einfach zu lösen.

    Es wäre vermutlich einfacher, wenn du dir was in Kreuzlingen suchst. Kostet dann halt wieder mehr.

  • Steuern nach 5 Jahren mit der Aufenthaltsbewilligung C

    • basileus
    • 21. Juli 2022 um 16:12

    Stichwort: sich Gedanken um ungelegte Eier machen

    Wenn du noch gar nicht hier bist, brauchst du erstmal fünf Jahre, bevor du die Niederlassungsbewilligung bekommst. Das sind fünf Jahre, in denen viel passieren kann.

    Zitat von Swissgulf

    Kann ich nun davon ausgehen, dass nach den 5 Jahren, bei einfachshalber gerechnet gleichbleibendem Lohn, mir 1'014 CHF mehr übrig bleiben ?

    Dir bleiben zwar CHF 1'014.- pro Monat mehr übrig, aber du musst trotzdem Steuern zahlen (wenn auch nur einmal im Jahr - bzw. vierteljährlich als Vorauszahlung). Im dümmsten Fall sogar mehr als mit Quellensteuer, je nachdem wo du dann wohnst in BL. Jede Gemeinde hat andere Steuern - manche sind günstiger als die Quellensteuer, manche teurer. Die CHF 1k legst du also besser zur Seite für die Steuerzahlung.

  • Kein WG oder WH in Zug

    • basileus
    • 21. Juli 2022 um 07:01
    Zitat von Samira

    Wenn irgend eine Weiterempfehlung für eine WG oder 1 Zimmer gäbe, wäre ich sehr dankbar.

    Google-Suche nach "zug monteurswohnung"

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    Ansonsten halt nach Monatsmiete in AirBnB suchen.

    So, genug geholfen...

  • ungemeldeter Umzug

    • basileus
    • 20. Juli 2022 um 19:26
    Zitat von Maik

    Der Zoll wird dir wohl nichts mehr ausstellen.

    Der Zoll könnte dir schon noch was ausstellen. Halt ein paar Kisten ins Auto packen, Packliste erstellen und dann zum Zoll. Wobei ich das eher in Weil am Autobahnzoll versuchen würde als in Rheinfelden oder Thayngen.

    Dem deutschen Finanzamt sollte aber der Mietvertrag sowie die An- und Abmeldung reichen. Glaube nicht, dass die noch Unterlagen für den Zoll sehen wollen. Es sei denn, du willst dort mit deiner deutschen Steuererklärung noch irgendwas anrechnen lassen. Ohne Rechnung von einem Umzugsunternehmen aber eher schwierig.

  • Kein WG oder WH in Zug

    • basileus
    • 20. Juli 2022 um 19:24

    Beispielrechnung mit Comparis Quellensteuerrechner:

    10k brutto pro Monat, ledig, keine Kinder

    Steuern ZG: 670.- pro Monat

    Steuern LU: 1382.- pro Monat

    D.h. 712.- weniger Steuern in Zug. Die zahlst du vermutlich bei der Wohnung wieder drauf.

    Ich habe vor ein paar Jahren auch nach WGs in Zug geschaut, aber da war fast nichts verfügbar. Ich vermute, es ist einfach kein Kanton mit vielen WGs.

    Ich hätte damals bei einer Freundin in Baar ein Zimmer mieten können, habe es dann aber gelassen. Die Steuerverwaltung in Zug mag keine Nebenwohnsitze.

    Generell wird nicht so viel inseriert bzgl. WG-Zimmern bei Comparis. Eventuell musst du noch andere Seiten suchen. In Zug gibts ein WG-Zimmer für 1'000.-

    Ich denke das ist ein gutes Angebot.

  • Vergleich Lebensstandard DE/CH mit konkretem Einkommen, bitte kommentieren

    • basileus
    • 18. Juli 2022 um 11:30
    Zitat von Kutscher

    3 Personen würde ich eher auf 900.- ansetzen ,wir hatten damals 2017 zu zweit knapp 800.- bezahlt.

    Das kommt ganz auf den Kanton an. In BS bezahlt man für zwei Personen mit höchster Franchise nur im Grundtarif fast so viel. In anderen Kantonen ist es günstiger - Pauschalaussagen sind aber schwierig, da man den Wohnkanton dafür kennen muss.


    Zitat von lieberjott

    Autoversicherung wäre in meinem Fall bei vergleichbarer Leistung doppelt so teuer

    Bei mir war es kein grosser Unterschied. Die Steuer ist allerdings in LU höher als die KfZ-Steuer in DE.


    Zitat von Didibei

    Aktuell in Deutschland erziele ich ein monatliches Netto Einkommen von ca. 3800 Euro

    3800€ netto. Wahnsinn, und Glückwunsch dazu! Tanken ist in CH teurer. Den Rest vielleicht später - bin auf dem Sprung.

  • Widersprüche in Darstellung des DBA

    • basileus
    • 17. Juli 2022 um 08:49

    Hoi wes.

    wir haben das gefühlt 1000 Mal schon hier im Forum diskutiert. Du wirst dazu keine rechtsverbindliche Antwort bekommen.

    Wenn dein Lebenspartner weiterhin in DE bleibt und du sogar noch dort gemeldet bist, wirst du mit grosser Wahrscheinlichkeit Steuern in DE zahlen müssen. Auch wenn du keinen Wohnsitz mehr in DE hättest, dein Partner aber weiterhin dort wohnt, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass du weiterhin Steuern in DE zahlst. Das ist die Sache mit dem Lebensmittelpunkt. Der Lebensmittelpunkt (Partner) ist der Ober, welcher den Unter (steuerliche Ansässigkeit) sticht.

    Es gibt einige Leute hier im Forum, bei denen diese Konstellation "gut" gegangen ist. D.h. die Steuern des in der Schweiz arbeitenden Partners wurden nur in CH versteuert. Kann klappen, muss aber nicht.

    Im dümmsten Fall besteht dein zuständiges deutsches Finanzamt auf den Steuern - und dann kommt es zum Steuerruling. D.h. das deutsche Finanzamt verständigt sich mit der zuständigen Schweizer Steuerverwaltung, wer nun die Steuern erhält. Wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin in DE verbleibt (Partner lebt dort), ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass du Steuern in CH bezahlst.

    Solche Sachen kannst du nur mit einem guten Steuerberater klären - und selbst dessen Aussage hätte bis zu einem Steuerruling keinen Wert. Perspektivisch vermute ich, dass die deutschen Finanzämter zukünftig genauer hinschauen werden. DE geht hier einiges an Steuergeldern durch die Lappen.

    Edit: wenn du dich wirklich einlesen möchtest, dann solltest du dir das DBA im Original anschauen (hier) Dort steht in Art. 4 :

    Zitat

    (2) ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes:

    a) Die Person gilt als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine stän­dige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

    b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person den Mit­telpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertrags­staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    c) Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.

    d) Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragsstaaten oder kei­nes Vertragsstaates, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

    Die Details zum Verständigungsverfahren findest du unter Art. 26

    Long story short: du kannst Glück haben und damit durchkommen (wie manch andere hier), rechtlich gesehen ist es aber sehr dünnes Eis. Bzw. ist die Rechtslage klar: "engere persönliche Beziehungen" in DE, da dein Partner weiterhin dort wohnt.


    VG basileus

  • Chemikant/Pharmakant in der Schweiz / Neuanfang

    • basileus
    • 17. Juli 2022 um 08:41

    Ciao Enes,

    Kurzform:

    1. man zahlt dort, wo man wohnt

    2. relativ viel Pharma ist in der Nähe Basel, also würden sich BS, BL, AG oder SO anbieten. Kommt darauf an, wie lange dein Arbeitsweg sein soll. Roche hat aber auch Niederlassungen in der Zentralschweiz, Novartis in der Westschweiz.

    3. habe leider keine Erfahrungen damit

    4. kommt darauf an, wo du hinziehst. In Basel ist es nicht so schlimm. Dort sprechen sie einen ähnlichen Dialekt wie die Deutschen auf der anderen Seite der Grenze (alemannisch). Die meisten Schweizer switchen aber eh automatisch auf Hochdeutsch wenn sie merken, dass du sie nicht verstehst. Kommt alles mit der Zeit.

    5. sich hier im Forum einlesen, und Maiks Checkliste durchgehen: Checkliste Auswandern

    6. gibt genügend Threads dazu hier im Forum. In DE zahlst du höhere Steuern als in CH. Für einen Single ohne Kinder ist es, je nach Gehalt, besser in der Schweiz zu leben. Es bleibt trotz hoher Lebenshaltungskosten meist mehr übrig. Kommt aber immer auf deinen individuellen Fall an.


    VG basileus

  • 300 Euro Energiekostenpauschale

    • basileus
    • 15. Juli 2022 um 19:09

    Anrufen beim Finanzamt. Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht.

  • Finanzamt in D verlangt Mietvertrag

    • basileus
    • 7. Juli 2022 um 07:25

    Ciao Carl,

    im Prinzip hast du schon alles richtig gemacht mit den ganzen Dokumenten (Abmeldung in DE, Anmeldung in CH, B-Bewilligung, Bestätigung Umzug). Zum Thema rechtliche Vorgaben kann ich dir leider nicht viel sagen. Ich vermute, dass es nicht zulässig ist, aber das nützt dir im Zweifel nichts (es sei denn, du möchtest klagen).

    Manche Finanzbeamte sind leider sehr penibel - und man hängt dann leider an deren Gutwillen. Meine Vermutung: du hast genau solch ein Exemplar erwischt. Wenn es kein zu grosser Aufwand ist, kannst du den Mietvertrag schicken. Ich persönlich musste keinen Mietvertrag vorlegen. Vermutlich kommst du aus der Nummer nur raus, wenn du einen fähigen Steuerberater in Deutschland beauftragst. Oftmals reicht es, wenn das Finanzamt Post von jemandem bekommt, der sich mit der Thematik auskennt. Kostet dich dann halt noch ein bisschen Kleingeld. Die andere Frage wäre: wie viel will das Finanzamt noch haben? Stichwort kleiner Finger, ganze Hand.

    Zitat von Carl

    Die Abmeldung beim Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen und so wie es aussieht bin ich noch steuerpflichtig (hab schon Mahnungen bekommen, weil ich Steuer nicht gezahlt habe, obwohl ich dem Finanzamt schon vor dem Umzug gemeldet habe, dass ich in die Schweiz ziehe)

    Wenn du unterjährig in die Schweiz gezogen bist, musst du trotzdem die Steuererklärung für das letzte Jahr und auch das Jahr des Umzugs in Deutschland machen. Erst im nächsten Jahr nach dem Umzug bist du in DE nicht mehr steuerpflichtig. Das Schweizer Gehalt wird dir für das Jahr des Umzugs mit angerechnet und erhöht deinen Steuersatz in DE, d.h. du musst dann noch Steuern nachzahlen.

  • Lebensstandard vor und nach dem Auswandern

    • basileus
    • 6. Juli 2022 um 07:00
    Zitat von Loup Garou

    also im Baubereich sind die Wochenarbeitszeiten in Deutschland eher so bei 45-50 Stunden.

    C_O_Monaco ist promovierter Volkswirt und arbeitet bei einer Versicherung. Was hat das bitte mit dem Baubereich zu tun? Mir ging es um sein Beispiel, und dass er momentan eventuell weniger als 40h pro Woche arbeitet.

    Zitat von Loup Garou

    Ich denke die SVP ist eher gegen (harte) Corona-Maßnahmen. Inwieweit passt hier Deine Antwort?

    Die SVP nur auf Corono-Massnahmen zu reduzieren ist etwas zu kurz gedacht. Meine Antwort bezog sich nicht primär auf Corona, sondern darauf, dass die SVP in einigen Landesteilen starken Zuspruch hat. Natürlich unterscheidet sich das auch nochmal von Region zu Region, aber ich persönlich würde z.B. nicht nach Glarus zügeln wollen.

    Zitat von Loup Garou

    Das viele Kinder ein Gymnasium besuchen spricht nicht unbedingt für ein Schulsystem.

    Das war nicht mein Punkt. Mir ging es darum, dass viele Eltern in Deutschland ihr Kind gerne auf dem Gymnasium sehen möchten. Als VWL-Dr. könnte ich mir vorstellen, dass C_O seine Kinder auch gerne aufs Gymnasium schicken würde. Der Kommentar ging in diese Richtung.

    PS: ich bin auch kein Fan von inflationären Bildungsabschlüssen

  • Lebensstandard vor und nach dem Auswandern

    • basileus
    • 5. Juli 2022 um 14:28
    Zitat von C_O_Monaco

    Entschleunigung

    In der Schweiz haben viele Firmen eine Wochenarbeitszeit von 42h. Nur als Info - in DE sind es 40h, oder in manchen Unternehmen auch nur 37h.

    Zitat von C_O_Monaco

    Gesellschaftliche und politische Situation in der Schweiz (z.B. Umgang mit Corona)

    Inwieweit hast du dich schon mit der politischen Situation in der Schweiz beschäftigt? Die Unterstützung für die SVP ist zwar rückläufig, aber in manchen Regionen immer noch sehr stark.

    Zitat von C_O_Monaco

    Schulsystem

    Euch ist bewusst, dass in der Schweiz deutlich weniger Kinder aufs Gymnasium gehen und studieren? Lehrberufe sind deutlich anerkannter als in DE, aber um zu studieren zu können muss man mehr leisten.

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