Guten Morgen,
ich hätte 2 Fragen. Ab Zuzug gilt ja eine Frist von 12 Monaten zum umschreiben des Führerschein.
Kann ich nun ein Auto in CH einlösen und mit schweizer Kontrollschilder mit meinem europäischen Führerschein fahren oder braucht man zum einlösen zwingen einen CH Führerausweis?
Wie sieht es mit Dienstwagen aus? Brauch ich zum fahren von Firmenautos einen CH Führerschein oder gilt auch hier die 12 Monat Frist?
Vielen Dank!