Hallo ihr Lieben,
ich hab schon versucht, über die Suche etwas Passendes zu finden, tu mir aber bissl schwer, weil ich dadurch eher noch mehr Fragen hab.
Zuerst dachte ich, für meinen 2017 geleasten Twingo reicht das Formular 18.44, der Kaufvertrag und der Fahrzeugschein für die Auswanderung, aber scheint wohl nicht so (?).
Also, meinen Twingo hab ich 2017 geleast, ich bin Halter und am Umzugstag auch Fahrer des Autos, da das Auto also weder Neuwagen noch weniger als 6 Monate in meinem Besitz ist, sollte es doch eigentlich keine Probleme geben, oder? Einen Monat vorher muss ich sogar noch zum TÜV (falls wichtig), lese aber dann etwas von einem COC, MFK und Abgaswartung. Was brauche ich davon jetzt wirklich? Mein Plan war eigentlich, mit den oben genannten Dokumenten einzuwandern und dann eben am Wohnort beim Strassenverkehrsamt vorstellig werden und nachfragen.
Hinzu kommt, dass ich meinen Twingo im Dezember 2022 zurück gebe, da frage ich mich, macht es dann überhaupt Sinn, den in der Schweiz anzumelden, wenn wir Januar/Februar 2022 auswandern.
Soweit ich weiß, dürfte ich den mit schweizer Führerschein aber gar nicht fahren, richtig?
Ach und muss der Sehtest für den neuen Führerschein in der Schweiz gemacht sein, oder reicht auch ein Dokument vom Optiker aus D?
Danke euch! Ich werd noch öfter vorbei schneien.
Heidi