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Sozialamt

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  • 22. Mai 2022 um 11:59
  • truecolor
    2
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    Beiträge
    2
    • 22. Mai 2022 um 11:59
    • #1

    Grüezi,

    ich, bzw. meine Frau und ich sind neu hier im Forum und habe schon etliche Fragen, Antworten und Erfahrungen gelesen. Es wird sehr viel erklärt und es klärt sich vieles von alleine. Darüber sind wir sehr dankbar.

    Doch jeder hat so seine eigenen ganz speziellen Fragen. So auch wir. Doch eins nach dem andern.

    Aktuell planen meine Frau und ich in 2023 beruflich bedingt in die Schweiz auszuwandern.

    Situation

    Der Exmann meiner Frau hat das Rentenalter erreicht, ist jedoch wegen seiner nicht erwähnenswerten Rente zum Sozialfall geworden. Aktuell wird geprüft, inwieweit meine Frau und seine zwei Kinder verpflichtet werden können, zum Unterhalt beizutragen (Düsseldorfer Tabelle).

    Frage

    Würde meine Frau und ich in der Schweiz leben (wohnen und arbeiten) und wir dem Schweizer Steuerrecht unterliegen … wäre meine Frau nach wie vor unterhaltspflichtig?

    Viele Grüße ins Forum

  • fillg1
    23
    fillg1
    Reaktionen
    355
    Beiträge
    526
    Wohnort
    Forch
    In der Schweiz seit
    März 2020
    Herkunft
    Paderborn / Frankfurt
    • 22. Mai 2022 um 12:41
    • #2

    Ich bin jetzt definitiv kein Rechtsexperte, aber ich habe das hier gefunden.

    Zitat


    Bei den Unterhaltspflichten unter Verwandten spielt es keine Rolle, ob der Berechtigte oder der Verpflichtete im Ausland leben. Würden Sie als Verpflichteter z.B. in Deutschland leben und Ihre Mutter in Dänemark, würden Sie von den dänischen Behörden gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

    Die Frage die sich für mich eher stellt, ob diese Unterhaltspflicht auch für ehemalige Ehepartner gilt-

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    2
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    Beiträge
    2
    • 22. Mai 2022 um 19:44
    • #3
    Zitat von fillg1

    Ich bin jetzt definitiv kein Rechtsexperte, aber ich habe das hier gefunden.

    Die Frage die sich für mich eher stellt, ob diese Unterhaltspflicht auch für ehemalige Ehepartner gilt-

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