Liebe alle,
ich gehe demnächst für vier Jahre in die Schweiz und werde mich dort wahrscheinlich als Wochenaufenthalterin registrieren (finale Entscheidung fällt diese Woche). Dazu habe ich mir auch schon verschiedene Krankenkassenangebote angesehen und tendiere momentan zur SWICA.
Nun habe ich eine Frage zur sog. "Aushilfskasse", also der deutschen Krankenkasse, bei der ich dann in Deutschland eine Karte bekomme, um auch hier zum Arzt gehen zu können: Kann ich über die Aushilfskasse nur die Leistungen wahrnehmen, die im Schweizer Leistungskatalog genannt sind? Oder greift dann der Leistungskatalog der deutschen Aushilfskasse? Ich frage, weil ich derzeit beim HNO eine Hpyosensiblisierung gegen Pollen und Hausstaub mache und das im Schweizer Katalog nirgendwo gefunden habe. Bei meiner bisherigen deutschen Krankenkasse, die ich gern als Aushilfskasse benennen würde, war das aber Teil des gesetzlichen Leistungsumfangs.
Liebe Grüße,
Carolina