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Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit oder B-Bewilligung?

  • krut1
  • 3. April 2024 um 11:04
  • krut1
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    krut1
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    4
    • 3. April 2024 um 11:04
    • #1

    Ich habe unbefristeten Vertrag mit Probezeit von 3 Monaten. Ich möchte zuerst für diese 3 Monate alleine in der Schweiz wohnen (in einem WG-Zimmer). Wenn Probezeit zu Ende ist, dann miete ich mir eine Wohnung (evtl. in anderer Gemeinde) und meine ganze Familie kommt auch in die Schweiz.

    Mein Arbeitgeber sagt, dass er für mich einen "Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit" für 90 Tage beantragen kann und dass es mir die Zeit und das Geld spart. Er meint, dass ich mich nicht bei der Gemeinde Anmelden / Abmelden / wieder Anmelden muss. Sondern werde ich nur eine Anmeldung nach dem Umzug in neue Wohnung brauchen.

    Ich würde gerne die Meinungen oder die Erfahrungen darüber von euch wissen. Habe ich in diesem Fall tatsächlich nur diesen Vorteil, oder gibt es was Verstecktes?

    Danke im Voraus!

  • Maik 3. April 2024 um 15:32

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Umzug und Aufenthaltsbewilligung verschoben.

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