Dienstwagenregeln in der Schweiz

  • Grüzi miteinander,


    ich habe mich soeben bei Euch angemeldet. Habe plötzlich aus heiterem Himmel ein Jobangebot aus der Schweiz bekommen, was ich beinahe reflexartig abgesagt hätte, aber da ich ein alter Schweiz-Liebhaber bin, hat mich die Sache doch gejuckt.
    Nun bin ich jetzt so weit, dass es doch ernst wird.... :thumbs_up:
    So habe ich Euch gefunden und ich muss gleich ein Kompliment an Maik und an die gesamte Community machen. Ihr habt fast alle meiner Fragen beantworten können.
    Nun, meine spezielle Frage: kann mir jemand etwas zu den gebräuchlichen firmeninternen Regeln für die Benutzung vom Dienstwagen mit Privatgebrauch sagen? Ich meine, die Besteuerung und die neuesten Geschichten mit der Benutzung des Autos in D sind mir (dank Euch) mehr oder weniger bekannt. Ich meine eher die abrechnungstechnische Geschichten; was alles wird von der Firma bezahlt (z.B. Benutzung im Urlaub, im Ausland usw.). Gibt es dort eher strikte, firmengebundene Vorgaben für die Typenauswahl (Typ, Farbe, Ausstattung) oder wird dort auch die Methode praktiziert, was ich in D öfters gehabt habe: es gibt eine Leasingrahmensumme und man kann sich das Auto mehr oder weniger frei konfigurieren und die eventuelle Mehrkosten privat tragen?

  • Moin Attila,


    mich interessiert das Thema auch. Was ich bis jetzt herausgefunden habe ist, dass 0,8% vom Nettoneuwert des Wagens als Privatanteil gerechnet wird.
    Was alles von der Firma bezahlt wird ist, so denke ich zumindest, firmenabhängig. Bei mir werden natürlich der Sprit und Servicekosten (Werkststatt, Reifen etc.) übernommen, sodass man keine Mehrkosten privat tragen muss. Bei längeren Privatfahrten und im Urlaub muss der Sprit privat bezahlt werden.
    Zur Leasingrahmensumme: das ist bei mir so wie du es beschrieben hast. Ab einem bestimmten Wert muss man die Mehrkosten selbst zulegen. Natürlich kann ich mir nur ein Auto aussuchen, welches auch von der Firma freigegeben wurde. Sie ist da aber sehr großzügig. Ich darf mir natürlich keinen M3 mit 20" Felgen in neongelb bestellen :winking_face: Zudem spielt bei mir noch der CO2-Ausstoss eine Rolle. Je weniger desto besser.
    Die Firmenwagenregeln sind in Deutschland etwas besser als in der Schweiz (in meiner Firma).


    Viele Grüße,
    Marcel

  • Hallo Marcel,


    vielen Dank für dein Info. Jawohl, super finde ich auch, dass in der Schweiz nicht der Brutto-Listenpreis als Grundlage für die Besteuerung dient (wie in Deutschland), sondern der tatsächliche Netto(!)kaufpreis herangezogen wird. Es war hier schon komisch, dass obwohl meine Firma 25-30% Rabatte bei der Flottenbeschaffung bekommen hat, aber trotzdem der Bruttolistenpreis gerechnet wurde. Ein noch größerer Anteil war jedoch,daß für die Fahrten zur Arbeit nochmal 0,03% pro km angerechnet wurde, was bei einer Entfernung von über 33 km bereits mehr ausgemacht hat, als der besagte 1% vom Listenpreis. Ich weiß nicht, ob letztere auch in der Schweiz so versteuert wird. Wenn man das Auto nur ganz minimal für private Fahrten benutzt, kann man zwar den Dienstwagensteuer mit der Fahrtenbuch-Methode wesentlich reduzieren, aber wer hat schon Lust und Laune, jeden Tag ein Fahrtenbuch akribisch zu führen.
    Bei den Spritkosten waren dafür die meisten deutschen Firmen recht großzügig, ich habe sogar mit der Tankkarte auch im Urlaub im Ausland tanken dürfen. Da sind aber angeblich die Schweizer wiederum nicht so locker. Es geht ja nicht um großen Gelder, aber man will halt alles wissen... :smiling_face_with_sunglasses:
    Mal sehen, ob uns noch jemand aus der schweizer Praxis ein Paar Infos geben kann.

  • Du hast Recht. Die 0,03% sollte man nicht ausser acht lassen. Auf mich trifft das nicht zu, da ich im Home Office arbeite und so keinen direkten Dienstweg habe. Ich habe dazu aber nichts in unserer Richtlinie gefunden. Ich bin auch gespannt auf andere Antworten!

  • Ja, sowas findet man auch selten in diesen firmeninternen Dienstwagenrichtlinien, man bezieht sich einfach auf diese "1%-Regelung" und dazu gehört nun mal auch die separate Besteuerung des Fahrtweges ins Büro, da ebenfalls "private" Fahrt... Das muß aber einer wissen.
    Und so kann es einem schnell passieren, was ich schon mal beim 13. Gehalt (Weihnachtsgeld) erlebt habe: ich habe in der Firma in Februar angefangen. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich Anspruch an das 13. Gehalt gehabt, so habe ich irgendwann mal gefragt, ob ich das auch im 1. (angebrochenen) Jahr bekomme. "Jawohl, anteilsmäßig." - hieß es denn. Ich habe dann das zusätzliche Gehalt mit einem 11/12-Anteil schön eingeplant, in November kam dann die "schöne Bescherung", nur ein paar Kröten mehr auf dem Konto.... :frowning_face: Nachfrage: jawohl, im ersten Betriebsjahr kriegt mann nur 20% vom Monatslohn, im zweiten 40%, usw. Auf die Frage, wo steht es so bitte schön in meinem Vertrag, wurde ich gleich an den Tarifvertrag verwiesen, dort war es auf Seite x tatsächlich beschrieben.... Also im ersten Jahr 11 Zwölftel aus 20%. Aus der Traum für die "reiche" Weihnachten. :thumbs_down: