Beiträge von Attila

    Hallo funagler, hallo Maik,


    Ihr liegt da beide etwas falsch mit eurer Gedankenweise. Es geht ja nicht darum, dass der Verdienst/Rente/Einkommen des Ehepartners aus DE angerechnet wird, sondern man kommt durch diese Tatsache in eine andere Steuerklasse (Tarif C"n", wobei "n" für die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder steht) , und der Tarif C bedeutet halt grössere Steuerlast, als die Tarifgruppe B
    Die Logik dahinter kann man auch verstehen: wer alleine für den Haushaltseinkommen sorgt, "hat es schwerer". Es gibt allerdings Untergrenzen für das Einkommen des Ehepartners, darunter bleibt man in dem B-Tarif.

    Glaub keinem, einfach weitergehen. Ich habe bereits vor ca. 4 Jahren auch schon mal eine Karte ohne Bewilligung und schweizer Adresse damals bei Sunrise gekauft.Aber wie gesagt, die Provider/Händler sind meistens zu blöd oder zu faul dafür. Direkt zum "Marken"laden gehen, die wissen (meistens) Bescheid!

    So sind halt die Billiganbieter..... :smiling_face:
    Ich habe im Swisscom Laden gleich die Frage gestellt; ich möchte eine Prepaid Karte (noch) ohne schweizer Meldeadresse (und logischerweise Ausländerausweis). Geht das? Daraufhin hat er gefragt ob ich eine deutsche Adresse hätte, die Frage habe ich bejaht und er sofort: kein Problem. Dass ich mir vorhin ein Swisscom Login angelegt habe, hat die Sache nur noch vereinfacht. Wenn du 2-3 Tage Zeit für eine Postbestätigung deiner Adresse hast, kann ich diesen Weg nur empfehlen, sonst geht es auch ohne.
    Hier kannst du diesen Login anlegen: Swisscom Login
    Du musst die Bestätigung per Postweg auswählen, persönliche Daten eintragen (es wird nach keiner Ausweisnr. gefragt) innert 2-3 Tagen kriegst du einen Brief (funktioniert auch mit deutscher, österreichischer, usw. Adresse !) mit der Bestätigungscode, diese trägst du ein und fertig. Ab da bist du praktisch Swisscom Kunde. Mit diesem Zugang kannst du nachher alle deiner Verträge bei Swisscom erreichen, usw. Den Weg zum Laden kann man sich nicht ersparen, weil Swisscom die prepaid SIM Karten gerade wegen der Registrierung nicht verschickt, aber diese ist im Laden nachher in 5 Minuten erledigt (auch mit ausländischem Pass) und du hast eine sofort funktionierende SIM Karte.
    Aber wie gesagt, ohne Login geht es auch.
    Viel Erfolg! lG: Attila

    Hallo Oli,
    Beim Händler ist es meist kein Problem, du kannst deutsche Pass- oder PA-Nr angeben. Sogar eine deutsche Adresse ist unproblematisch. Bei der Registrierung über Internet sind meistens die Formulare für den Fall gar nicht vorbereitet, im Auswahlmenü fehlt ja einfach die Möglichkeit "ausländischer Pass oder PA". Ich habe vor zwei Wochen in Swisscom-Laden eine SIM Karte gekauft, der Verkäufer hat die komplette Registrierung für mich erledigt, meine deutsche Adresse hat er nichtmal prüfen wollen, hat nur gefragt ob ich eine habe. :smiling_face: Allerdings habe ich mir zuvor über Internet ein Swisscom-Login angelegt (mit meinem ungarischen Pass+deutscher Adresse :smiling_face: ) Beim Eintippen meiner Daten hat er plötzlich gesagt "ach so, Sie sind bereits Kunde von uns.." und ich habe ihm das nicht verneint. :smiling_face:
    Es kann natürlich vorkommen, dass der Verkäufer diese (absolut legale) Möglichkeit nicht kennt, dann je nach Situation entweder hartnäckig bleiben oder einfach zum nächsten Händler weitergehen.
    Gruss: Attila

    Hallo Rina,
    Willkommen im Forum! Deine Fragen sind aber vielseitig :-), ich glaube, du könntest ein paar Spezialisten einige Stunden lang beschäftigen.
    Fangen wir mal vorne an: habt ihr vor, euren Wohnsitz in DE komplett aufzugeben? Oder andersrum: habt ihr überhaupt die Möglichkeit (falls es irgendwie steuerlich o. versicherungstechnisch "notwendig" wäre) auch einen Wohnsitz (Meldeadresse) in DE zu behalten?
    Das ist nämlich die wichtigste Frage, alle anderen Punkte hängen von dieser Tatsache ab.
    Gruß: Attila

    Hallo Uli,
    herzlich Willkommen hier im Forum. Ich kann Dich gleich beruhigen: so lange du kein Auto in CH fährst, wird ja niemand von dir ein CH Führerschein vorgezeigt bekommen wollen. Du kannst also ruhig diese Probezeit ablaufen und dann in aller Ruhe deinen Führerschein umschreiben lassen. Auch nach Ablauf von diesem einen Jahr (also nach dem 02.01.2018). Du darfst dich nur nach diesem Datum nicht doch mit dem EU Führerschein hinter dem Steuer in CH erwischen lassen. Also: den Antrag auf die Umschreibung erst am 19.11. stellen, i.d.R. hast Du dann deinen CH Führerschein innerhalb von 2 Wochen (und als Fristwahrung reicht sowieso der Zeitpunkt der Antragsstellung.) Und ja: beim Umtausch wird dein EU Führerschein abgenommen und nach DE zurückgeschickt. Falls du irgendwann doch nach DE zurückkehrst, kannst du den gleichen Prozeß umgekehrt nochmal machen. :smiling_face:


    Gruß: Attila

    Hallo Oliver und Markus,
    ich habe auch ähnliche Situation (Frau berufstätig, Sohn Gymnasiast, sie werden zumindest bis zum Abitur in DE bleiben), aber bin auch erst auf dem Weg nach CH.
    Meine Frau wird weiterhin in DE besteuert, es wird aber für sie günstiger sein, die getrennte Veranlangung zu wählen. So wird keinesfalls mein Gehalt in CH bei ihr zugerechnet, im Gegenteil, sie wird weniger Steuern zahlen, da durch die getrennte Veranlangung die ganzen Familienvergünstigungen voll bei ihr angerechnet werden können. Ich werde dann jedes Jahr eine "Nullerklärung" abgeben, da ich eh kein Einkommen mehr in DE beziehen werde. Ich werde aber weiterhin (auch) in DE gemeldet bleiben.
    Somit ist bei uns die KV für Frau & Sohn auch kein Thema. Hierzu eine Bemerkung: selbst in dem Fall, dass die Frau arbeitslos wäre, greift in DE die gesetzliche KV, da das Arbeitsamt sehr wohl die KV bezahlt (Voraussetzung natürlich, dass man tatsächlich arbeitslos gemeldet ist und ALG I oder ALG II (Hartz IV) bezieht.) !!
    Nun, die gleiche Geschichte in CH ist noch nicht komplett geklärt: nach den bisherigen Informationen werde ich dort ebenfalls als "verheiratete mit einem Kind" besteuert, werde als Doppelverdiener gelten und das Gehalt meiner Frau in DE wird bei mir aber angerechnet, dadurch bezahle ich etwas mehr Steuern. Im Gegenzug werde ich aber die in CH geltenden Vergünstigungen für das Kind/Familie in Anspruch nehmen können. Diese Darstellung ist aber nur das Ergebnis meiner "Forschungen", ich werde die Richtigkeit meiner Theorie gerade vom Steueramt meines Kantons bestätigen lassen. Hierzu kommt noch als Zugabe, dass ich sehr wohl über der Beitragsgrenze für den Quellensteuer hinauskomme, also als normal veranlangte (wie die CH-Bürger) besteuert werde.
    Nach Abschluss der eigenen Steuergeschichten werde ich vielleicht nebenberuflich ein Steuerbüro für Übersiedler aus DE aufmachen.... :winking_face_with_tongue::thumbs_up:
    Gruß aus dem Schwabenland.

    Michaela, ich dachte, es ist eindeutig. Wenn du kein Umzugsgut hast, was würdest/solltest/müsstest du beim Zoll jetzt überhaupt anmelden? :smiling_face:
    Deinen "Umzug" meldest du nicht beim Zoll, sondern bei der Gemeinde an. Nach dem zitierten Satz hast du ab dem Datum noch 2 Jahre Zeit, falls du doch noch "Umzugsgut" aus DE einführen willst, diese für die zollfreie Abwicklung anzumelden (z.B. dein Auto).
    Aber es hat sich ja bereits erledigt, oder? Was hat nun der Zöllner gesagt?
    Gruß: Attila

    Hallo Michaela,


    Zu deiner letzten Frage:


    s. unter Pkt. 4 "Verfahren und Hinweise" auf den Unterlagen zum Formular 18.44:


    "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden, d.h.spätestens innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Wohnsitzverlegung." :face_with_tongue:


    Auch sonst findet man fast lückenlos die Antworten hier:


    FAQ zum Übersiedlungsgut


    Lg. & viel Erfolg: Attila

    Hallo Mirjam,


    um Gottes Willen, natürlich hast du mich nicht durcheinandergebracht, sondern die von dir beschriebene Erfahrung. Und natürlich bezweifele ich nicht, dass es bei euch so gelaufen ist. Aber diese Vorgehensweise war absolut neu für mich, gerade für den Kanton ZH. Noch dazu bin ich Techniker, Mathe und Logik sind für mich wie Bibel, und alleine schon deswegen konnte ich die Denkweise von eurem Kreisbüro nicht nachvollziehen. Und auf dem falschen Fuss erwischt, hätte ich sicherlich versucht einen spontanen Weiterbildungskurs in Logik veranstaltet. :smiling_face: Womit ich gerade das Gegenteil erreichen würde....
    Also Danke für die Infos, wieder etwas dazugelernt.:-)


    Liebe Grüsse: Attila

    Hallo Mimi,


    da komme ich jetzt aber ganz schön durcheinander. (Auch) In der Schweiz gibt es eine Anmeldepflicht. Nach der obigen Logik, kann ich mich aber erst anmelden, wenn ich umziehe (aber richtig mit Hab und Gut).
    Bei den Zollvorschriften (betr. Übersiedlung) heisst es wieder: "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden, d.h.spätestens innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Wohnsitzverlegung."
    Also die Wonsitzverlegung muss zuerst erfolgen, das Übersiedlungsgut kann bis zu zwei Jahren danach eingeführt werden.
    Gibt es da nicht ein riesiger Widerspruch?
    Aber auch praktisch betrachtet: ich kann doch in die Schweiz ziehen und zuerst in einem Wohnheim, im Hotel, bei Freunden, oder sonstwo wohnen? Dort muss ich mich anmelden, aber ich habe noch kein "Übersiedlungsgut". Ich habe mein Arbeitsvertrag, gewöhnlich mit Probezeit, aber ich sollte mir für mindestens 1 Jahr eine Wohnung mieten, um dorthin übersiedeln zu können? Und wenn der AG (oder der AN) sagt: nee, passt mir nicht, dann hat man die Mietwohnung am Hals?
    So passt es gar nicht zusammen. Auch hier im Forum wurde ja oft berichtet, dass man zuerst eine Übergangswohnmöglichkeit genommen hat, da die Wohnungssuche von DE aus eh umständlich bis unmöglich ist. Was passiert ja in so einem Fall? Ohne Übersiedlung mit Zollpapieren gibt es keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Bewilligung, ohne Bewilligung keine Arbeit?
    Oder: Übersiedlungsformular proforma ausfüllen, das komplette Umzugsgut als Nachsendung anmelden und schon erledigt?
    Wer hat sonst noch Erfahrungen damit?


    P.S.: Noch ein extremes Beispiel: ich habe Geld wie Sand am Meer (schön wäre es :D), ich will ein neues Leben anfangen, ich kaufe alles in der CH, folglich habe ich kein Umzugsgut. Was habe ich dann mit den Zollbehörden zu tun? Kriege ich dann keine Anmeldung???

    Hallo Martina,
    nein, eine Abmeldung aus D wird in der Regel nicht verlangt (obwohl aus dem Kanton St.Gallen auch vom Gegenteil berichtet wurde), aber du kommst ja nach Winterthur, in Kanton ZH ist das keine Frage...
    Anmeldung: klar kannst du dich bereits am 13. anmelden, wenn der Mietvertrag entsprechend lautet ist das auch kein Thema.
    Gruss: Attila

    Hallo Michaela,


    so pauschal kann man dir aber gar nicht helfen. Man müsste schon einiges wissen: was für ein Handy brauchst du, wie oft, wie lange telefonierst du ins welche Netz nach DE (Festnetz o. Mobil), wie oft schickst du SMS, usw.
    Wenn du deine Gewohnheiten ungefähr kennst, hast du hier so eine Art Konfigurator:
    Dschungelkompass


    Viel Spaß:
    Attila

    Hallo Carina und Kerstin,


    das Hauptproblem liegt bei der Anmeldung der Freundin. Sie braucht ja auch ihre Bewilligung, dazu muss sie eine gemeldete Wohnadresse haben. Sie muss ja nicht unbedingt einen Mietvertrag vorweisen (wo sie in diesem Fall als Mitmieterin eingetragen wäre), aber eine Anmeldung ohne den Vermieter funktioniert ja nicht, da er zumindest darüber durch die Gemeinde informiert wird. Und spätestens da gibt es Ärger.
    Wenn der Vermieter also nicht irgendwie mit diesem Aspekt überredet werden kann, bleibt ja leider nichts anderes übrig, als einen Nachmieter zu finden. Oder die Freundin evtl. bei Bekannten, Freunden anzumelden....Wenn sie trotz allem bei Franz wohnt/übernachtet, was kann da schon passieren? Der Vermieter kündigt den Vertrag? :smiling_face:

    ..... daher dachten wir uns, warum nicht ein gewisses Startkapital in € Vorort in CHF bar wechseln.

    Hallo zusammen,
    diese Variante würde ich auf keinen Fall vorschlagen. Der Kurs für das Wechseln von Bargeld ist immer ungünstiger als der Devisenkurs. Es entfallen zwar die Bankgebühren, dafür ist der Kurs mitunter gravierend schlechter. Meine Empfehlung wäre z.B. ein Transfer mit TransferWise. Man kann sagen, Top Service, schnell, sicher, einfach, günstig. (Nein, ich bekomme keine Provision.... :grinning_squinting_face: ) Unser Kollege S.Oliver hat sie auch schon ausprobiert, bei ihm könnt ihr also auch über seinen Erfahrungen nachlesen.
    Beste Grüße: Attila

    Muss man dann für die Aufenthaltsbewilligung gar nicht zum Migrationsamt? Ich melde mich in 6 Wochen auch bei meiner Gemeinde im Aargau an und dachte, ich müsste dann noch nach Aarau für die B-Bewilligung.

    Je nach Gemeinde kann es unterschiedlich sein. Je größer die Gemeinde, desto höher die Wahrscheinlichkeit, daß die Bewilligung vor Ort erledigt (bzw. der Antrag angenommen und an das Migrationsamt weitergeleitet wird).

    Je nach Kanton ist am 2. Januar Feiertag. Die Postfinance hat jedoch auch an Samstagen offen und die Bankfilialen am Flughafen in Zürich auch Sonntags und Feiertags.


    LG

    Und noch etwas dazu: bei solchen Sonderöffnungszeiten muss man aufpassen, es sind nicht unbedingt alle Dienstleistungen (z.B. Kontoeröffnung....) erreichbar. Also bevor man losmarschiert, auf jeden Fall telefonisch erfragen ! :smiling_face:

    Hallo allerseits,


    hier die Karte für den Vignettenpflicht:


    Vignettenpflichtige Strassen Schweiz


    Meine persönliche Meinung:es gibt fast keine sinnvolle Alternativrouten ohne Vignettenpflicht. Klar, wenn man als Ausflügler unterwegs ist und alle Zeit der Welt hat, kann man es versuchen. Man kann ja sicherlich ein paar Kurztrips von D aus in die CH machen, aber nur mit sorgfältiger Routenplanung. Ansosnsten wird es schnell richtig teuer (Buße ab 200 CHF+Vignettenpreis). :smiling_face:

    Hallo Seb,


    und wie hast du das steuerbare Einkommen gerechnet? Das ist nämlich ein Kapitel für sich. Grundsätzlich geht man da aus der Nettosumme aus (soweit hast du es richtig gemacht) und dann kommen noch die ganzen Abzüge. Säule 3a ist auch OK, es gibt aber noch sehr viele Abzugsmöglichkeiten (absolut individuell) die man so pauschal im Voraus sicherlich nicht kalkulieren kann. Grundsätzlich sollte man als Wohnsitz eine Gemeinde mit niedrigem Steuerfuss aussuchen (aber Vorsicht, die Relation zu Mietkosten beachten) und einfach draufkommen lassen. Es ist ja eh kein Wunschkonzert, wenn du über 120Tsd liegst, musst du normal versteuern, das egzakte Ergebnis siehst du also zuerst nach einem Jahr. Übrigens, du wirst weiterhin quellenbesteuert, dann musst du eine ordentlichr Steuererklärung im nächsten Jahr abgeben und den Differenz dann bezahlen oder rückerstatten lassen. So funktioniert es bis du die C-Bewilligung bekommst...
    Wenn du vorab schon ganz sicher gehen willst, musst du auf jedem Fall einen Steuerberater aufsuchen oder die Züricher Steuergesetze sehr tiefgehend studieren... :smiling_face:


    Gruss: Attila