Hallo funagler, hallo Maik,
Ihr liegt da beide etwas falsch mit eurer Gedankenweise. Es geht ja nicht darum, dass der Verdienst/Rente/Einkommen des Ehepartners aus DE angerechnet wird, sondern man kommt durch diese Tatsache in eine andere Steuerklasse (Tarif C"n", wobei "n" für die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder steht) , und der Tarif C bedeutet halt grössere Steuerlast, als die Tarifgruppe B
Die Logik dahinter kann man auch verstehen: wer alleine für den Haushaltseinkommen sorgt, "hat es schwerer". Es gibt allerdings Untergrenzen für das Einkommen des Ehepartners, darunter bleibt man in dem B-Tarif.