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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Kurzfristiger Umzug - Problem mit Wohnnung

  • franz
  • 7. Dezember 2016 um 09:28
  • franz
    2
    franz
    Beiträge
    2
    • 7. Dezember 2016 um 09:28
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit ca. zwei Jahren in der Schweiz. Habe hier zurzeit nur eine 1 Zimmer Wohnung. Laut Vertrag erlaubt mein Vermieter das dauerhafte Bewohnen der Wohnung nur von maximal einer Person.

    Meine Partnerin hat sehr kurzfristig die Möglichkeit bekommen per 1. Januar ebenfalls in die Schweiz zu ziehen. Nun braucht sie natürlich eine Wohnmöglichkeit. Ich habe den Mietvertrag meiner 1 Zimmer Wohnung (natürlich viel zu klein für zwei Personen) schon gekündigt und er läuft Ende März nach 3 monatiger Kündigungsfrist ab. Meine Vermieterfirma erlaubt es uns jetzt aber nicht diese drei Monate zusammen in der Wohnung zu übernachten.

    Wir müssten also per 1. Januar eine Wohnung finden und dann 3 Monate lang für zwei Wohnungen Miete bezahlen. Gibt es auch eine Möglichkeit sich ohne Mietvertrag bei einer Gemeinde anzumelden? Das sie sozusagen als Besuch bei mir ist?

    Vielleicht hat jemand eine Idee, welche Möglichkeiten wir sonst noch hätten.

    Vielen Dank

  • Alina
    1
    Alina
    Beiträge
    1
    • 7. Dezember 2016 um 20:25
    • #2
    Zitat von franz

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit ca. zwei Jahren in der Schweiz. Habe hier zurzeit nur eine 1 Zimmer Wohnung. Laut Vertrag erlaubt mein Vermieter das dauerhafte Bewohnen der Wohnung nur von maximal einer Person.

    Meine Partnerin hat sehr kurzfristig die Möglichkeit bekommen per 1. Januar ebenfalls in die Schweiz zu ziehen. Nun braucht sie natürlich eine Wohnmöglichkeit. Ich habe den Mietvertrag meiner 1 Zimmer Wohnung (natürlich viel zu klein für zwei Personen) schon gekündigt und er läuft Ende März nach 3 monatiger Kündigungsfrist ab. Meine Vermieterfirma erlaubt es uns jetzt aber nicht diese drei Monate zusammen in der Wohnung zu übernachten.

    Wir müssten also per 1. Januar eine Wohnung finden und dann 3 Monate lang für zwei Wohnungen Miete bezahlen. Gibt es auch eine Möglichkeit sich ohne Mietvertrag bei einer Gemeinde anzumelden? Das sie sozusagen als Besuch bei mir ist?

    Vielleicht hat jemand eine Idee, welche Möglichkeiten wir sonst noch hätten.

    Vielen Dank

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    Hallo Franz,

    wo befindet sich die Wohnung? Ich ziehe ab Januar in die Schweiz und brauche dringend eine Unterkunft. Vielleicht kommen wir da zusammen... suche in der Nähe von Winterthur oder St. Gallen...

    Liebe Grüße
    Alina

  • Kerstin
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    • 8. Dezember 2016 um 07:44
    • #3

    Hi,

    also ich würde mal behaupten, daß deine Vermieterin dir für drei Monate nicht verbieten kann einen "Gast" zu beherbergen.... wo kämen wir denn da hin, wenn der Vermieter bestimmen kann, wer einen besucht...

    Was denkt ihr anderen darüber???

    Lieber Gruß

  • Carina
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    • 8. Dezember 2016 um 09:53
    • #4

    Möglicherweise wäre es einfacher gewesen, den Gast zu beherbergen ohne den Vermieter zu informieren. Das wäre dann einfach eine individuell grosszügige Auslegung des Begriffs des "dauerhaften Bewohnens" gewesen. :winking_face: Bis der Vermieter sich hierrüber aufgeregt hätte, wären ja vielleicht die drei Monate schon fast vorbei gewesen.
    Da der Vermieter nun aber bereits informiert ist, könnte ich mir vorstellen, dass ein solch "informeller" Ansatz jetzt eher schwierig wird.

    Wegen der doppelten Miete wäre noch zu überlegen, ob man dem Vermieter evtl. 2-3 gleichwertige Nachmieter präsentiert. Ich meine, dass hier in der Schweiz - oder zumindest in manchen Kantonen - die Regelung so ist, dass man vorzeitig aus dem Mietvertrag rauskommt, wenn man dem Vermieter gleichwertige Nachmieter präsentiert, die er objektiv nicht ablehnen kann. Hierfür würde ich mich aber zunächst mit einem Mieterverband des betreffenden Kantons in Verbindung setzen.

    Liebe Grüsse
    Carina

  • Attila
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    • 8. Dezember 2016 um 11:41
    • #5

    Hallo Carina und Kerstin,

    das Hauptproblem liegt bei der Anmeldung der Freundin. Sie braucht ja auch ihre Bewilligung, dazu muss sie eine gemeldete Wohnadresse haben. Sie muss ja nicht unbedingt einen Mietvertrag vorweisen (wo sie in diesem Fall als Mitmieterin eingetragen wäre), aber eine Anmeldung ohne den Vermieter funktioniert ja nicht, da er zumindest darüber durch die Gemeinde informiert wird. Und spätestens da gibt es Ärger.
    Wenn der Vermieter also nicht irgendwie mit diesem Aspekt überredet werden kann, bleibt ja leider nichts anderes übrig, als einen Nachmieter zu finden. Oder die Freundin evtl. bei Bekannten, Freunden anzumelden....Wenn sie trotz allem bei Franz wohnt/übernachtet, was kann da schon passieren? Der Vermieter kündigt den Vertrag? :smiling_face:

    :flag_Switzerland:

  • franz
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    franz
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    • 12. Dezember 2016 um 09:15
    • #6

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure Antworten :).

    Es gibt jetzt also verschiedene Probleme. Der Arbeitsvertrag ist ja vorhanden. D.h sie arbeitet ab 1. Januar in der Schweiz.

    - Nehmen wir an sie übernachtet bei mir und sie meldet sich nicht bei der Gemeinde an -> Sie bekommt dann keine Arbeitsbewilligung und kann sich ohne Wohnsitz auch nicht versichern. Welche Konsequenzen hätte das, wenn sie sich erst per 01.03 bei einer Gemeinde anmeldet und dann erst die Arbeitsbewilligung beantragt?

    - Wenn sie sich "heimlich" bei der Gemeinde mit meiner Adresse anmeldet wird dann der Vermieter benachrichtigt?

    - Die dritte Möglichkeit wäre sich einfach als Grenzgänger anzumelden bis März und dann erst den offiziellen Umzug in die Schweiz zu machen.

    Ich bin mir nur noch nicht so ganz im klaren was denn passieren würde wenn sie z.b. 3 Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist? Und ob es nach den 3 Monaten dann Probleme gibt wenn sie sich anmeldet.

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Carina
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    • 13. Dezember 2016 um 10:11
    • #7

    Hallo Franz

    Die dritte Möglichkeit (3 Monate als Grenzgänger) erscheint mir als die naheliegendste, wenn deine Freundin auch tatsächlich im Grenzgebiet wohnt. Das muss aber schon auch plausibel sein von den Distanzen her.

    Eine Aufenthaltsbewilligung (= Arbeitsbewilligung) braucht Sie tatsächlich schon ab Arbeitsbeginn, denn der Arbeitgeber muss sie ja bei AHV, Steueramt etc. anmelden. Sonst kann er ihr auch kein Gehalt zahlen. Ausserdem risikiert der Arbeitgeber ein Bussgeld, wenn sie keine Aufenthaltsbewilligung hat.

    Falls ihr in/um Zürich stationiert seid, wäre es zu überlegen, ob ihr noch kurzfristig für euch beide eine Wohnung zur Untermiete sucht (in Zürich ist sowas in der Regel kein praktisches Problem, da wohnen Leute als 3. Untermieter und die Hausverwaltungen nehmen das vielfach hin, solange die Miete bezahlt wird).

    Im Gegenzug könntet ihr dann bisherige Wohnung untervermieten oder Airbnb machen.
    Ich kann mir vorstellen, dass eine Untervermietung deiner bisherigen Wohnung möglicherweise auch nicht ganz unproblematisch ist (im Mietvertrag nachschauen), und Airbnb möglicherweise auch nicht. Aber da du ja ohnehin ausziehst, stellt sich die Frage, wie risikobereit zu hier bist und mit welchen Konsequenzen im Zweifelsfall zu rechnen ist.
    Oder eben du präsentierst die erforderliche Zahl von Nachmietern, welche es dir erlaubt, die bisherige Wohnung früher abzugeben (Untersützung hierfür kann sicher der kantonale Mieterschutzbund geben).

    Eine weitere Alternative wäre, dass sich deine Freundin für einen begrenzten Zeitraum ein eigenes möbliertes Apartment nimmt (im Raum Zürich gibt es hierfür einen Markt). Dann hätte sie eine Adresse und könnte sich anmelden.

    Viele Grüsse und viel Erfolg
    Carina

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