Beiträge von Carina

    Es könnte sein, dass dir nicht mehr das gesamte Leistungspaket zur Verfügung steht (z.B. Keine Wertschriften etc). Das hängt aber von deiner Bank hier in der Schweiz ab und ob du deren bankinterne Voraussetzungen dafür erfüllst, dass sie dich im Ausland betreuen können. Am besten fragst du mal bei deiner Bank nach. :smiling_face:


    LG
    Carina

    Der Begriff „Quellensteuer“ besagt ja nur, dass das Einkommen „an der Quelle“ besteuert wird. Heisst: Der Arbeitgeber führt die Steuer ans Steueramt ab - so wie in Deutschland bei Angestellten auch. Um die Dinge zu vereinfachen, gibt es in den jeweiligen Kantonen einen einheitlichen Quellensteuersatz.
    Und wenn du im Folgejahr eine Steuererklärung machst, dann wird das nochmals auf der Grundlage deines individuellen Steuersatzes (der sich aus Einkommen minus Abzügen unter Berücksichtigung von Kanton und Wohnort etc) nachgerechnet. Entweder bekommst du dann etwas raus, oder du musst nachzahlen. Selbes Prinzip und sehr ähnliches Verfahren wie in Deutschland. Ich habe bislang immer Geld zurück bekommen.


    Mit C-Bewilligung oder wenn man mit B-Bewilligung mit einem Schweizer verheiratet ist, entfällt die Quellensteuer. Das heisst im wesentlichen: Der Arbeitgeber leistet keine monatlichen Vorauszahlungen mehr ans Steueramt, sondern man muss selber zusehen, dann man die Beträge für die Steuerrechnung im nächsten Jahr beiseite legt. Zum Beispiel auf einem separaten Unterkonto bei der Bank. Die Berechnung erfolgt wieder auf Basis des individuellen Steuersatzes (Einkomen minus Abzüge usw).


    Alles kein Hexenwerk, es klingt immer nur so verwirrend, wenn man zuvor in Deutschland angestellt war.


    LG
    Carina

    Das ist ja hier in der Schweiz auch recht üblich, insofern dürfte das für den möglichen künftigen Arbeitgebers nichts völlig Neues darstellen.


    Viel Erfolg und LG
    Carina

    Liebe alle


    Die ernsthafte Auseinandersetzung mit den Erlebnissen und Berichten von anderen Forumsteilnehmern, die hier immer wieder anzutreffen ist, schätze ich sehr. Ich frage mir nur, wieviel jemand mit dem Tipp, man hätte sich besser auf die Schweiz vorbereiten sollen, anfangen kann.


    Es klingt manchmal so, als wären einige von euch hier monatelang akribisch an der Erstellung eines Schweiz-Dossiers gesessen, unterteilt nach Kantonen, gegliedert nach Land&Land, Kultur, Geschichte, Preisniveau, Ausländeranteil usw usw. Mit anschliessendem Abgleich mit dem eigenen Persönlichkeitsprofil, selbstverständlich erstellt nach strenger Selbstanalyse. :winking_face::winking_face_with_tongue:


    Manchmal spielt das Leben aber einfach nicht so. Da ist spontan eine Entscheidung zu treffen, Auswandern ja oder nein. Jetzt oder nie. Und dann lässt man sich ein auf das Abenteuer, mal besser, mal schlechter. Manchmal nervt es einen, und manchmal findet man es total klasse. Und manche stellen eben nach einer Weile fest, dass es einfach nichts für sie ist - was doch auch ok ist. Es gibt auch Menschen, die wären schon 5 km entfernt von ihrem Geburtstort todunglücklich. Der Wunsch und die Erkenntnis, dass man lieber wieder in die alte Heimat zurückgehen möchte, ist nichts schlechtes, nur das Ergebnis von Erfahrungen. Vielleicht zieht es die Leute ja auch gar nicht nach „Deutschland“, sondern konkret an den Ort XY, den wir alle nicht kennen, aber wo es so schön ist, wie man nach längerer Abwesenheit festgestellt hat.


    Liebe Grüsse an alle und weiterhin guten Mut bei dem Unterfangen, sich die Schweiz zur neuen Heimat zu machen.
    Carina


    :CH:

    Liebe Melly


    Es gibt in der Schweiz auch markenunabhängige Werkstätten, viele davon sind unter dem Label „Le Garage“ zu finden: http://www.legarage.ch


    Zu den Preisen kann ich nicht viel sagen. Ich hatte neulich mein 10 Jahre altes Auto in Zug in der Werkstatt und da stand diesmal einiges an (2 Bremszangen, 1 oder 2 Bremscheiben, 2 Bremsklötze, 2 Stossdämpfer, 1 Feder... ) und der Rechnungsbetrag lag am Ende bei 3000 Franken.
    Gefühlt würde ich sagen, da hätte ich in DE bei meiner bisherigen - ebenfalls unabhängigen - Werkstatt auch um die 1500/2000 Euro bezahlt.
    Unterm Strich kam ich für mich zu dem Schluss, dass mir ein vergleichbares Ersatz-Auto teurer gekommen wäre bzw. Ich für den Betrag mein jetziges Auto nicht bekommen würde und Verschleiss hat man ja immer. Ein Reperatur in DE kam für mich nicht in Betracht, denn der Aufwand mit hinbringen und wieder abholen und das auch noch zu Werkstattöffnungszeiten ist mir zu gross.


    Der Service war dafür phänomenal gut und ich habe das Auto gegen Rechnung mit 30 Tage Zahlungsziel bekommen. Das habe ich in DE noch nie erlebt, da muss man ja in der Regel sofort bezahlen.


    Vielleicht hilft dir das ja weiter, aber natürlich ist jeder Fall immer individuell und hat seine eigenen Rahmenbedingungen.


    LG
    Carina

    Das kann die Frage der Wartezeit betreffen, die man braucht, bis man die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen kann. Da gibt es zum Teil kantonal und gemeindlich unterschiedliche Regelungen, wie lange man schon im Ort oder im Kanton gelebt haben muss und inwieweit hierauf die Zeit, die man bereits in einem anderen Kanton/Ort gelebt hat, angerechnet wird.
    Mit dem Aufenthaltsstatus hat das aber nichts zu tun.

    Ich hatte mein damals 7 Jahre altes Auto vor Auswanderung noch in einer deutschen Werkstatt, denen ich gesagt habe, dass ich es in der Schweiz zwecks Ummeldung durch die MFK bringen muss. Daraufhin wurden dann z.B. Bremsscheiben und -klötze schon ausgtauscht, obwohl man in Deutschland damit noch ca. 2.000 km hätte fahren können.


    In der Schweiz war ich dann einen Tag vor dem Termin in einer Werkstatt und habe die Motorwäsche machen lassen.
    Damit war der MFK-Termin dann am Ende denkbar unspektakulär. Nach 20 Minuten war alles erledigt und das Auto umgemeldet. Für mich hätte sich der Aufwand, erst das Auto in Deutschland zu verkaufen und ein neues in der Schweiz zu kaufen nicht rentiert. Insbesondere nicht, wenn man die Gepflogenheiten des Schweizer Gebrauchtwagenmarkts (noch) nicht kennt.


    LG
    Carina

    Liebe Lisa
    Mal zum grundsätzlichen Verständnis: Kfz-versichert ist das Fahrzeug, nicht die Person die damit fährt.
    Ob deine Fahrten mit dem Camper deiner Eltern vom Versicherungsschutz der bereits vorhandenen Kfz-Versicherung des Campers, welche wohl deine Eltern abgeschlossen haben, gedeckt sind, ist eine Frage der Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherungsvertrags.


    Zu klären wäre daher primär einmal, ob die Kfz-Versicherung auch die Benutzung durch Dritte (also durch dich) zulässt. Wenn ja, ob diese Dritte z.B. einen deutschen Führerschein haben müssen, im Inland gemeldet sind, ein gewisses Alter haben usw.
    Der pragmatische Ansatz wäre da wohl, dass deine Eltern Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und sich erkundigen, ob aus deren Sicht etwas dagegen spricht, dass du in Deutschland und ausserhalb mit deinem CH-Führerausweiss mit dem Camper fährst.
    Am Ende des Tages kommt es darauf an, dass die vorhandene Versicherung für die Schäden aufkommt, die du eventuell verursachst, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland zustande gekommen sind.


    LG
    Carina

    Vermeiden lässt sich das tatsächlich nur bei einem Umzug zum Jahreswechsel. Beim Umzug während des Jahres muss man für die betreffende Steuererklärung in Deutschland das Schweizer Einkommen angeben. Dabei wird aber nicht das Schweizer Einkommen versteuert. Es wird allein bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksischtigt, mit welchen dann das Einkommen aus Deutschland besteuert wird.


    Da der bisherige Arbeitgeber in Deutschland die Lohnsteuer auf Basis des bisherigen Einkommens und Steuersatzes abgeführt hat, kann es schnell zu einer Nachzahlung kommen, wenn das Schweizer Einkommen den Steuersatz deutlich hebt.


    LG
    Carina

    Im Kanton Zug gibts den "Ökihof" und da kann man alles loswerden, sogar den Restmüll, falls dieser nicht zuhause abgeholt wird. Dort gibt es z.B. Kategorien wie Glas (grün, braun, weiss), Papier, Karton, PET, Plastik, Alu, Batterien, Leuchten, Nespresso-Kapseln, Bücher, und so weiter. Den Biomüll entsorgt man entweder über die Biotonne am Haus oder wohl via Restmüll.
    Wenn die zu entsorgende Sache in keine der Kategorien passt, die dort gesammelt wird, dann kann man die Sachen ausserdem noch nach Gewicht entgeltlich abgeben.


    Wenn man sich mal umgestellt hat, ist es super. :smiling_face:


    LG
    Carina

    Vielleicht steht ja "später" - wannimmer das dann sein mag - ohnehin wieder ein Schulwechsel auf eine weiterführende Schule an, dann könnte man es ja verbinden. :winking_face:

    Liebe Kathrin


    Du schreibst, dein Mann hätte ein Stellenangebot in Liechtenstein - dann wäre vielleicht auch die Österreichische Seite der Grenze eine Möglichkeit? Eine Bekannte von mir hat das einige Jahre gemacht und war damit sehr happy. Orte wie Dornbirn sind doch auch sehr nett, und es liegt in der EU, was vielleicht auch noch eingies Organisatorische einfacher machen könnte.
    In die Schweiz könntet ihr ja dann immer noch später ziehen, wenn ihr euch sicher seid. :smiling_face:


    LG
    Carina

    Bei mir hat sich die Krankenkasse damit zufrieden gegeben, dass ich die B-Bewilligung nachreiche sobald vorhanden. Ich habe somit also erst den Vertrag mit den Krankenkasse fix gemacht und damit dann die Aufenthaltsbewilligung beantragt.


    Hier führen vermutlich viele Wege zum Ziel, aber am meisten telefoniert man mit einer dieser Stellen, die auch meiner Erfahrung nach sehr lösungsorientiert sind.


    LG
    Carina

    Hallo Markus


    Nach meiner Wahrnehmung ist die Schweiz mit Eisdielen bzw. Stellen mit Offen-Eis-Verkauf deutlich unterbesetzt. Das ist jetzt erst am Entstehen und auch noch recht uneinheitlich. Dabei handelt es sich auch überwiegend nicht um Eisdielen mit Sitzplätzen, sondern wenn dann mehr um kioskartige Eistheken.

    Dabei überwiegt hier das italienische Modell mit der Portionsgrösse (je nach Portionsgrösse kann man sich dann 1 bis x Sorten aussuchen). Das "deutsche" Modell mit 1 Kugel à X Franken habe ich bislang hier nicht gesehen.
    Preise und Portionsgrössen variieren sehr. Mal bekommt man für 5 CHF (kleine Portion) soviel wie in eine grosse Kaffeetasse reinpassen würden (250-300ml), neulich in Zürich auch schon mal die Grösse eines Schappsglases für 3.50 CHF.


    Am besten fahrt ihr selbst hierher und macht euch ein Bild an Orten wie Zürich, Zug, Luzern, Bern, Basel...


    Liebe Grüsse und gedrückte Daumen von
    Carina

    Liebe Silvana


    Bei mir lief es so ab, wie von dir beschrieben. Ich bin ca. 3 Wochen vor Arbeitsbeginn bei meinem Freund eingezogen und habe diesen Tag dem Migrationsamt angegeben. Dieser Tag - der dann auch im Ausländerausweis als Tag des Zuzugs vermerkt ist - war dann auch für die Steuererklärung relevant. Das heisst: Meine Steuererklärung für das Restjahr 2015 musste ich für den Zeitraum 3 Wochen vor Arbeitsbeginn bis Ende Jahr machen. Dies hatte den Effekt, dass ich das letzte in D erhaltene Monatsgehalt auch in der Schweiz angeben und versteuern musste, obwohl es ja schon in der Steuererklärung in D erfasst war. Im Endeffekt habe ich dieses letzte Gehalt also zweimal versteuert. Der Tag des "zollmässigen Umzugs" spielt bzgl. der Steuererklärung jedenfalls keine Rolle.


    Da ich meine bisherige Wohnung in D noch 4 Wochen länger gehabt habe (die Abmeldebestätigung aus D brauchst du in der Schweiz nur im Ausnahmefall), würde ich es rückblickend anders machen: Tag der Einwanderung (der dem Migrationsamt angegeben wird) = 1. Arbeitstag, und Möbelumzug mit Zoll erst danach. Vor allem, nachdem ich heute weis, dass das Mirgationsamt im Kanton Zug Ausländerausweise ohnehin frühestens am 1. Arbeitstag bearbeitet. Faktisch bekam ich meinen Ausländerausweis erst, als ich schon die zweite Woche gearbeitet hatte. Davon war mein Arbeitgeber zwar nicht begeistert, aber letztlich fügt man sich dann wohl der Praxis des zuständigen Migrationsamts.


    Vielleicht kann es ja helfen, wenn du dich zuvor beim zuständigen Migrationsamt erkundigst, ob sie dir den Ausländerausweis auch schon vor deinem effektiven Arbeitsbeginn der Schweiz ausstellen würden. Wenn sie das verneinen, würde ich den Umzug so wie von mir beschrieben aufgleisen. Denn ohne Ausländerausweis kannst du hier in der Schweiz sowieso kaum etwas organisatorisches erledigen (Handy, Konto, GA, ...). Wenn Sie ihn dir schon vorher ausstellen würden, dann könntest du allenfalls noch beim zuständigen Steueramt erfragen, welchen Zeitraum die dann für die Steuererklärung zugrunde legen würden.


    Liebe Grüsse und Alles Gute
    Carina

    Liebe Melissa


    Wenn du das Auto am Zoll einführst, würde ich etwas Bargeld in Franken dabeihaben. Ich musste zwar auch keinen Zoll zahlen , meine ich mich erinnern zu können, dass ich da ein paar Franken Bearbeitungsgebühr für irgendetwas bezahlt habe, so in der Grössenordnung von 20 bis 50 Franken. Vermutlich ginge das auch mit Karte (eher Karte als Überweisung), aber etwas Bargeld dabeizuhaben schadet ja nie.


    Liebe Grüsse und Alles Gute für den Endspurt!
    Carina