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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Umzug/ Zoll

  • Michaela Bauer
  • 1. Januar 2017 um 21:51
  • Michaela Bauer
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    Michaela Bauer
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    • 1. Januar 2017 um 21:51
    • #1

    So, morgen geht es gen Süden.

    Ich hab nun ein bisschen auf der Seite der eidgenössischen Zolverwaltung geguckt, und bin etwas verunsichert.


    Verzollung Auto: da muss ich wohl vor Ort nachfragen, da es ein Leasing Fahrzeug ist.
    Führerschein ummelden innerhalb eines Jahres
    PKW ummelden, soweit ich weiß auch innerhalb nem Jahr ?

    Zoll Umzugsgut: Hier fängt es an. Morgen is in manchen Kantonen auch noch Feiertag, da wird es wohl wenig mit dem Zoll.

    Zur Sicherheit hab ich mir grob aufgeschrieben, was ich mitnehme, ebenso mal das Formular 18.44 (Zollveranlagung von Umzugsgut) ausgedruckt.
    Situation ist die, dass ich mit einem normalen PKW "umziehe", da ich dort in eine Wohnung mit einziehe, sodass ich keinen Hausrat einführen muss.
    Hab halt dass mit dabei, was man so braucht: Kleider, die Unterlagen für Anmelung und Arbeitgeber, Kosmetik, bisschen Lebensmittel und meine Ps4.
    Alles in wirklich geringem Rahmen (ähnlich, wie wenn man mal ein paar Tage weg fährt).
    Keine Wertgegenstände.

    Da morgen in einen Kantonen Bechtoldstag ist, bin ich nun verunsichert.

    Ich denke, falls ich den Ausweis verzeigen muss und kein großer Betrieb is am Übergang, dass ich vor Ort den Zöllner einfach mal frag, da ich ja wirklich nichts in dem Sinne einführe.

    Gibts da wichtige Fristen oder was passiert, wenn man das Ganze einfach nicht macht (jetzt nicht in böser Absicht, aber Hausrat is nicht)

    LG :confused_face:

  • Attila
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    • 1. Januar 2017 um 23:02
    • #2

    Hallo Michaela,

    Zu deiner letzten Frage:

    s. unter Pkt. 4 "Verfahren und Hinweise" auf den Unterlagen zum Formular 18.44:

    "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden, d.h.spätestens innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Wohnsitzverlegung." :face_with_tongue:

    Auch sonst findet man fast lückenlos die Antworten hier:

    FAQ zum Übersiedlungsgut

    Lg. & viel Erfolg: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Michaela Bauer
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    • 2. Januar 2017 um 04:55
    • #3

    nur hilft mir die Antwort wenig, da ich diese Seite ja gefunden hab. Die Frage is, da ich kein umzugsgut aka Hausrat und ähnliches hab, ob das ganze angemeldet werden muss.

    Ich wohne ja mit in ner Wohnung, und fahre sofern machbar wöchentlich heim.

    Der Umzug hat ja steuerliche Gründe, umziehen hätte ich ja eh müssen, da ich 400 km entfernt wohne

  • Attila
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    • 2. Januar 2017 um 12:39
    • #4

    Michaela, ich dachte, es ist eindeutig. Wenn du kein Umzugsgut hast, was würdest/solltest/müsstest du beim Zoll jetzt überhaupt anmelden? :smiling_face:
    Deinen "Umzug" meldest du nicht beim Zoll, sondern bei der Gemeinde an. Nach dem zitierten Satz hast du ab dem Datum noch 2 Jahre Zeit, falls du doch noch "Umzugsgut" aus DE einführen willst, diese für die zollfreie Abwicklung anzumelden (z.B. dein Auto).
    Aber es hat sich ja bereits erledigt, oder? Was hat nun der Zöllner gesagt?
    Gruß: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Carina
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    • 3. Januar 2017 um 10:37
    • #5

    Falls es noch helfen kann: Ein Bekannter von mir ist vor einiger Zeit ebenfalls nur mit einem Koffer voll Klamotten und Laptop/Handy in die Schweiz gefahren und dort peu a peu einen neuen Hausstand begründet. Das hat bis heute noch niemanden interessiert. :smiling_face:

    LG
    Carina

  • Michaela Bauer
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    • 19. Januar 2017 um 23:28
    • #6

    am Zoll hab ich mir ne Vignette geholt, der Zöllner hat nicht gefragt oder ähnliches.

    Auto denk ich halt wird was anfallen, da ich es erst kurz hab. Muss aber eh die aufenthaltsbewilligung abholen auf der Gemeinde, da frag ich einfach

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 6. Juni 2017 um 06:19
    • #7

    Ich habe eine schöne Aufstellung gemacht von allen Sachen, die ich mitnehmen will. Ich habe vor, immer wenn ich zu meiner Freundin fahre, etwas mitzunehmen und ganz zum Schluss die großen Teile von einer Firma transportieren zu lassen. Kommenden Freitag will ich mit dem Teilumzug beginnen. Nun meine Fragen.

    Funktioniert es, wenn ich am Freitag den Hausrat als Ganzes anmelde und danach auf meiner Liste jedesmal die ausgeführten Sachen als erledigt/ausgeführt markiere oder muss ich immer wieder eine neue Liste mit den jeweils an dem Tag ausgeführten Sachen erstellen? Und muss ich bei der letzten Tour mit der Spedition anwesend sein oder reicht es, wenn ich die bisher benutzten Unterlagen mitgebe? Darf meine Freundin, wenn sie bei mir war und zurückfährt, auch Sachen mitnehmen?

    Bei der Frage nach Gewicht und Wert in dem Formular bin ich noch am Schätzen.

    So viele Fragen.

  • batschy
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    batschy
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    • 6. Juni 2017 um 18:18
    • #8

    Hallo,

    ja schätzen reicht. Du bei der Spedition nicht anwesend sein, musst denen nur die Unterlagen mitgeben.
    Da kannst du ja beim Teilumzug schon mal fragen, was die dann brauchen. Ich bin auf einmal mit Spedition
    umgezogen und habe nur mein Auto als Teilumzug angemeldet.
    Du musst beim ersten Teilumzug schon die gesamte Liste einreichen, ob deine Freundin was mitnehmen darf,
    frag doch einfach am Zoll, wenn du das erste mal da bist. Die sind sehr nett und auskunftsfreudig im allgemeinen.

    Hoffe, dass kann dir helfen, zu allem anderen kann ich nichts sagen, bzw. bin mir nicht sicher.

  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 7. Juni 2017 um 07:59
    • #9

    Danke für die Antwort. Dass die Zöllner ganz nett sind konnte ich auch schon feststellen, als ich mir ein paar Informationen holte. Nur hatte ich da einen Teil meiner Fragen vergessen zu stellen.

  • batschy
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    batschy
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    • 7. Juni 2017 um 13:54
    • #10

    in diesem Fall hilft aufschreiben :smiling_face:
    ich würde sonst auch immer die Hälfte vergessen

  • Maik
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    • 9. Juni 2017 um 16:34
    • #11

    Deine Freundin kann nicht ohne Abklärung für dich Umzugsgüter mitnehmen. Aber es gibt sicher eine Lösung, wie es funktioniert. Aber da soll besser der Zoll sagen, was Sie dafür benötigen.

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    • 9. Juni 2017 um 21:42
    • #12

    @batschy: Da muss ich dir widersprechen, was die Liste angeht. (Zumindest) Bei mir war es anders. Ich hatte auch extra beim Zoll gefragt, da ich beim ersten Teilumzug noch nicht weiss, was ich insgesamt mit in die Schweiz nehme.
    Und als Antwort habe ich vom Zoll bekommen, dass ich bei jedem Teilumzug die Liste vorlege, die die Sachen enthält, die bei genau diesem einen Teilumzug eingeführt werden. Die Info habe ich auch nicht von einem speziellen Zollamt, sondern direkt von der eidgenössischen Zollverwaltung.

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    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

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    • 10. Juni 2017 um 07:27
    • #13

    mir hatte diese Auskunft das Zollamt gegeben, da scheint wohl jedes etwas anders zu arbeiten.
    Hatte ja auch 3 Teile, erst was ich so mitgenommen habe (Kleidung usw.) dann der Umzug mit der Spedition und
    zum Schluss noch das Auto. Hatte auch für die Teilumzug eine Extra Liste gemacht, aber die wollten alles auf einer.
    Jedenfalls kann es nicht schaden, eine Liste zu haben.

  • Maik
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    • 12. Juni 2017 um 19:43
    • #14

    Es schadet nicht eine komplette Liste für den Umzug beim ersten Mal vorzulegen. Normalerweise sehen es die Zöllner so lieber. Beim Zoll haben Sie aber auch schnell mal Verständnis, wenn man beim ersten Mal noch nicht weiss, was man alles mitnehmen möchte. Ist mir jetzt schon häufiger so mitgeteilt worden. In diesem Fall sollte man sich immer zur Sicherheit das OK vom Zoll holen. Daher sind vom Vorgehen beide Varianten möglich.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 12. Juni 2017 um 23:52
    • #15

    Ich konnte inzwischen beide Varianten der Liste erleben. Wahrscheinlich liegt das im persönlichen Ermessen oder einfach an Unkenntnis der einzelnen Beamten/innen.
    Ich hatte meine ausführliche Koplettliste dabei, da mir bei meiner ersten Fragerunde in Au das so vom Zollbeamten gesagt wurde. Die Dame am Freitag wollte dagegen eine Liste nur von den am jeweiligen Tag eingeführten Sachen. Und ausserdem wäre es für die Einfuhr sowieso zu früh. Letztendlich hat sie es dann aber doch akzeptiert, die Sachen abgehakt und mit Stempel versehen. Freundlich war sie aber trotzdem dabei.
    :CH:

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