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  4. Steuern

Steuern / Wohnsitz/ Doppelte Haushaltsführung

  • Vodaone
  • 22. Juni 2024 um 11:14
  • Vodaone
    2
    Vodaone
    Beiträge
    1
    • 22. Juni 2024 um 11:14
    • #1

    Hallo.

    Bin neu hier, da ich jetzt überraschend die Zusage für eine Stelle in Basel bekommen habe.

    Habe das so vereinbart das ich das 3 Monate probiere mit "kurzfristiger Erwerbstätigkeit 90 Tage".


    Wohnung / Steuer / Doppelte Haushaltsführung:

    Wohnsitz bleibt im Raum Frankfurt für die 3 Monate.

    Habe eine Wohnung/Hotel für 3 Monate in Lörrach angemietet. Demnach ist das dann meine Zweitwohnung, die beruflich veranlasst ist.

    Fragen:

    1.Wird die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt anerkannt, wenn ich dann jedes Wochenende nach Frankfurt pendele ?

    2..Was genau wird dann in Schweiz und Deutschland versteuert (Gehalt) ?

    3. Kann ich dann die Krankenversicherung behalten in Deutschland?

    4. Bin ich dann Grenzgänger oder Wochenaufenthalt oder "beides" ?


    Sorry, habe viel gelesen, aber nichts gefunden wo das jemand so macht mit Doppelter Haushaltsführung usw...


    Lg

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 6. Juli 2024 um 22:52
    • #2

    Hallo Vodaone,

    Zu 1: Wir geben unsere doppelte Haushaltsführung wie auch bei früheren doppelten Wohnsitzen als Werbungskosten mit an.

    D.h. die Kosten für Wohnungssuche (z.B. Besichtigungsfahrten) und Umzugskosten für die weitere Wohnung, Miete, Einrichtung, alle Anmelde/ Ummeldekosten, Pendelkosten + Verpflegungsmehraufwand.

    Dies wurde in der Vergangenheit mit dem wöchtentlichen Pendeln (600 km einfach Strecke) auch anerkannt.

    Zu 2-4 ein Link, wo vieles erklärt wird:

    Wochenaufenthalter Schweiz - Grenzgänger Schweiz
    Wochenaufenthalter in der Schweiz kehren wöchentlich an ihren Wohnort zurück. Wo zahlen sie Steuern? Welche Krankenversicherung brauchen sie?
    grenzgaenger-ch.de


    Bei uns war es so:

    Deutsches Gehalt - deutsche Lohnsteuer (Einkommenssteuer), Schweizer Gehalt - Schweizer Quellsteuer

    Zur deutschen Steuererklärung: Denke bitte daran, dass du in der deutschen Steuererklärung (seit 2020) eine Einrichtungspauschale von 5000 EUR für den doppelten Haushalt angeben kannst. (Wenn die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung - ohne Arbeitsmittel - insgesamt nicht höher sind als 5.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass diese Kosten als "notwendig" bzw. als nicht überhöht gelten und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen sind: BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 108).

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 8. Juli 2024 um 13:59
    • #3

    Eine kleine Korrektur zu meinem vorherigen Text: Die von mir genannte "Einrichtungspauschale" ist eigentlich im steuerrechtlichen Sinne keine Pauschale, weil Nachweise/Belege angefragt werden könnten. Wir hatten es als "Mehrkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung" angegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Freedom2022 (8. Juli 2024 um 14:18)

  • sixi-Stuttgart
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    sixi-Stuttgart
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    • 14. Oktober 2024 um 16:10
    • #4

    Liebe Leute,

    Danke für tolle Klärung! :grinning_face:

    Darf ich das Thema bisschen erweitern? u.z. als Wochenaufenthalter zahlt man volle Quellensteuern in der Schweiz, aber keine Einkommensteuern in Deutschland. Er macht zusammen mit seiner Frau (mit geringem Einkommen in Deutschland) Steuererklärung nur in Deutschland.

    Im diesem Fall darf er die Kosten für die 2. Mietwohnung bei der Steuererklärung in Deutschland absetzen? Wenn ja, bekommt er nur ganz wenig abgesetzt zurück, weil die Familie insgesamt sehr sehr wenig Einkommensteuer überhaupt zahlt?

    Jedes Kommentar ist willkommen! :grinning_face_with_big_eyes:

  • lieberjott
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    • 14. Oktober 2024 um 21:12
    • #5

    Zu den Details kann ich nichts sagen, aber man kann natürlich nur maximal in der Höhe Steuererstattungen haben, wie man vorher bzw. überhaupt an Einkommenssteuer zahlt.

    Ansonsten stellt sich für mich als Laien die Frage, für welches Einkommen denn der Wochenaufenthalter die Kosten für die 2. Wohnung als Werbungskosten absetzen will, wenn er in Deutschland doch gar kein zu besteuerndes Einkommen hat.

    Mal abgesehen davon dass es bei so einer Konstellation kein Selbstläufer ist, dass der Mann ausschliesslich in der Schweiz besteuert wird, aber nicht in Deutschland.

  • sixi-Stuttgart
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    • 15. Oktober 2024 um 20:12
    • #6

    lieberjott Danke für Deine Kommentare. :smiling_face_with_hearts:

    So gehe ich genau davon aus, dass der Wochenaufenthalter keine Einkommensteuer in Deutschland zahlt, daher bei der Steuererklärung im Fall einer Einzelveranlagung gar nicht die Kosten für 2. Wohnsitz (Miete, Nebenkost, etc.) absetzen darf.

    Aber bei einer Zusammenveranlagung schon, theoretisch, weil die Kosten für 2. Wohnsitz als Werbungskosten für die ganze Falimie zählt, aber wie Du gesagt hast, man bekommt wohl nur Steuererstattungen maximal in der Höhe, wie man (als Familie) vorher bzw. überhaupt an Einkommenssteuer zahlt.

    Dann folgt noch ein kompliziertes Thema, u. z. Steuererklärung in der Schweiz mit der Absetzung von Kosten für 2. Wohnsitz, ob es solche Möglichkeit gibt, unter welchen Voraussetzugungen oder Bedingungen. Ichh habe überhaupt keine Ahnung!

    Wie immer jeder Kommentar ist willkommen! :grinning_face:

    2 Mal editiert, zuletzt von sixi-Stuttgart (15. Oktober 2024 um 20:47)

  • Heinz
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    Heinz
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    • 15. Oktober 2024 um 20:48
    • #7
    Zitat von sixi-Stuttgart

    So gehe ich genau davon aus, dass der Wochenaufenthalter keine Einkommensteuer in Deutschland zahlt, daher bei der Steuererklärung im Fall einer Einzelveranlagung gar nicht die Kosten für 2. Wohnsitz (Miete, Nebenkost, etc.) absetzen darf.

    Auch wenn der Wochenaufenthalter für die schweizerischen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit keine Einkommensteuer in Deutschland bezahlt, muss er diese in der deutschen Steuererklärung ja aber trotzdem angeben, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen - an dieser Stelle kann er dann ggf. auch Kosten absetzen die dann entsprechend den Progressionsvorbehalt reduzieren.

  • sixi-Stuttgart
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    • 16. Oktober 2024 um 20:28
    • #8

    Heinz Dank für Deine Ergänzung. :OK_hand:

    Ja, stimmt. Die steuerfreien Einkünfte aus der Schweiz erhöhen das Gesamteinkommen der Familie, dadruch wird auch der Steuersatz erhöht. D.h. die steuerpflichtigen Einkünfte aus Deutschland werden mit höherem Prozent (viel)mehr besteuert. Die Einkünfte (gesamten oder nur steuerpflichtigen?) der Familie an sich können durch die Webungskosten z.B. für 2. Wohnsitz weiter rechnerisch reduziert werden. Aber insgesamt sehe ich keinen großen Spielraum die Kosten für 2. Wohnsitz großartig zu absetzen.

    Die Steuererklärung und -absetzung in der Schweiz ist ein anderes Thema. Viele Faktoren spielen wohl dabei wichtige Rolle, z.B. die gesamten Einkünften aus der Schweiz über 120K-CHF-Grenze, die Bewilligung G oder B/C, etc. Bis lang habe ich noch keine Erfahrung, kann dazu nicht viel sagen.

    Bin sehr interessiert, falls jemand zum Thema was beitragen ...:face_with_monocle:

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