In der Schweiz seit ihr ohne Niederlassungsbewilligung ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 120'000 Franken verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten seit Ihr Quellensteuerpflichtig und die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abzogen. Freiwillig könnt ihr auch eine Steuererklärung machen.
Auch unterhalb von 120.000 Franken kann eine Pflicht zur Steuererklärung bestehen, z.B., wenn das Vermögen über einer bestimmten Grenze liegt.