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Beiträge von Heinz

  • Student mit unverzolltem Auto unterwegs

    • Heinz
    • 14. Mai 2026 um 17:01

    Dann dürfte folgendes für dich relevant sein:

    Zitat

    https://www.mll-news.com/zollrechtliche…hen-fahrzeugen/

    Ausländische Arbeitnehmende und ausländische Studierende, also Personen, welche ihren Wohnsitz im Zollausland haben, jedoch in der Schweiz studieren oder arbeiten, dürfen ihr ausländisches Fahrzeug mittels einer so genannten Form. 15.30-Bewilligung auch in der Schweiz fahren. Die Bewilligung muss bei der ersten Einfuhr beantragt werden (Art. 164 Abs. 2 ZV). Die Gebühr für diese Bewilligung beträgt CHF 25.–. Sie ist zwei Jahre gültig. Nach dieser Zeit werden die Wohnsitzverhältnisse mittels eines Fragebogens (Form 15.20) überprüft. Die Zollstelle entscheidet auf Basis dieses Fragebogens, ob die Bewilligung erneut erteilt wird oder das Fahrzeug verzollt werden muss. Grundlage für diesen Entscheid bildet die Frage, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach schweizerischem Recht (Art. 23 ff. ZGB) in die Schweiz verlegt wurde. Bei Studierenden findet eine Wohnsitzverlegung regelmässig nicht statt. Ihnen wird deshalb die abgabenfreie Verwendung üblicherweise für die gesamte Dauer des Studiums bewilligt. Bei Arbeitnehmenden, welche nur in der Schweiz arbeiten und ihre Wochenenden regelmässig bei der Familie im Ausland verbringen, ist in der Regel ebenfalls von einem Wohnsitz im Ausland auszugehen. Die 15.30-Bewilligung ist während den ersten beiden Jahren selbst dann möglich, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz während dieser Zeit in die Schweiz verlegt.

  • Student mit unverzolltem Auto unterwegs

    • Heinz
    • 10. Mai 2026 um 22:47

    Wie lange bist du schon in der Schweiz, wie lange planst du in der Schweiz zu bleiben und wie lange vor der Einreise hast du das Auto gekauft?


    Abgesehen von der Zollsache ist auch zu beachten, dass du nach einer gewissen Zeit ggf. einen Schweizer Führerschein beantragen musst.

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • Heinz
    • 1. Mai 2026 um 14:18

    Welche Verwirrung? In Deutschland heißt der Begriff "zu versteuerndes Einkommen" - welches in Deutschland ebenfalls nicht dem Bruttoeinkommen entspricht.

  • CH/DE - Elterngeld und Elternzeit: komplette Verwirrung

    • Heinz
    • 2. April 2026 um 14:11

    Um überhaupt in die Schweiz ziehen zu können, benötigt sie eine Aufenthaltsbewilligung. Wurde das bei den verschiedenen Szenarien berücksichtigt?

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 13. Februar 2026 um 13:28
    Zitat von RaboCo

    Es müssen keine besonderen Bedingungen erfüllt werden, ausser dass Sie in der Schweiz ansässig sein müssen und damit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind.

    Eben. Das belegt doch genau das, was ich geschrieben habe. Oder siehst du hier irgendeinen Widerspruch?

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 13. Februar 2026 um 02:39
    Zitat von RaboCo

    Die allermeisten Quellensteuerpflichtigen zahlen zu viel Steuern und Viele dürfen keine NOV machen weil sie nicht in die Rahmenbedingungen fallen.

    Wie bereits geschrieben, gibt es solche "Rahmenbedingungen" nicht mehr. Seit 2021 darf jeder, der mit B-Bewilligung in der Schweiz wohnt, eine NOV beantragen (wenn er nicht ohnehin dazu verpflichtet ist).

    Zitat

    Aber Achtung: sollte man nachträglich drauf kommen dass man Einkünfte verschiegen hat (z.B. Mietertäge im Ausland, kann die Finanz schon nachfordern)

    Zusätzlich zu der Nachforderung kommt es dann ggf. auch noch zu einem Strafverfahren.

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • Heinz
    • 13. Februar 2026 um 02:28
    Zitat von lieberjott

    TWINT direkt über Yuh geht leider nicht. Da musst du die Twint Prepaid oder Twint UBS-App nutzen, wo man auch UBS-fremde Kreditkarten hinterlegen kann.

    Das war am Anfang so. Aber schon seit 2023 hat Yuh auch eine eigene Twint-App.

  • Aktienportfolio-Übertrag in die Schweiz

    • Heinz
    • 13. Februar 2026 um 02:25

    Für welches Szenario soll denn welcher Schweizer Broker günstiger als IB sein?

    Für die meisten Szenarien ist IB wesentlich günstiger als alle Schweizer Broker.

    Zitat

    Im Land der Banken würde ich aber auf hiesige Kompetenz achten.

    Und die hiesige Stempelsteuer bezahlen, die bei ausländischen Brokern nicht anfällt.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 11. Februar 2026 um 03:13
    Zitat von RaboCo

    Es bleibt bei Aufenthaltserlaubnis B immer bei der Quellensteuer.

    Mit "ob es bei der Quellensteuer bleibt" war gemeint, ob es bei dem entsprechenden Betrag bleibt, oder ob nachträglich ggf. noch weitere Steuern fällig werden (oder eine Rückerstattung erfolgt). Dem Fragesteller ging es ja vor allem darum, zu klären, wie viel zu zahlen ist und nicht, wann und auf welche Weise die Zahlung erfolgt.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 10. Februar 2026 um 13:30
    Zitat von RaboCo

    Ich musste dahmals einen Antrag stellen.

    Wann war denn "dahmals"? Mit der im Jahr 2021 in Kraft getretenen Quellensteuerreform haben sich die Regeln geändert.

    Zitat

    Genau das ist das Problem, man darf (soweit ich weiss, zumindest im Kanton Wallis) eben keine NOV machen wenn man nicht die Rahmenbedingunngen MIndesteinkommen 120'000 erfüllet oder eine Liegenschaft besitzt oder entsprechendes Vermögen.

    Man darf immer eine NOV machen. Wenn die "Rahmenbedingungen" erfüllt sind (Mindesteinkommen, Vermögen, etc.) muss man eine machen.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 7. Februar 2026 um 03:58
    Zitat von Azrica

    Leider verstehe ich das mit der Quellensteuer noch nicht so ganz. Wie viel zahlt man als geschiedener, ohne Kinder im Tarif A Quellensteuer?

    Das hängt doch stark vom Einkommen ab. Und ob es bei der Quellensteuer bleibt oder ob eine ordentliche Veranlagung erfolgt, hängt ebenfalls vom Einkommen, aber auch u.a. vom Vermögen ab.

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • Heinz
    • 24. Januar 2026 um 17:34
    Zitat von JackSparrow

    Wer zahlt das denn noch freiwillig?

    Ich. Möchtest du auch etwas zum Thema beitragen?

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • Heinz
    • 24. Januar 2026 um 14:48

    Warum fragst du nicht deinen Steuerberater, woher der Unterschied kommt?

    Ohne weitere Details kann hier jeder nur raten. Vielleicht hat dein Steuerberater mögliche Abzüge (z.B. für Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden oder Altersvorsorge) berücksichtigt?

    Neben den Steuern auf dein Arbeitseinkommen ist außerdem zu berücksichtigen, dass ggf. auch weitere Steuern anfallen (z.B. Vermögenssteuer oder Steuern auf Zinserträge), die sich von den deutschen Steuern unterscheiden können.

  • Galaxus Gutschein abzugeben

    • Heinz
    • 15. Januar 2026 um 13:20

    Akzeptiert der deutsche Onlineshop auch Gutscheine aus der Schweiz?


    Deratok In deinem Beitrag fehlt die entscheidende Information, mit welchem Rabatt du die Gutscheine abgeben würdest. Zum vollen Preis wird sie wohl niemand kaufen.

  • Aktienportfolio-Übertrag in die Schweiz

    • Heinz
    • 10. Januar 2026 um 18:38

    Eine schnelle Google-Suche liefert als erstes Ergebnis das: https://www.reddit.com/r/Finanzen/com…von_de_nach_ch/

  • Fahrzeug bei Doppelwohnsitz Schweiz-Deutschland

    • Heinz
    • 3. November 2025 um 19:31
    Zitat von salvador1

    Danke für die Rückmeldung. Dass habe ich beim Bürgerbüro in DE und Gemeinde in CH nachgefragt.

    Das Bürgerbüro ist hier aber der falsche Ansprechpartner. Das Bürgerbüro gibt dir eine Antwort auf Grundlage des Melderechts, denn dafür sind sie zuständig und damit kennen sie sich aus.

    Für die Frage, wo du ein unverzolltes Fahrzeug benutzen darfst, ist jedoch das Zollrecht relevant. Der Ansprechpartner wäre dementsprechend der Zoll oder ein entsprechend spezialisierter Jurist.

    Für die diskutierte Frage zwar nicht direkt relevant, aber davon abgesehen trotzdem nicht unwichtig, gibt es dann auch noch das Steuerrecht, dessen Wohnsitzdefinition nicht unbedingt identisch mit der des Melderechts ist.

  • Fahrzeug bei Doppelwohnsitz Schweiz-Deutschland

    • Heinz
    • 2. November 2025 um 23:25
    Zitat von Hannoveraner

    In dem Fall musst du auch dein Auto mit CH zulassen und kannst damit überall rumfahren.

    Es ist dabei aber zu beachten, dass es Einschränkungen gibt, wenn die Frau ebenfalls das Auto fahren möchte.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 24. Oktober 2025 um 15:13
    Zitat von Kutscher

    Bei einer Überweisung vom eigenen zu einen anderen eigenen Konto muss man KEINE MELDUNG bei der Bundesbank machen egal wie hoch die Summe ist.


    Du kannst auch hier selber nachfragen : Deutsche Bundesbank kostenlose Hotline unter 0800 1234-111

    Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

    Habe ich etwas gegenteiliges behauptet?

    In dem Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, stand:

    Zitat

    Hab letzthin ein Wohnmobil gekauft und das Geld direkt an die Garage in Deutschland von der Schweiz überwiesen

    Das klingt für mich nicht nach "einer Überweisung vom eigenen zu einen anderen eigenen Konto".


    Der eigentliche Punkt meines Beitrags war aber, dass die AWV-Meldepflicht, sofern sie besteht, gegenüber der Bundesbank und nicht gegenüber dem Finanzamt besteht.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 24. Oktober 2025 um 13:09
    Zitat von Kutscher

    Hab letzthin ein Wohnmobil gekauft und das Geld direkt an die Garage in Deutschland von der Schweiz überwiesen und das am gleichen Tag dem Finanzamt Telefonisch gemeldet.Die haben gesagt ,das Interessiert uns nicht ,dass es ja an eine Garage ging und nicht Privatperson.

    Die AWV-Meldung muss nicht an das Finanzamt erfolgen, sondern an die Bundesbank.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 22. Oktober 2025 um 15:20
    Zitat von Hannoveraner

    Ab Januar bekomme ich Rente und die aus Deutschland geht dann auf das deutsche Konto. Ich darf gar nicht an den Kurs denken, wenn ich das Geld zu seinem Besitzer holen will.

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die deutschen gesetzlichen Renten in den letzten Jahren wesentlich stärker gestiegen sind als die AHV-Renten, was die Unterschiede im Wechselkurs auf längere Sicht ungefähr ausgleichen dürfte.

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