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Beiträge von Heinz

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • Heinz
    • 7. Februar 2026 um 03:58
    Zitat von Azrica

    Leider verstehe ich das mit der Quellensteuer noch nicht so ganz. Wie viel zahlt man als geschiedener, ohne Kinder im Tarif A Quellensteuer?

    Das hängt doch stark vom Einkommen ab. Und ob es bei der Quellensteuer bleibt oder ob eine ordentliche Veranlagung erfolgt, hängt ebenfalls vom Einkommen, aber auch u.a. vom Vermögen ab.

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • Heinz
    • 24. Januar 2026 um 17:34
    Zitat von JackSparrow

    Wer zahlt das denn noch freiwillig?

    Ich. Möchtest du auch etwas zum Thema beitragen?

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • Heinz
    • 24. Januar 2026 um 14:48

    Warum fragst du nicht deinen Steuerberater, woher der Unterschied kommt?

    Ohne weitere Details kann hier jeder nur raten. Vielleicht hat dein Steuerberater mögliche Abzüge (z.B. für Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden oder Altersvorsorge) berücksichtigt?

    Neben den Steuern auf dein Arbeitseinkommen ist außerdem zu berücksichtigen, dass ggf. auch weitere Steuern anfallen (z.B. Vermögenssteuer oder Steuern auf Zinserträge), die sich von den deutschen Steuern unterscheiden können.

  • Galaxus Gutschein abzugeben

    • Heinz
    • 15. Januar 2026 um 13:20

    Akzeptiert der deutsche Onlineshop auch Gutscheine aus der Schweiz?


    Deratok In deinem Beitrag fehlt die entscheidende Information, mit welchem Rabatt du die Gutscheine abgeben würdest. Zum vollen Preis wird sie wohl niemand kaufen.

  • Aktienportfolio-Übertrag in die Schweiz

    • Heinz
    • 10. Januar 2026 um 18:38

    Eine schnelle Google-Suche liefert als erstes Ergebnis das: https://www.reddit.com/r/Finanzen/com…von_de_nach_ch/

  • Fahrzeug bei Doppelwohnsitz Schweiz-Deutschland

    • Heinz
    • 3. November 2025 um 19:31
    Zitat von salvador1

    Danke für die Rückmeldung. Dass habe ich beim Bürgerbüro in DE und Gemeinde in CH nachgefragt.

    Das Bürgerbüro ist hier aber der falsche Ansprechpartner. Das Bürgerbüro gibt dir eine Antwort auf Grundlage des Melderechts, denn dafür sind sie zuständig und damit kennen sie sich aus.

    Für die Frage, wo du ein unverzolltes Fahrzeug benutzen darfst, ist jedoch das Zollrecht relevant. Der Ansprechpartner wäre dementsprechend der Zoll oder ein entsprechend spezialisierter Jurist.

    Für die diskutierte Frage zwar nicht direkt relevant, aber davon abgesehen trotzdem nicht unwichtig, gibt es dann auch noch das Steuerrecht, dessen Wohnsitzdefinition nicht unbedingt identisch mit der des Melderechts ist.

  • Fahrzeug bei Doppelwohnsitz Schweiz-Deutschland

    • Heinz
    • 2. November 2025 um 23:25
    Zitat von Hannoveraner

    In dem Fall musst du auch dein Auto mit CH zulassen und kannst damit überall rumfahren.

    Es ist dabei aber zu beachten, dass es Einschränkungen gibt, wenn die Frau ebenfalls das Auto fahren möchte.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 24. Oktober 2025 um 15:13
    Zitat von Kutscher

    Bei einer Überweisung vom eigenen zu einen anderen eigenen Konto muss man KEINE MELDUNG bei der Bundesbank machen egal wie hoch die Summe ist.


    Du kannst auch hier selber nachfragen : Deutsche Bundesbank kostenlose Hotline unter 0800 1234-111

    Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

    Habe ich etwas gegenteiliges behauptet?

    In dem Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, stand:

    Zitat

    Hab letzthin ein Wohnmobil gekauft und das Geld direkt an die Garage in Deutschland von der Schweiz überwiesen

    Das klingt für mich nicht nach "einer Überweisung vom eigenen zu einen anderen eigenen Konto".


    Der eigentliche Punkt meines Beitrags war aber, dass die AWV-Meldepflicht, sofern sie besteht, gegenüber der Bundesbank und nicht gegenüber dem Finanzamt besteht.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 24. Oktober 2025 um 13:09
    Zitat von Kutscher

    Hab letzthin ein Wohnmobil gekauft und das Geld direkt an die Garage in Deutschland von der Schweiz überwiesen und das am gleichen Tag dem Finanzamt Telefonisch gemeldet.Die haben gesagt ,das Interessiert uns nicht ,dass es ja an eine Garage ging und nicht Privatperson.

    Die AWV-Meldung muss nicht an das Finanzamt erfolgen, sondern an die Bundesbank.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 22. Oktober 2025 um 15:20
    Zitat von Hannoveraner

    Ab Januar bekomme ich Rente und die aus Deutschland geht dann auf das deutsche Konto. Ich darf gar nicht an den Kurs denken, wenn ich das Geld zu seinem Besitzer holen will.

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die deutschen gesetzlichen Renten in den letzten Jahren wesentlich stärker gestiegen sind als die AHV-Renten, was die Unterschiede im Wechselkurs auf längere Sicht ungefähr ausgleichen dürfte.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 22. Oktober 2025 um 14:25
    Zitat von RaboCo

    aber wenn man zu einem besseren Zeitpunkt tauschen kann als gerade jetzt wäre das von Vorteil.

    Die Zeitmaschine wurde leider noch nicht erfunden, eine funktionierende Glaskugel auch noch nicht. Es könnte sein, dass kein besserer Zeitpunkt als "gerade jetzt" mehr kommt.

    Zitat

    aber es ist legal, steuerfrei und Zollfrei.

    Das ist eine Überweisung auch. Und wesentlich weniger umständlich.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • Heinz
    • 21. Oktober 2025 um 22:05
    Zitat von fillg1

    Danke für den Tipp mit dem EUR Konto in der Schweiz, ich muss dann mal bei meiner Bank (Migros) fragen was das bedeutet.
    Mit dem Geld möchte ich mich eigentlich in meine Pensionskasse einkaufen (Säule 2)

    Für den Einkauf ist dann aber ein Währungstausch nötig, für den Banken oft einen wesentlich schlechteren Wechselkurs verwenden als Anbieter wie z.B. Revolut.

    Zitat

    der Einkauf wird von meinem steuerrelevanten Einkommen abgezogen

    Allerdings werden dafür später die Auszahlungen besteuert.

  • Zu viel für die Säule 3a?

    • Heinz
    • 26. September 2025 um 04:35

    Wenn man in die Säule 3a mehr einzahlen will als man darf, könnte eine mögliche Alternative auch ein freiwilliger Einkauf in die 2. Säule sein: https://www.swisslife.ch/de/private/vor…sionskasse.html

  • Werbung und Spam

    • Heinz
    • 20. September 2025 um 10:57
    Zitat von bachelor

    PS: Hiermit ist es mein letzter Beitrag in diesem Forum.

    Hoffentlich.

  • Werbung und Spam

    • Heinz
    • 20. September 2025 um 03:14
    Zitat von bachelor


    … „Der Russe“ ….

    Die deutsche Propaganda wirkt wie ich sehe. Vielleicht ist es „der Deutsche“?

    Das ist genau der Grund warum wir aus Niedersachsen weg sind.

    Ein Teil der betroffenen Spambeiträge verwendete kyrillische Buchstaben. Eher unwahrscheinlich, dass „der Deutsche“ diese verfasst hat, meinst du nicht?

  • Grenzgänge Arbeitslosengeld - 2 kurze Fragen

    • Heinz
    • 11. September 2025 um 23:21
    Zitat von Ninjavogel

    Auch hier bin ich nicht sicher ob es sich auf das CH-Brutto oder finales Brutto (nach Abzug DE Steuern) bezieht :grinning_face_with_sweat:

    Was soll denn "finales Brutto" sein? "nach Abzug DE Steuern" ist doch das, was übrig bleibt, "netto" und nicht mehr "brutto".

    Die genauen Details der Berechnung sind hier beschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR0595…97BJNG057700666

  • Familienfreundlicher Hybrid-SUV – Empfehlungen und größter Auswahl

    • Heinz
    • 30. August 2025 um 23:02
    Zitat von KellerM

    Ich suche einen familienfreundlichen Hybrid-SUV, der folgende Funktionen serienmäßig bietet: Klimaanlage, Kindersicherung, ABS, ESP, Infotainment-System, TPMS, Personalisierungsmöglichkeiten, Spurhalteassistent, City-Safety-System.

    Das dürfte so ziemlich jedes aktuelle Modell bieten.

    Überraschend ist jedoch, dass du dich für diese Frage extra ausgerechnet in diesem Forum angemeldet hast. Oder gibt es einen Bezug zur Schweiz, den ich in deinem Beitrag übersehen habe?

  • Katastrophen Schutz Grenzgänger Schweiz

    • Heinz
    • 6. August 2025 um 00:54
    Zitat von natascha123

    Oder gibt es allgemein auf der deutschen Seite Bunker, die man verwenden könnte?

    Die gibt es, allerdings nur für insgesamt ca. 480.000 Personen (https://www.mdr.de/nachrichten/de…mmunen-100.html).

    Zitat

    Bist du zu Hause, dann würde ich nicht unbedingt erwarten, dass man in so einem ernsten Fall, die Grenze noch offen lässt. Für den Fall lohnt es sich vielleicht, ein paar Trampelpfade an der Grünen Grenze zu kennen.

    An den meisten Stellen verläuft die Grenze ja durch den Rhein. Da sollte man vielleicht in Erwägung ziehen, ein Gummiboot :speedboat: anzuschaffen :winking_face:

  • Achtung Grenzübertritt MIT AUTO

    • Heinz
    • 14. Juli 2025 um 13:43
    Zitat von ca.funke

    Richtung Deutschland gilt übrigens das selbe, also Wohnsitz Germany und dann ein Schweizer Auto nutzen...

    Ganz dasselbe ist es nicht, die deutschen Regeln sind etwas weniger streng:

    Zitat

    Eine legale Möglichkeit gibt es aber: Sitzt der Halter mit im Wagen oder hält er sich ohnehin selbst in der EU auf, ist eine Gelegenheitsverwendung in Deutschland erlaubt.

    https://www.suedkurier.de/schweiz/einrei…371848,12194752

  • Achtung Grenzübertritt MIT AUTO

    • Heinz
    • 11. Juli 2025 um 13:38
    Zitat

    Hab' ich mir auch schon gedacht. Aber warum schickst Du mir dann in Deinem Beitrag #13 einen Link zur Zollverodnung, wenn wir hier über das Thema Fahrerlaubnis reden?

    Wir reden nicht über das Thema "Fahrerlaubnis". Das bringst nur du ständig wieder ins Spiel, obwohl es hier nicht entscheidend ist.

    Zitat

    Ich bitte um den Artikel oder Paragrafen aus den Fahrerlaubnis-Bestimmungen, die untersagt, dass man mit einem deutsch registrierten Fahrzeug und einer deutschen Fahrerlaubnis nicht in der Schweiz fahren darf, wenn man dort angemeldet ist.

    Diesen gewünschten "Artikel oder Paragrafen aus den Fahrerlaubnis-Bestimmungen" gibt es nicht, da sich dieses Verbot eben aus den Zollbestimmungen ergibt.

    Das Zollrecht verbietet es Personen mit Schweizer Wohnsitz, ein nicht verzolltes bzw. ein nicht vom Zoll bewilligtes Fahrzeug in der Schweiz zu verwenden.

    Das Fahrerlaubnisrecht verbietet es Personen, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz angemeldet sind und nur einen ausländischen Führerschein besitzen, in der Schweiz ein Fahrzeug zu fahren.

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