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Durchblick im Steuer Dschungel

  • Michaela Bauer
  • 19. September 2016 um 16:26
  • Michaela Bauer
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    Michaela Bauer
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    • 19. September 2016 um 16:26
    • #1

    So, hab grad mal ein bisschen das steuerliche durchforstet.

    Hoffe, dass ich da richtig liege.

    Wenn ich in die CH umziehe und etwa Aufenthaltsbewilligung B hab, zahl ich Quellensteuer, die von Kanton zu Kanton schwankt.
    Sollte ich in Dt noch Einkunfte haben (etwa Miete) mache ich in Dt eine Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtiger und meine Brutto aus der Schweiz wird unter dem Progressionsvorbehalt heran gezogen, wobei die Progression erst wirkt, wenn meine anderen Einküfte über dem Einstiegssatz von rund 8000€ sind. Ansonsten ist es letztlich ein Null Bescheid.


    Wen ich Grenzgänger mache, zahle ich 4,5% Quellensteuer, muss aber mein Schweizer Gehalt voll in Dt versteuern und die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.

    Sehe ich das richtig?

  • Attila
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    Attila
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    (noch) BW
    • 19. September 2016 um 21:49
    • #2

    Korrekt !!

    :flag_Switzerland:

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