Ich habe nun die Antwort seitens meiner Personalabteilung bekommen, dass die Schweiz allgemein noch zu viele Plastikhüllen und das spezielle Papier im Bestand hat, was sie gerne verbrauchen möchten.
Beiträge von Marcimarks
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Hey,
Habe den frischen Ausländerausweis B nach Zügeln in der Corona-Zeit nun auch in der ‚alten‘ Papierform erhalten. Habe ehrlich gesagt ohne viel zu recherchieren mit einer ID im Kreditkartenformat gerechnet, und nun habe ich eine Art zweiten Reisepass
Kommt man da jetzt trotzdem noch an eine Chipkarte früher oder später? Auskünfte wurden hier absolut keine erteilt.
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Stimmt, du hast recht! Und bei mir haben sie das ‚und‘ extra noch fett markiert...
Vermutlich werde ich das auch ausdrucken, und es einfach am Montag versuchen.
2,5h Autofahrt sind natürlich kein Vergleich zu 15h Zugfahrt.
Vor 2 Wochen wurde ich am schweizer Zoll wieder nach Hause geschickt, da es einen abgelehnten Eintrag im System gab (90 Tage Aufenthalt) Das kann mir evtl. immer noch Probleme bereiten bei einem Systemcheck.Besten Dank
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Schön, dass es bei dir geklappt hat! Hätte die Chancen auch nicht höher als 50:50 eingeschätzt.
Ich habe auch eine Antwort vom Zoll erhalten:
‚Im Sinne eines Härtefalls zur Einreise berechtigt sind derzeit EU/EFTA-Arbeitnehmer/innen, die einen Arbeitsvertrag (abgeschlossen vor dem 25. März 2020) und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag (spätestens gültig ab. 1 April) in der Schweiz vorweisen können. Eine Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist derzeit leider nicht möglich.
Gesuche um Grenzgängerbewilligungen von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden, werden durch die Kantone ab dem 11. Mai 2020 wieder bearbeitet.
Deshalb bitten wir Sie, sich bis zu der Bearbeitung Ihres Gesuchs zu gedulden.‘Mein Arbeitsvertrag ist vom 01.03. und der Mietvertrag vom 01.05.
G-Bewilligung wurde immerhin am 17.02. beantragt.Viel Erfolg!
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Guten Morgen zusammen, jetzt würde ich auch gerne mal meine Sorgen mit euch teilen,
da ich hier doch immer wieder hilfreiche und motivierende Tips lese und bekomme.Ich arbeite seit dem 01.03. in Basel und die G-Bewilligung wurde gerecht am 17.02. beantragt.
Die Bewilligung habe ich leider nie erhalten und die Bearbeitung fiel unter den Corona-Stopp.Dann hat mein AG zur Sicherheit am 01.04. einen 90Tage Kurzaufenthalt gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Dokument ‚Kurzaufenthalt melden‘ an der Grenze reicht. Und dann mein großer Fehler, ich bin nach DE ausgereist für 1 Tag zwecks Umzugsgut und am 26.04. meinte der Zöllner bei der Wiedereinreise, dass mein Meldeverfahren negativ bewertet wurde, und ich es doch nach der Pandemie wieder versuchen sollte ♂️
Mein AG konnte nicht herausfinden wieso dieses abgelehnt wurde und bekam auch keinerlei Nachricht darüber. Die offizielle Lösung mit den Behörden soll nun sein, den G-Bewilligungsantrag von ganz am Anfang wieder aufzunehmen und auszustellen. Dies legt die Schweiz ja aber bis Mitte Juni auf Eis, wie ich hier lesen konnte.
Parallel läuft auch noch die Anmeldung bei der Gemeinde, da mein Mietvertrag in Baselland ab dem 01.05. läuft. Somit ist die Frage ob das Migrationsamt überhaupt die B-Bewilligungungen bearbeitet. Online heisst es ja Nein... Und mit Gesuchen und Anträgen darf man ja anscheinds auch nicht mehr offiziell einreisen.Sprich jetzt habe ich einen Job, Wohnsitz, habe Anträge frühstmöglich ausgefüllt und komme nicht mehr in die Schweiz hinein. (Wenn ich drin wäre könnte ich ja auch eine Genehmigung ohne Bewilligung bekommen, wie bspw. Harro beschrieben hat)
Denkt ihr, ich soll evtl. den Umweg über die Partnerschaft/ SEM gehen? Meine Freundin wohnt in der Schweiz und hat einen Ausländerausweis. Oder soll ich eher meinen AG beauftragen, mich als äussert wichtig einzustufen, was ja auch zum Erfolg führen könnte. Unsere Personalabteilung gibt selbst zu, dass Sie sich überfordert fühlen, weshalb ich mich ja selber bemühen muss.
Vielen lieben Dank schonmal und sorry für den langen Text.
Marcimarks -
Guten Abend,
Das war sogar mein Plan am Anfang, nur hat der Vermieter einen Untermietvertrag damals auf Nachfrage eher abgelehnt, und da wollte ich auch nicht weiter nachbohren.
Und wegen Zeitzwang haben wir dann einfach die G-Bewilligung beantragt, damit ich starten durfte.Der Mietvertrag für den 1.Mai ist auch schon dingfest gemacht, und die mindestens 10 Übernachtungen hier muss ich jetzt halt irgendwie nachweisen.
Kann man eine deutsche KFZ-Versicherung hier überhaupt übertragen? Fahre nämlich schon seit 13Jahren unfallfrei und zahle daher einen niedrigen Satz. Und über beispielsweise Comparis kann man nur maximal 5 Jahre unfallfrei eintragen.
lieben Dank,
marcimarks -
Hoi basileus,
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hilft mir natürlich sehr weiter und ich spreche dies mit der Personalabteilung ab.Der Tip mit der anteiligen 60-Tage-Regel ist hier natürlich entscheidend!
Zwecks der höheren Progression macht es natürlich auch irgendwo Sinn.
Ich versuche dann tatsächlich Rechnungen aufzuheben und setze mit meinem Bekannten ein kleines Schreiben auf.
Danke und beste Grüsse,
marcimarks -
Guten Tag liebes Forum,
Ich habe hier zwecks meinem neuen Job in der Schweiz schon sehr viel hilfreiches erfahren und anwenden dürfen.
Seit dieser Woche arbeite ich nun in Vollzeit, wurde bestens aufgenommen und bin sehr zufrieden hier.
Nun stellen sich mir aber noch ein paar kompliziertere Fragen in meinem 'Einzelfall'.Situation:
Da alles relativ spontan und zügig ging, habe ich keine Wohnung mehr in der Schweiz suchen können, und die Personalabteilung musste mich als Grenzgänger einstufen, bzw. eine G-Bewilligung beantragen, dass ich die Arbeit diese Woche aufnehmen dürfte. (02.03.20)
Da ich nun ab 01.05.20 eine Wohnung in der Schweiz gefunden habe und ich eine B-Bewilligung anstrebe, arbeite ich nun volle 2 Monate gezwungenermassen als Grenzgänger. (März und April)
Nun bin ich zwar Wochenaufenthalter und schlafe bei Freunden in der Schweiz (Heimatort in DE 3h entfernt), jedoch fülle ich die 60 Tage-Regel in 2 Monaten natürlich nicht auf.-Muss ich für die 2 Monate als Grenzgänger Einkommenssteuer in Deutschland zahlen, oder kommt man drum rum, da nur so kurz.
-Bzw. wird der Steuertarif (Tarif 1-4) beim deutschen Finanzamt aufs Jahr gesehen, oder werden nur 2 Monate des Gehalts aufs Jahr gesehen fällig? Das macht eine Spanne von ca. 15%-42% Lohnsteuer in DE aus...-Komme ich um eine Grenzgängerkrankenversicherung herum? Ich würde mich lieber ab 01.05. richtig versichern und das nur in der Schweiz.
-In Deutschland bin ich ganz normal bei der AOK versichert.
-Ich habe diesbezüglich auch von einem Optionsrecht gelesen, welches ja 3 Monate abdecken würde ohne Versicherung in der Schweiz.-Letztendlich geht es echt nur um ein bestmögliches und legales Vorgehen in den Monaten März und April.
-Gibt es sonst noch einen Rat oder Tip für die nächsten 2 Monate von Profis wie basileus oder Markus?Sorry für den verwirrenden Fall.
Beste Grüsse
marcimarks