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Beiträge von Helge

  • Steuern / Heirat / Deutschland - Schweiz / Veranlagung

    • Helge
    • 14. September 2021 um 18:51

    Soweit ich das verstehe, würde die in der Schweiz lebende Person nach dem Schweizer Tarif für Verheiratete Steuern zahlen. Das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehepartners würde in Deutschland versteuert werden, allerdings würde das Einkommen des Schweizer Partners zur Bestimmung des Steuertarifs hinzugerechnet (Progressionsvorbehalt). Die Finanzämter kommunizieren wohl nicht aber du bist natürlich verpflichtet, die Heirat bei allen relevanten Stellen zu melden. Daraufhin kann das Finanzamt in Deutschland natürlich deinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz in Frage stellen und entsprechende Beweise verlangen.

    Es kann aber auch ganz anders sein und kommt sehr auf die persönliche Situation an (wieviel Zeit man in D oder CH verbringt, die Distanz zwischen den Wohnorten der Ehepartner, Nationalitäten, Art des Arbeitgebers, Art der Tätigkeit, usw. )

  • Bankkonto in CH als Auslandschweizer

    • Helge
    • 4. März 2021 um 22:02

    Die Migros Bank bot vor ein paar Jahren die besten Konditionen bei Auslandsdomizil. Ich glaube 5 Fr. pro Monat. Die UBS verlangte 30. Ob das noch immer so ist, weiß ich leider nicht

  • Politik in der Schweiz

    • Helge
    • 2. Dezember 2020 um 22:24

    Auf Deutschland übersetzt wäre Roger Köppel früher wahrscheinlich FDP-nah gewesen, seit einiger Zeit aber bei der AFD zu finden

  • Wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland

    • Helge
    • 10. Oktober 2020 um 16:53

    Mach das, und lass dir die Antwort wenn möglich schriftlich geben, falls das deutsche Finanzamt anderer Meinung ist.

    Grundsätzlich gilt das Doppelbesteuerungsabkommen in beide Richtungen, also was du hier im Forum zu wohnen in D und arbeiten in CH findest, sollte umgekehrt genauso gelten.

  • Wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland

    • Helge
    • 10. Oktober 2020 um 11:58

    Ich würde an deiner Stelle mal das zuständige Finanzamt in der Schweiz anrufen.

    Es klingt für mich so, als ob dein Lebensmittelpunkt klar in der Schweiz liegt. Danach richtet sich i.d.R. auch wo man steuerpflichtig ist (und zwar für das gesamte Einkommen).

    Es gibt ein paar Ausnahmen. Bei Grenzgänger darf der Staat des Arbeitsorts einen Teil des Einkommens versteuern. Als Grenzgänger giltst du aber sehr wahrscheinlich nicht.

    Wenn du mehr als 183 Tage am Arbeitsort in Deutschland bist, kann deine Steuerpflicht komplett an den Arbeitsort fallen. Auch dies scheint bei dir aber nicht zuzutreffen.

    Somit sollte deine Steuerpflicht nach Art. 15 Abs. 2 DBA D-CH in der Schweiz liegen (https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a15).

  • Jobangebot in CH - weiterhin wohnhaft in DE (Entfernung 250km einfach) FRAGEN

    • Helge
    • 11. September 2020 um 22:08

    Bei mehr als 25% arbeiten von zu Hause bist du in deinem Fall in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das heißt dein schweizer Arbeitgeber müsste die Beiträge nach Deutschland abführen.

    Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…nerhalb-eu.html

  • Steuerklärung in DE nach Umzug als Student

    • Helge
    • 9. September 2020 um 19:04

    Es kommt darauf an, woher du dein Stipendium bezogen hast. In der Regel, vor allem wenn sie von staatlicher Seite kommen, zählen Stipendien nicht zum steuerbaren Einkommen, müssen also weder versteuert noch in der Steuererklärung angegeben werden. Ich würde aber an deiner Stelle nochmals nachfragen, da wo du dein Stipendium bezogen hast.

    Das Einkommen aus der Schweiz hast du, nehme ich an, in der Schweiz versteuert. In diesem Fall musst du es in Deutschland nicht nochmals versteuern, aber dennoch in der deutschen Steuererklärung angeben. Es erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland. Falls du keins hattest, kannst du das auch entsprechend angeben.

    Womit du rechnen musst ist, dass das deutsche Finanzamt Beweise sehen möchte, dass dein Lebensmittelpunkt während deiner Tätigkeit in der Schweiz tatsächlich auch in der Schweiz lag. Für den steuerlich relevanten Lebensmittelpunkt kommt es nicht unbedingt darauf an, wo man gemeldet ist. Da du allerdings noch in Deutschland gemeldet warst, kann das deutsche Finanzamt dies als Indiz für deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sehen.

  • Einkommensteuer bei Anstellung im öffentlichen Dienst

    • Helge
    • 28. August 2020 um 12:57

    Ja das schweizer Milizsystem kennt keine Beamten so wie in Deutschland. Wohl aber den öffentlichen Dienst, für den besondere Regeln gelten. Vielleicht macht es Sinn, mal bei der schweizer Botschaft in Berlin nachzufragen. Für die Angestellten dort gilt möglicherweise dasselbe, obwohl die Botschaft selbst natürlich in Deutschland ist und das könnte dann doch wieder eine andere Situation sein...

  • Einkommensteuer bei Anstellung im öffentlichen Dienst

    • Helge
    • 28. August 2020 um 09:22

    Hi basileus,

    Vielen Dank für deine Einschätzung! Expertenrat ist wohl tatsächlich angebracht.

    Mit der Universität bin ich in Kontakt. Von ihrer Seite kommt auch die Auskunft mit der SV-Pflicht in der Schweiz, die mich überhaupt auf allfällige Sonderregeln für Beamte aufmerksam gemacht hat.

    Zu Einkommensteuer konnten sie mir leider nichts sagen. Ich muss das selbst abklären und sie würden dann entsprechend handeln. Die Universität beschäftigt auch andere im Ausland, aber soweit mir die Fälle bekannt sind, unterscheiden sie sich alle leicht von meinem.

  • Einkommensteuer bei Anstellung im öffentlichen Dienst

    • Helge
    • 27. August 2020 um 12:40

    Liebe Leute,

    Nachdem ich das Forum und das halbe Internet durchforstet habe, poste ich hier mal meine Situation, die anscheinend ein ziemlicher Spezialfall ist. Aber vielleicht findet sich ja doch jemanden in derselben Situation oder mit Erfahrungen.

    Mir wurde an einer schweizer Universität eine Stelle angeboten. Wohnhaft bin ich in Berlin. Auch mein Arbeitsort wird hier sein (Home Office). Laut Universität handelt es sich daher nicht um eine Grenzgängersituation sondern um eine Anstellung im Ausland.

    Die SV-Pflicht konnte ich klären. Diese liegt in der Schweiz, da ich im öffentlichen Dienst arbeite (VO 883/2004 Beamte).

    Was mir unklar ist, ist die Einkommensteuerpflicht. Wenn ich Artikel 19 DBA Schweiz-Deutschland richtig verstehe, werden Einkünfte aus Beschäftigung im öffentlichen Dienst in dem Staat besteuert, der sie zahlt. Es gibt eine Ausnahme für Staatsangehörige des Wohnstaates, ich bin aber Schweizer. Es gibt auch einen Verweis auf die Grenzgängerregel (Artikel 15a), die scheint bei mir aber nicht zu greifen, da ich nicht in der Schweiz arbeite.

    Muss ich also mein schweizer Einkommen in der Schweiz versteuern?

  • Lebenshaltungskosten Schweiz

    • Helge
    • 26. August 2020 um 00:19

    Ich würde an deiner Stelle mal deinen jetzigen Arbeitgeber mit der Auswanderungsidee konfrontieren. Natürlich wird er beim Gehalt nicht mithalten können, aber vielleicht geht doch bisschen was und dann ist der finanzielle Anreiz auch nicht mehr so groß abzuwandern. Zumal ins Wallis, das muss man schon wirklich wollen.

  • Finanzamt will für Steuererklärung 2020 die Anzahl der Home-Office Tage wegen Covid-19 wissen

    • Helge
    • 24. August 2020 um 23:46
    Zitat von Markus Schulz

    Knackpunkt könnte hier aber sein, dass DE nach Diskussion in der OECD dazu übergegangen ist, Arbeiten die auf einem Server in Deutschland ausgeführt werden auch steuerlich als in Deutschland erbracht ansehen will und nicht mehr das ursprüngliche Niederlassungsprinzip gilt. (Im Grunde gründet man über den Server als "feste Geschäftseinrichtung" eine Niederlassung in Deutschland.) Umgekehrt heisst das aber auch, dass man die Homeoffice-Arbeit, sofern sie auf einem Terminal-Server in der Schweiz stattfindet, auch dort zu versteuern hätte.

    Hallo Markus,
    Hast du eine Quelle für diese Regel? Ich werde bald eine Stelle in der Schweiz antreten und meist aus Deutschland arbeiten. In der IT auf Schweizer Servern und natürlich über VPN. Da könnte diese Regel relevant sein.

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