Glückwunsch zur tollen Nachricht! teilweise kann ich dir Antworten liefern:
Zu 3.:
Muss nicht unbedingt sein, mein Girokonto wird auch nach meiner Auswanderung im Sommer in DE bestehen bleiben. Die Bank möchte lediglich die aktuelle Adresse haben und hat keinen Problem damit, dass mein Wohnsitz sich in der Schweiz befinden wird. Vielleicht ist das von Bank zu Bank unterschiedlich - aber es geht.
Zu 6.:
Genau so ist es in den meisten Fällen, ich habe erst vor ein paar Tagen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften telefoniert, ebenso Energieversorger und TV/Telefon-Anbieter: Bei allen kann man mittels Nachweis per Abmeldebescheinigung von der Gemeinde Gebrauch des Sonderkündigungsrechts machen.
Zum Thema Ab- und Anmeldung:
Ich stehe ebenfalls "kurz" vor diesen Schritten. Ich melde mich ein paar Tage vor Ausreise bei der Gemeinde ab und erhalte die Abmeldebestätigung.
Bei der Einreise in die Schweiz: Zollformular, ggf. Liste über einzuführende Güter, Reisepass, Mietvertrag und Arbeitsvertrag (wenn bereits vorhanden) dabei haben und beim Zoll melden.
Nach Ankunft am Zielort dann zeitnah in das Gemeindebüro gehen und sich anmelden - in manchen Kantonen leiten die direkt alles an das entsprechende Migrationsamt weiter. Die melden sich dann bei Bedarf, ansonsten erhält man dann automatisch nach 3-4 Wochen den Ausländerausweis. (ca. 60,- CHF in meinem Fall).
Meines Wissens muss und kann man nicht im Vorfeld die Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bitte berichtigen, falls meine Info falsch ist.