Danke für eure Antworten, ich habe auf meine Mail ans Strassenverkehrsamt schon eine Antwort bekommen. War wirklich unkomplizierter als ich zuerst dachte:
Wir danken Ihnen für die Zustellung der Abmeldebestätigung. Damit können wir den Prozess weiterbehandeln.
Da Sie noch nicht mehr als ein Jahr in der Schweiz sind, können Sie auf den Schweizer Strassen Fahrzeuge führen und in einer Verkehrskontrolle erwähnen, dass das Original-Dokument bei uns ist.
Also habe ich nur die Abmeldebestätigung aus DE einreichen müssen, damit es weiter geht.