perfekt, allerbesten Dank!
Beiträge von Ullzn
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Hallo lieberjott,
das ist sehr hilfreich, vielen Dank. Den Trick zu Säule 1 (Vorverlegung auf 01.2021) habe ich gleich angewandt. Bei Säule zwei müsste ich dann bei der Berechnung meiner Rente meinen Betrag verdopplen, um die Rentehöhe berechnen?
Bei der Doppelbesteuerung stieß auf diese Info: "
Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen:
1. Säule Alters- u. Hinterlassenenversorgung (AHV) / Invaliditätsversicherung (IV) = gesetzliche Sozialversicherung 2. Säule Pensionskasse = berufliche Vorsorge nach dem BVG (berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) 3. Säule Private Vorsorge = z. B. Fondsversicherung Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten in die Versicherungen der 1. und 2. Säule Beiträge.
Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, der AHV, hat der Ansässigkeitsstaat Deutschland das Besteuerungsrecht. Der Schweiz steht dabei kein Quellenbesteuerungsrecht zu. Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger eine Rente aus der AHV bezieht, werden diese Rentenbezüge seit 2005 in Deutschland nach § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil ohne Anrechnung einer Schweizer Steuer besteuert.
Auch für laufende Zahlungen aus einer Pensionskasse (Kasse im Sinne des BVG) hat der Ansässigkeitsstaat nach deutscher Auffassung das Besteuerungsrecht. Die Schweiz vertritt hingegen die Auffassung, dass das Kassenstaatsprinzip nach Art. 19 DBA Schweiz für Auszahlungen aus öffentlich-rechtlichen Pensionskassen greift. Die Rentenbezüge sind seit 2005 in Deutschland nach § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil ohne Anrechnung einer Schweizer Steuer zu besteuern." (https://www.haufe.de/finance/haufe-…_HI2933742.html). Klang für mich so, als würde Säule 2 doch doppelt besteuert...
Besten Dank nochmal! -
Liebe alle,
ich bin etwas über 50, wohne in Deutschland, und könnte vielleicht einen Job in der Schweiz ergattern. Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei die Alterssicherung. Meine Rente in Deutschland ist eher nicht so prall, da ich spät ins Erwerbsleben einstieg. Daher interessiert es mich sehr, wie sich die Situation in der Schweiz darstellen würde.
Für Säule 1 gibt es ja einen Rechner (https://www.acor-avs.ch/expertise), der aber anscheinend nicht funktioniert, wenn man die Rente für eine zukünftige Tätigkeit berechnen möchte. Daher meine erste Frage: Gibt es eine Alternative zu diesem Rechner oder eine Formel, die ich nutzen kann? Alternativ könnte ich die zu erwartenden Einkünfte in die Vergangenheit verlegen und so fingieren, dass ich die Zeit, die ggf. in der Schweiz noch vor mir liegt, bereits mit dem zu erwartenden Einkommen hinter mir habe.
Für Säule 2 fand ich eine Formel unter https://www.ch.ch/de/ahv-rente-b…fliche-vorsorge, Dort heißt es "Die Rente wird mit dem «Umwandlungssatz» berechnet. Die Mindesthöhe dieses Satzes ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt derzeit 6,8 Prozent (für Männer und Frauen im ordentlichen AHV-Rentenalter)." Als Ausgangswert nahm ich den Abzug unter "Pensionskasse" bei der Berechnung unter https://www.lohncomputer.ch/. Auch dazu habe ich eine Frage: Es ist korrekt, dass der hier angezeigte Wert den summierten Arbeitgeber- und -nehmerbeitrag zu Säule 2 anzeigt?
Frage 3 bezieht sich auf die Besteuerung der Renten: Wir könnten uns vorstellen, später wieder nach Deutschland zurückzukehren. Hier würde die Schweizerische Steuer ja voll besteuert, wenn ich das richtig verstehe, also mit 100% Einkommenssteuer Deutschland plus Quellensteuer Schweiz. Bei Säule 1 liegt in CH anscheinend eine Versteuerung mit der normalen Quellensteuer vor, bei Säule2 anscheinend nicht. Daher die Frage: Wie wird Säule 2 in der Schweiz denn besteuert?
Allerbesten Dank, viele Grüße
Ullzn -
Hallo Gleichgesinnte,
ich bin knapp über 50, wohne und arbeite derzeit im Saarland. Es könnte nun sein, dass ein Wechsel nach Graubünden möglich ist. Dieser wäre beruflich reizvoll, allerdings spielt das liebe Geld auch eine Rolle. Daher werde ich hier massig Fragen rund um Renten (s. mein Alter) und Geld stellen ...
Viele Grüße
Euer Ullzn