Job-Sicherheit gibt es un der Schweiz NICHT.
Ist nicht so wie in Deutschland.
Gruss
Job-Sicherheit gibt es un der Schweiz NICHT.
Ist nicht so wie in Deutschland.
Gruss
Die Preise oben sind für Zürich.
Gruss
Privatschulen sind in der Schweiz sehr teuer. Es muss mit jährlichen Kosten von mindestens CHF 25'000.00 gerechnet werden.
Bei internationalen Schuhlen müssen Sie mit Kosten ab CHF 60'000.00 pro Jahr rechnen.
Der Besuch der Schule ist für alle Kinder obligatorisch und kostenlos. Die überwiegende Mehrheit besucht eine öffentliche Schule. Das Eintrittsalter in die Primarschule liegt in den meisten Kantonen beim vollendeten sechsten Altersjahr.
Zemp, Präsident des Schweizer Lehrerverbands, ist die freie Schulwahl keine Option. Die Folgen wären frappant: Das Bildungswesen würde damit massiv teurer. Beliebte Schulen müssten ihre Infrastruktur markant ausbauen, weniger beliebte würden zu Restschulen verkommen
Gruss
Ich bin in der KvdR bekomme im Moment noch eine Erwerbminderungsrente aus Deutschland und da sind die Krankenkassenbeiträge schon abgezogen
ca 7.3 %.
Wenn die Rente aus der Schweiz kommt ,wird dann nur der halbe Satz (7,3 Prozent) genommen von den Deutschen Kassen.
In der Schweiz war ich bei verschiedenen Krankenkassen ,hab jeweils zu den günstigeren gewechselt waren sicher über 15 verschiede Kassen in der Zeit.
Die KvdR hat einfach einen Nachweis verlangt von den Schweizer Kassen,war aber kein Problem.Man muss den Nachweis selber bringen.
Ich war über 50 Jahre in der Schweiz und die Zeit wurde mir voll angerechnet.
Bin nun bei der GKV und bekomme auch eine Rente.
Gruss
Behalten Sie hingegen Ihre Wohnung in Deutschland – sei es weil die Familie hier bleibt oder Sie wissen, dass eine vergleichbare Immobilie bei Ihrer Rückkehr nur schwer zu finden ist – dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, an den Sie jederzeit zurückkehren können und in dem vielleicht noch persönliche Sachen stehen. Über diesen Ort können Sie im Juristendeutsch „verfügen“, das heißt: Sie haben den Schlüssel und können entscheiden, wen Sie durch die Tür lassen und wen eben nicht. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist im Übrigen aus steuerrechtliche Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht.
Heir nachzulesen:
Du mustt dich schon selber Melden,woher sollen die Wissen das du plötzlich mehr verdienst!
Gruss
Krankenkasse aber erst kündigen wenn du sicher die Schweiz verlässt ,sonst bist du nicht mehr Versichert.Falls du doch kündigst und in der Schweiz bleibst ohne Krankenkasse musst später nachzahlen!Also vorscht mit der Krankenkasse,frag lieber bei der Kasse nach ,nicht das du da nachzahlen musst.
Bei mai als sie mich kündigten genau so wie bei dir mit 56Jahre ,hab ich die Koffer gepackt und bin zurück nach Deutschland und bereue es nicht.In der Schweiz ohne gutes Einkommen kaum möglich normal zu Leben.Hier werden immer noch GUTE Fachkräfte gesucht auch im besserem Alter.
Kopf hoch es wird wieder.
https://www.formulare-bfinv.de…text=454666790E9002FF2F54 ( Es sind 6 Seiten einfach oben durchblättern Auto Seite 3 Punkt 10 )
https://www.drif-logistik.de/s…-schweiz-deutschland.html
Ich bin nicht Rentner oder selbständig usw.ich arbeite auch nicht in deutschland und hab auch kein einkommen und trotzdem müsste ich die säule 2 b versteuern und nicht nur die zinsen.wie gesagt ich hab das von verschiedenen stellen abgeklärt (3 versch. steuerberater in deutschland und finazamt und steuerberater in der CH ) und alle kommen auf das gleiche,Steuern ist auf die ganze summe fällig.Die säule 3a ist in deutschland STEUERFREI und wenn man die auszahlung hier meldet ,dann kann man sogar die CH quellensteuer zurückbekommen.Aber die 2b muss man versteuern und egel ob man rentner ist oder nicht.Das mit der krankenkasse stimmt was oben geschrieben wurde,je nach fall unterschiedlich.
ich hab mir das sogar schon ausrechnenlassen was ich zahlen müsste bei 2 verschiedenen steuerbertater und beide rechnungen sind gleich.also bei mir sind wir in einem hohen 5 stelligen bereich.
Lg
ich bin auch noch nicht rentner und mich würde es trotzdem voll erwischen.habs schon abgeklärt mit steuerberater und bei der krankenkasse selber.
darum verfolge ich die möglichkeit zurück zu gehen und dann wiederkommen.es gibt auch noch die möglichkeit die auszahlung bis zum 70 geburtstag hinauszuschieben evtl. ändert sich bis dann was an der rechtssprechung hab also noch gute 10 jahre zeit.
hab noch lesematerial im anhang wenns dich interessiert
und hier auch noch was:
https://www.vdek.com/vertragsp…ege-einkommen-renten.html
Grundsätzliche Hinweise vom 10.07.2018 lin anklicken und als PDF runterladen
bei überobligatorium ja nur zinsen.
Ich hab mir das überobligatorium vor der ausreise ausbezahlen lassen,hat gerade noch so geklappt ,1 tag vor der abmeldung war das geld auf dem konto.
Der rest wird happig besteuert in deutschland ,leider.
und nicht vergessen ,bei auszahlung kommt die krankenkasse auch noch und will beiträge für 10 jahre auf die summe haben.
ich habs mir noch nicht auszahlen lassen und überlege evtl. vor der auszahlung nochmals kurz in die CH zu gehen und nach der suszahlung wieder nach DE zurück.Bin noch in der abklärung wie lange ich in der CH sei müsste nach der auszahlung damit das Finazamt hier mir nicht einen strich durch die rechnung macht.
Hallo
Bei der 2 B kommt einiges mehr an Steuern auf dich zu als nur die Zinsen!!!
Ich hab jeden Znsgewinn bei der 3 Säule dokumentiert von Anfang an über 30 Jahre.Frag mal bei der Bank nach ,die müsstn jeden Beleg noch haben oder aber bei der CH Steuerbehörde die haben deine Zinsgewinne auch noch ,wenn du ordnungsgemäs Steuern bezahlt hast.
https://unkelbach-treuhand.de/…-schweizer-pensionskasse/
https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1
Stand 2016 ist immer noch AKTUELL
Viel Spass wenn das Finanzamt im nachhinein mitbekommt das du dich in Deutschland nicht abgemeldet hast.Ich kann dir nur sagen die bekommen es früher oder später mit (Datenaustausch)
Hallo
Ich kann euch nur sagen: Besorgt euch einen Steuerberater ,denn es ist nicht so einfach und ohne ZOCKT euch das Finanzamt ab spreche aus Erfahrung.
Zum Glück konnte mein Steuerberater noch alles geradebügeln im Nachhinein.
Gruss
Dein Deutsches Modem wird nicht funktionieren.Mein Schweizer Modem (Umzug 2017 von CH nach DE ) fuktionierte hier in Deutschland auch nicht.
1 ist Telefon
2 ist Internet
Bezgl. Eigentum in DE ist es so das es in der Schweiz zum Vermögen angegeben werden muss und man darauf Vermögenssteuer bezahlen muss,aber es sind nur wenige PROMILLE.Angeben würde ich es auf jedenfall sonst bist du wegen Steuerhinterziehung drann.Kenne ein paar aus der Schweiz die das nicht gemacht haben ( Ferienwohnungen zb. )und nun Jammer sie.Die Schweiz erfährt es neuerdings durch den Datenaustausch.
Wie es genaunin Deutschland läuft weiss ich nicht so genau.Mit der Schweiz ist es 100 %ig.
LG
Bezgl. Nebel sind Schaffhausen, Winterthur, Stein am Rhein usw. sehr schlecht.
Ihr müsst mind auf 800 m gehen disbezgl.
LG