Beiträge von JohnnyT76

    Hm, dachte eigentlich, dass ich es deutlich geschrieben habe.


    Der Zinsgewinn wurde in Deutschland meinem Jahreseinkommen zugeschlagen und dann entsprechend meines einschlägigen Steuersatzes besteuert.


    Die 25% Abgeltungssteuer haben mit der Erstattung der Quellensteuer in diesem Fall gar nichts zu tun, sondern sind nur bei Aktienverkausgewinnen oder Dividenden relevant und können bei Ausländischen Aktien auf die dort anfallende Quellensteuer angerechnet werden. --> HIER KEINE RELEVANZ


    JohnnyT

    Hallo,


    Erstattung der vollen Quellensteuer nach Nachweise der Bekanntmachung beim Deutschen Finanzamt.


    Volle Anrechnung des Zinsgewinns auf das Jahreseinkommen mit entsprechender Besteuerung.


    Der von Dir verlinkte Artikel bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf im Ausland erzielte Zinsgewinne oder Dividenden, welche Quellenbesteuert wurden. Diese kannst Du dann mit der Deutschen Abgeltungssteuer aufrechnen.


    JohnnyT

    Hallo@all!


    Heute ist mein Bescheid vom Deutschen Finanzamt gekommen. Alles wurde wie erklärt bescheinigt!


    Sprich ich konnte für den in der Steuererklärung 2022 eklärten Zinsgewinn der ausgezahlten Beträge aus der Säule 2b und 3a mit einer Einmalzahlung in meine private Krankenversicherung mehr oder weniger "neutralisieren".


    Somit ist meine Rückwanderung jetzt auch steuerlich abgeschlossen und bis auf meine noch in der Schweiz befindlichen Ansprüche aus der 1. Säule (AHV) und der Säule 2a (obligatorischer Teil der beruflichen Vorsorge), deren Zuteilung ich dann nach Erreichung des Rentenalters beantrage, konnte ich meine Einzahlungen offiziell deklariert zurück nach Deutschland für meine private Verwaltung/ Investition holen.


    Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle für die vielen wertvollen Informationen in diesem Forum, welche es mir wesentlich einfacher gemacht haben den doch sehr bürokratischen Prozess erfolgreich abzuschließen.


    JohnnyTT


    Ps Die eine fehlende Zinsbescheinigung in der Säule 3a war anscheinend kein Problem, da diese ohne Nachfrage vom Finanzamt akzeptiert wurde.

    Nein kein Rentner aber vor 2005 den Vertrag abgeschlossen.

    Ok, stimmt, dann ist es auch steuerfrei. :smiling_face:


    Bin mal gespannt, was es noch für Rückfragen vom Finanzamt gibt, vor allem weil mir für einen Zinszeitraum der Nachweis fehlt und ich diesen auch nicht mehr bekommen konnte. Laut Bank wurden die Unterlagen nach 10 Jahren Aufbewahrungsfrist geschreddert.


    Aber alles in allem bisher wie geplant gelaufen. Auszahlung der Säule 2b und 3a abzüglich Quellensteuer. Diese habe ich aber auf Antrag innerhalb von zwei Wochen wieder zurück bekommen. Vesteuerung der Zinsgewinne nun in Deutschland. Um diesem doch höheren Betrag etwas entgegen zu setzen, habe ich im letzten Jahr eine einmalige Vorauszahlung der privaten Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten drei Jahre geleistet und konnte den Zinsgewinn damit mehr oder weniger komplett kompensieren.


    Gruß,


    JohnnyT

    Hallo,


    wollte nur kurz eine Rückmeldung geben. Auszahlung des 3a und 2b Guthabens hat ohne Probleme mit den entsprechenden Nachweisen geklappt. Nach "Bekanntmachen" beim Deutschen Finanzamt habe ich auch relativ schnell die komplette Schweizer Quellensteuer zurück erstattet bekommen. Insofern hat das erst einmal "steuerfrei" geklappt. Die Zinsgewinne werde ich jetzt in der Steuererklärung 2022 in Deutschland deklarieren und versteuern.


    Gruß,


    JohnnyT

    Man kann bei Wise* allerdings auch geplante Umtäusche hinterlegen. Sprich man hinterlegt einen Auftrag für eine bestimmte Summe CHF --> Euro bei einem bestimmten Kurs. Alles transparent inkl. der anfallenden Gebühren. Sobald dann in Euro gewechselt wurde läßt man sich das Geld auf sein EURO Konto in D auszahlen. Das geht bei mir WISE --> DKB mittlerweile in Sekunden. Schneller als Überweisungen innerhalb von Deutschland.

    Muss das Thema leider noch Mal kurz aufgreifen. Habe jetzt alle Nachweise für die Zinsgewinne der Säule 3a zusammen. Leider fehlt mir ein Nachweis für ca. 3 Monate bei der Corner Bank, da diese das folgende behauptet:

    Zitat

    Da die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre beträgt müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen diesen Nachweis nicht zustellen können.

    Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich mit dieser "Lücke" bei meinem Auszahlungsantrag bzw. der Meldung beim Deutschen Finanzamt und anschließender Rückforderung der Quellensteuer umgehen soll? Hat jemand schon den Fall gehabt, dass er den Zinsgewinn nicht lückenlos nachweisen konnte?


    JohnnyT

    Weil du Selbständiger, familenversichert oder aus anderen Gründen freiwillig in der GKV versichert wärst?
    Du solltest schon die Umstände und Details genauer darlegen, denn dass die Vorbezüge KV-beitragspflichtig sind, ist nicht der Standard.

    Habe auch das Gefühl, als ob hier einiges durcheinander geht...


    Generell betrifft die Regelung sowieso nur den Fall der Auszahlung der 2a, also des obligatorischen Teils. Habe das von Kutscher zitierte Dokument Mal quer gelesen und nach meinem Verständnis beziehen sich alle Aussagen dort nur auf den Bezug von Renten oder Einmalzahlungen als Rentner


    Mir geht es um die Auszahlung des Guthabens aus der Säule 3a und 2b und soweit ich das bisher aus den verfügbaren Quellen recherchieren konnte, sind diese Auszahlungen bis auf die Steuer auf den Zinsgewinn (leider auch ca CHF 30000) in Deutschland steuerfrei. Ein "gestreckter" Bezug wird wohl leider nicht möglich sein, oder?


    Gruß,


    JohnnyT

    Hallo,


    Danke vorab für die super Infos, die man hier findet. Ich bin 2019 nach 11 Jahren in der Schweiz nach Deutschland zurück gezogen, da meine Frau und das Kind zurück wollten. Nun möchte ich mir gerne das "geparkte" 3a Guthaben auszahlen lassen.

    Ich glaube es insoweit verstanden zu haben, dass ich einen Antrag auf Auszahlung wegen dauerhaften Wegzug in die EU Stelle Das 3a Konto wird saldiert und quellebesteuert. Anschließend wird der Restbetrag an mich ausgezahlt. In Deutschland lege ich die Zahlung dem Finanzamt offen und kann mit dieser Bescheinigung die Quellensteuer zurück verlangen. Soweit so gut.


    Steuern zahle ich in D dann auf den Zinsgewinn. Hier ist mir allerdings nicht klar auf welchen? Jeden erzielten Gewinn seit Bestehen des 3a Kontos? Das Schwierige ist, dass ich mehrere 3a Konten hatte und diese Gelder in einem zusammen gezogen habe. Lückenloser Nachweis aller Konten und deren Zinsgewinne wird schwierig bis unmöglich.

    Wie schätzt ihr die Lage ein?


    Vorgang sollte ja analog fürs Überobligatorium (2b) laufen, korrekt?


    Danke und Gruß,


    JohnnyT

    Hallo alle miteinander,


    Vielen Dank zunächst für die vielen guten Informationen für den Fall der Auszahlung des Überobligatoriums.


    Ich habe noch ein paar ergänzende Fragen.


    Ich bin nach etwas mehr als 10 Jahren als Arbeitnehmer in der Schweiz im Oktober 2019 zurück nach Deutschland gezogen. Mein Pensionskassenguthaben liegt seit dem bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Mit Ablauf der 3 Jahre nach letzter Eigenleistung (Einkauf in die Pensionskasse zur Schließung der Versorgungslücke) möchte ich mir mein Guthaben gerne auszahlen lassen.


    Mittlerweile bin ich in Deutschland auf Lebenszeit verbeamtet. Da ich als solcher ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege stellt sich mir die Frage, ob ich neben dem Überobligatorium auch das Obligatorium auszahlen lassen kann? klick

    Zitat

    Abklärung über die Sozialversicherungspflicht: Wenn Sie in einen EU-/EFTA-Staat ausgewandert sind und dort nicht der Sozialversicherungspflicht unterstehen (z.B. wenn Sie keine Einzahlung in das Rentensystem tätigen) können Sie sich gegebenenfalls das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Für die Abklärung ist der Sicherheitsfonds (Verbindungsstelle) zuständig und wir benötigen die entsprechende Bestätigung:


    Bestätigung des Sicherheitsfonds, dass Sie im Einwanderungsland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (siehe Link ).

    Weiterhin wüsste ich gerne, ob ich für den Fall, dass ich doch in die Kategorie "sozialversicherungspflichtig" falle, das ganze Überobligatorium auszahlen lassen (Versteuerung der Zinserträge in Deutschland, Abführen und Rückverlangen der Quellensteuer in der Schweiz) und anschließend meine Hypothek zur Finanzierung des Eigenheims in Deutschland mit einer WEF aus dem Obligatorium ablösen kann? Wie wird dieser Vorbezug für die WEF steuerlich in der Schweiz und in Deutschland gewertet?


    Vielen Dank schon jetzt und Gruss,


    JohnnyT