Hm, dachte eigentlich, dass ich es deutlich geschrieben habe.
Der Zinsgewinn wurde in Deutschland meinem Jahreseinkommen zugeschlagen und dann entsprechend meines einschlägigen Steuersatzes besteuert.
Die 25% Abgeltungssteuer haben mit der Erstattung der Quellensteuer in diesem Fall gar nichts zu tun, sondern sind nur bei Aktienverkausgewinnen oder Dividenden relevant und können bei Ausländischen Aktien auf die dort anfallende Quellensteuer angerechnet werden. --> HIER KEINE RELEVANZ
JohnnyT