Hallo alle miteinander,
Vielen Dank zunächst für die vielen guten Informationen für den Fall der Auszahlung des Überobligatoriums.
Ich habe noch ein paar ergänzende Fragen.
Ich bin nach etwas mehr als 10 Jahren als Arbeitnehmer in der Schweiz im Oktober 2019 zurück nach Deutschland gezogen. Mein Pensionskassenguthaben liegt seit dem bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Mit Ablauf der 3 Jahre nach letzter Eigenleistung (Einkauf in die Pensionskasse zur Schließung der Versorgungslücke) möchte ich mir mein Guthaben gerne auszahlen lassen.
Mittlerweile bin ich in Deutschland auf Lebenszeit verbeamtet. Da ich als solcher ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege stellt sich mir die Frage, ob ich neben dem Überobligatorium auch das Obligatorium auszahlen lassen kann? klick
Zitat
Abklärung über die Sozialversicherungspflicht: Wenn Sie in einen EU-/EFTA-Staat ausgewandert sind und dort nicht der Sozialversicherungspflicht unterstehen (z.B. wenn Sie keine Einzahlung in das Rentensystem tätigen) können Sie sich gegebenenfalls das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Für die Abklärung ist der Sicherheitsfonds (Verbindungsstelle) zuständig und wir benötigen die entsprechende Bestätigung:
Bestätigung des Sicherheitsfonds, dass Sie im Einwanderungsland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (siehe Link ).
Weiterhin wüsste ich gerne, ob ich für den Fall, dass ich doch in die Kategorie "sozialversicherungspflichtig" falle, das ganze Überobligatorium auszahlen lassen (Versteuerung der Zinserträge in Deutschland, Abführen und Rückverlangen der Quellensteuer in der Schweiz) und anschließend meine Hypothek zur Finanzierung des Eigenheims in Deutschland mit einer WEF aus dem Obligatorium ablösen kann? Wie wird dieser Vorbezug für die WEF steuerlich in der Schweiz und in Deutschland gewertet?
Vielen Dank schon jetzt und Gruss,
JohnnyT