Sieht so aus ,so wie er es Beschreibt
Er hätte sich in der Schweiz sofort darum kümmern müssen und nicht auf den Brocker hören.
Sieht so aus ,so wie er es Beschreibt
Er hätte sich in der Schweiz sofort darum kümmern müssen und nicht auf den Brocker hören.
Frage:
Wie lange habe ich Zeit um mir die Quellensteuer / Verrechnungssteuer aus der Schweiz in Deutschland zurückzuerstatten?
Wann verfällt der Anspruch?
Danke
Sagte ja auch schon,wenn er alles Korrekt machen würde ,dann zahlt er auch nichts in Deutschland.
Ich Glaube nicht das jemand aus dem Forum Hilfe Leistet für eine Steuerhinterziehung.
Anschrift stimmt noch, weil Teil der Familie dort noch erreichbar ist.
Dein Fehler!
Was du da machst ist Steuerhinterziehung und die Aussage: praktisch nie genutzt und teil der Familie noch erreichbar ist zieht beim Finanzmt nicht.
Ich würde das schnellstmöglich in Ordnung bringen.
Hast du bei deiner Bank nicht mitgeteilt das du nicht mehr in Deuschland wohnst?
Die ganze Sache ist etwas komisch.
Was du willst, nennt sich in meinen Augen Steuerhinterziehung. Du willst einen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen, der dir eventuell gar nicht zusteht.
Abgesehen davon gelten die 1000 Euro Pauschbetrag "global" und nicht für einzelne Bankbeziehungen.
Wird nicht funktionieren wegen dem AIA
ich hatte Jahrelang ein Konto und Depot in Konstanz und mir wurden keine Steuern berechnet obwohl ich in der Schwiz gemeldet und Steuerpflichtig war.Evtl. könntest du dein Konto Grenznah eröffnen.
Wenn du in der Schweiz Steuerpflichtig bist ,dann zahlst du in Deutschland KEINE Steuern egal ob deine Konten in Deutschland hast.
Wie nimmt man als Schweizer Finanzgeschäfte in der EU war?
Gibt ja genügend Deutsche, die weiterhin Angebote aus Deutschland wahrnehmen und Konten/Depots abschliessen aus der Schweiz heraus.
Kannst du jederzeit machen ,aber es gibt KEiN Grundfreibetrag und auch kein Freistellungsantrag.Du musst einfach alles bei den Schweizer angeben.
Nicht Angeben geht nicht wegen dem AIA .
Wenn du in der Schweiz Lebst dann gibt es für dich keinen Grundfreibetrag mehr!
Freistellungsantrg gibt es auch nicht.
Weiss jemand was da GENAU übermittelt wird?
Kontostand oder nur die Kapitalgewinne ,Zinsen usw.
Danke
Auslandschweizer:innen, die in die Schweiz zurückkehren und mittellos sind, können sich sofort mit der Verwaltung ihrer Wohngemeinde in Verbindung setzen oder sich an den örtlichen Sozialdienst wenden, um Soforthilfe zu erhalten. Im Falle einer Ankunft ohne die Möglichkeit, diesen Dienst rechtzeitig aufzusuchen, kann die Stiftung für Auslandschweizer eine zeitlich begrenzte Unterstützung gewähren. Um diese zu erhalten, wenden Sie sich an die Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity telefonisch von Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr unter der Nummer 031 356 61 00 oder per E-Mail an die Adresse schindler@swisscommunity.org. Postadresse: Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, Alpenstrasse 26, CH-3006 Bern.
Vermögen und Kapitalgewinne usw. musst du nicht angeben.
Aufenthalte mit einer Dauer von weniger als drei Monaten als Nichterwerbstätige (z.B. als Tou- rist) erfordern keine Aufenthaltsbewilligung. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich die ausländischen Staatsangehörigen beim entsprechenden Migrationsamt des Wohnkantons als Nichterwerbstätige anmelden.
Frage:
Als Schweizer brauchst du einen Miet und Arbeitsvertrag?
Dachte jeder Schweizer kann jederzeit ohne Aufwand zurückkehren.
Gesetzlich versichert ,kleine Rente aus Deutschland, sonst kein Einkommen .
Summe der Freizügigkeit ca,250`000.-
Wie viel von dem Geld wird sich noch die Krankenkasse krallen?
Hat jemand eine Antwort?
Würde mich auch Interessieren.
Sie muss auf die Gesammte Summe Steuern bezahlen nicht nur auf das Obligatorium