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Beiträge von Pentel

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 27. Oktober 2023 um 15:30
    Zitat von RaboCo

    Und wenn Sie Reflektion mit "Geistes Kind" meinen, dann fühle ich mich echt geehrt.

    Reflektion würde ich Ihnen nie unterstellen, kann man auch nicht, wenn jemand sowas schreibt:

    Zitat von RaboCo

    :thinking_face: Interessant ist, dass Sie sich persönlich angesprochen fühlen. Sie haben doch über eine "dritte" Person geschrieben, oder?

    Sie haben mir persönlich unterstellt, ich würde hier nach "illegalen Tricks" suchen. Wer soll sich davon denn sonst angesprochen fühlen Sie Superreflektierer?

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 27. Oktober 2023 um 15:19

    Es geht darum, ob sich durch die Übersiedlung in die Schweiz in den beschriebenen Situationen ein legaler steuerlicher Vorteil ergeben kann. Daher ja die Frage nach den Gesetzen. Wenn man etwas Illegales vorhat, interessieren einen in der Regel die Gesetze genau nicht.

    Wenn jemand in die Schweiz geht, um dort einen Job anzunehmen, weil das Gehalt wegen der geringeren Steuerbelastung besser ausfällt würden Sie ihm wohl auch nicht illegale Steuervermeidung vorwerfen.

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 27. Oktober 2023 um 13:32
    Zitat von RaboCo

    Nein, für mich ist das nicht nachvollziehbar. Denn auch Israel wurde und wird erheblich unterstützt. Deutschland und Israel sind best Friends.

    Und dafür gibt es auch gute Gründe. Denn mit dieser Unterstützung wird ein demokratischer Rechtsstaat unterstützt und keine massenmordende Terrortruppe. Das zu vergleichen zeigt schon, welch Geistes Kind Sie sind.

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 27. Oktober 2023 um 13:28

    Das ist eine dreiste Unterstellung. Von illegalen Tricks hat hier niemand gesprochen, sondern es ging darum, die geltende Rechtslage zu verstehen. Daher hoffe ich einmal, dass Sie diese Unterstellung in Ihrem eigenen Interesse ganz schnell zurück nehmen.

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 27. Oktober 2023 um 11:54
    Zitat von RaboCo

    Mein Tipp um Stress zu umgehen: Erst GmbH Anteile verkaufen, in Deutschland legal versteuern

    Hintergrund der Überlegungen ist natürlich, dass man genau das nicht möchte. Was auch nachvollziehbar ist, wenn man sich anschaut, was in Deutschland mit den Steuergeldern gemacht wird. Allein von den Millionenüberweisungen in den Gaza-Streifen, die dann für Märtyrer-Renten genutzt werden wird mir schlecht...

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 26. Oktober 2023 um 22:22

    Danke für die Antworten. Ich muss mich jetzt erst mal durch die Gesetzestexte wühlen mit den CathayPacific angegebenen Fundstellen um es zu verstehen...

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 22. Oktober 2023 um 15:26

    vielen Dank für die Antwort.

    Zitat von CathayPacific

    Wenn die Person hingegen nicht in die Schweiz umsiedelt, "um dort bei einem Schweizer Unternehmen als Angestellter zu arbeiten", sondern stattdessen in die Schweiz umsiedelt, um Steuern zu umgehen, und deshalb "dort bei einem Schweizer Unternehmen als Angestellter" arbeitet, so wäre Art. 23 des DBA CH-D von Belang.

    Wie wird das entschieden? Bzw. woran festgemacht? Der neue Job in der Schweiz kann ja durchaus Hauptgrund sein, aber die Möglichkeit, steuergünstig Anteile zu verkaufen, würde natürlich ein attraktiver Nebenaspekt sein, den die meisten in dieser Situation auch nutzen wollen würden..

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 22. Oktober 2023 um 09:41

    Ja entschuldigt, da war ich zu unpräzise.

    Für beide Fälle gilt: deutscher Staatsbürger der seit Geburt in Deutschland lebt und dort unbegrenzt steuerpflichtig war.

    Für 1. gilt: Anteilsbesitz unter 1% daher keine Wegzugssteuer. Wert der Anteile 5 Mio. Euro. In Deutschland außerdem lediglich Besitz einer Eigentumswohnung, Wert ca. 800.000 Euro.

    Für 2. gilt: Portfoliowert 5 Mio. Euro, Verkauf von Anteilen im Wert von monatlich ca. 8-10k Euro.

    Ich kenne die überdachende Besteuerung. Bei Fall 1. wäre interessant, ob die durch das Anstellungsverhältnis aufgehoben wird. Ich so etwas auf einigen Internetbeiträgen gelesen, finde aber die gesetzliche Grundlage dazu nicht.

  • Versteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz

    • Pentel
    • 17. Oktober 2023 um 12:32

    Hallo ins Forum,

    ich habe eine Frage zur Versteuerung wie oben im Titel beschrieben. Das Ganze vor dem Hintergrund von 2 Szenarien:

    1:

    Ein Deutscher Staatsbürger siedelt in die Schweiz um, um dort bei einem Schweizer Unternehmen als Angestellter zu arbeiten. Nach der Umsiedelung verkauft er Anteile an einer deutschen GmbH. Wie und wo werden diese Anteilsverkäufe nun besteuert?

    2:

    Der Deutscher Staatsbürger siedelt in die Schweiz um und lebt von seinen Kapitalerträgen, dh. er hat ein großes Aktien- ETF-Portfolio, von dem er monatlich kleinere Anteile verkauft. Wie und wo wird das besteuert? Und: gibt es einen Unterschied bei der Versteuerung von Dividenden und Kursgewinnen?

    Ich habe die Regeln, wann jemand in der Schweiz als privater Kapitalanleger gilt, gelesen:

    1. Sie halten die Mindesthaltedauer von sechs Monaten bei Wertpapieren ein.
    2. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen machen weniger als 50 Prozent des eigenen Nettoeinkommens aus.
    3. Das Transaktionsvolumen (Käufe und Verkäufe) ist nicht größer als das Fünffache des eigenen Vermögens.
    4. Es werden keine Derivate, außer zur eigenen Risikoabsicherung, genutzt.
    5. Sie legen nur das eigene Geld an, nicht etwa Finanzierungen über Kredite

    Davon würde im Szenario 2 ja nur die Regel Nr. 2 verletzt, dh die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden den Großteil des Nettoeinkommens ausmachen. Reicht das, um als professioneller Anleger klassifiziert zu werden und damit die 35% Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen?

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