Hallo Teddie,
willkommen am Bord.
Das wird nicht sooo ganz einfach sein. Ihr seid ja nicht verheiratet, kannst also nicht deine Bewilligung als Familienangehörige beantragen, sondern du wirst als lediger Einzelperson angesehen und wg. deinem Minigehalt von ca. 1.300 CHF/Monat brutto gleich abgewiesen. Wenn du beweisen kannst, dass jemand für deine Wohnungsmiete und sonstigen Kosten aufkommt, sieht es gleich besser aus. Ob deine Freundin hierfür überhaupt in Frage kommt weiss ich leider nicht. Erstens stellt sich die Frage, ob sie überhaupt "so viel" verdient, zweitens, ob sie -selber eine Ausländerin mit Bewilligung und ohne familiäre Bindung zu dir- für dich offiziell bürgen darf. Auf jedem Fall würde ich das mit Schilderug der konkreten Situation beim Migrationsamt des Kantons erfragen.
Für die Kalkulation der Abzüge/Quellensteuer/KV stehen dir mindestens zwei Webseiten zu Verfügung:
Comparis.ch und Lohncomputer.ch
Viel Erfolg: Attila