Das übergeordnete Thema ist Familiennachzug, ja.
Die Gesetzeslage aber, und das ist der Punkt, gilt theoretisch für jeden Ausländer,
wobei sich "angemessener Wohnraum" grob über den Daumen gepeilt Mindestanzahl der Räume = Personen minus 1 definiert.
Seite 29,30: "Die meisten Kantone, total 15, folgen der Faustregel Familienmitglieder minus eins gleich Anzahl Zimmer. Aufgrund der Praxisharmonisierung unterden Ostschweizer Kantonen sind einige Kantone, namentlich Graubünden, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Thurgau, auf diese Linie eingeschwenkt. Die Faustregel wird von wenigen Kantonen strikt angewendet, ..."
Seite 31: "Für ein Ehepaar ohne Kinder genügt im Kanton St. Gallen, Zürich, Genf oder Glarus eine 1-Zimmer-Wohnung. Basel-Landschaft und Solothurn verlangen zwei Zimmer, das Tessin eine 2-Zimmer-Wohnung mit mindestens 50 m2 Wohnfläche. "
Man kann davon ausgehen, dass danach bei Deutschen, noch dazu ohne Familiennachzug, kein Hahn kräht. Und dass man schlafende Hunde auch nicht wecken sollte, wird man auf Amt vorstellig.
Theoretisch ist mangelnde Berücksichtigung dieser Vorgaben aber Grund genug, eine Aufenthaltsbewilligung ggf. zu verweigern. Was auch bisweilen bei Nicht-EU-Zuwanderern passiert, genau aus dem Grund, z.B.
Wenn sich die Aemter mit weniger zufriedenstellen, ist's doch schön, dann lächelt dankbar, und alle freuen sich. Denn geschuldet ist's eben halt nicht.
Was den Auto-Import bei Zuzüglern betrifft, ist die weitverbreitete Fehleinschätzung potentiell gefährlich, nämlich, dass es viel wichtiger sei, seinen deutschen Führerschein umzuschreiben, als die Karre in der Schweiz zu immatrikulieren bzw. zu versichern. Weil der Zoll z.B. da grundsätzlich anderer Auffassung ist, dachte ich, es könne ratsam sein, da doch nochmal nachzuhaken, weil der Wisch, den Du oben gelinkt hast, so nicht reicht. Jedenfalls nicht für ein pingeliges Auge. Und weiss man, an wen man bei ner Kontrolle gerät?
LG