Hallo zusammen,
ich möchte in die Schweiz auswandern um mit meiner Freundin zusammenzuziehen.
Aktuell bin ich bei einem deutschen Arbeitgeber im Aussendienst tätig und bekomme vom Unternehmen ein geleastes Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung gestellt wo die 1% Regelung greift.
Alle 3 Jahre wird der PKW gegen einen neuen getauscht. Einsatzgebiet ist Süddeutschland bei mir. Arbeitsort sind Homeoffice (noch in Deutschland) und Zentrale in Stuttgart.
Ich habe mich beim Zoll erkundigt was zu tun ist und man hat mich auf diverse Punkte hingewiesen:
1. Wenn ich in der Schweiz ihnen werde habe ich 1 Jahr Zeit um einen Schweizer Führerschein zu beantragen
2. Mit dem Schweizer Führerschein ist es mir dann aber nicht erlaubt ein deutsches Fahrzeug zu führen
Soweit ich von dem leider sehr unmotivierten Zollmitarbeiter erfahren habe, gibt es wohl eine Ausnahmegenehmigung mit Formular 15.30
Hierin steht, dass ich das ausl. Firmenfahrzeug nur wie folgt verwenden darf:
- Fahrten im Zollausland
- Grenzüberschreitende Beförderung im dienstlichen Auftrag
- Fahrten zum eigenen Gebrauch zwischen dem Arbeitsort im Zollausland und dem Wohnort im Zollgebiet
- Gelegentliche Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers zwischen Wohnort und dem Arbeitsort im Zollgebiet und anschl. Rückreise ins Zollausland. z.B. Arbeitsbeginn am folgenden Tag beim schweizerischen Kunden
- die Bewilligung 15.30 der nächsten Zollstelle unverzüglich zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind
- Nicht zulässig sind private Fahrten im Zollgebiet
- Ich nehme zur Kenntnis, dass das Fahrzeug mit schweizerischen Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern versehen werden muss, wenn es nicht mindestens 2x im Monat übers Wochenende im Ausland abgestellt wird. Mit einer allfälligen Doppelmatrikulation bin ich einverstanden.
So und hier beginnt mein Dilemma und ich hoffe jemand aus dem Forum hat ähnliche Erfahrungen und mir vielleicht sogar eine hilfreiche Lösung...
Theoretisch arbeite ich dann also vom Homeoffice (Wohnort Schweiz/Thurgau) oder fahre von dort nach Deutschland und kehre abends wieder zurück - Soweit wohl kein Thema
Einkaufsfahrten und Ausflüge mit dem PKW in der Schweiz sind untersagt - Auch machbar
Alle 14 Tage habe ich meine Kinder aus erster Ehe an den Wochenenden, wo ich sie Freitags abhole und am Sonntag wieder zur Mutter bringe. Das wäre dann ja eine private Fahrt - zumindest die Strecke Wohnort bis Grenze und somit nicht erlaubt.
Auch weiss ich nicht, wieso man an 2 Wochenenden das Fahrzeug in Deutschland abstellen muss... Wie wollen die Behörden sowas denn kontrollieren ? Wo liegt der Sinn darin ?
Der Zollbeamte redete die ganze Zeit von PKW einführen und versteuern beim Umzug, aber das Fahrzeug gehört mir ja gar nicht sondern ist vom Arbeitgeber geleast. Auch sagte der Beamte, dass wenn ich das Fahrzeug bereits min 6 Monate in Deutschland im Besitz hatte es problemlos einzuführen sei. Was ist dann, wenn ich in 1,5 Jahren den nächsten Firmenwagen bekomme und diesen logischerweise nicht schon 6 Monate im Einsatz habe ?
Ich hoffe ich konnte meine Problematik erklären und hoffe, dass jmd von Euch ähnliche Erfahrungen bereits gemacht hat und mir mit guten Tipps weiterhelfen kann.
Wer wohnt in der Schweiz, arbeitet in Deutschland und hat einen deutschen Firmenwagen und kennt sich mit der Thematik aus ?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Danke im voraus