Hallo,
am 01.10. werde ich für meinen derzeitigen Arbeitgeber in die Schweiz wechseln. Zu Beginn nur Montags-Donnerstags, sobald wir als Familie eine Unterkunft gefunden haben, dann voll - geplant für die nächsten 3 Jahre.
Ich bin in Deutschland in der PKV versichert, meine Frau (Beamtin in Elternzeit) und die Kinder über Beihilfe & PKV. Nun hat uns unser deutscher Versicherungsvertreter gerade gesagt, dass unsere Versicherungen in der Schweiz so weiter laufen können. Allerdings bin ich aufgrund der strengen schweizer Versicherungspflicht unsicher. Insbesondere meine Frau und die Kinder sind zu 80% über die Beihilfe versichert, was den Versicherungsbeitrag (250€ für die drei) bei sehr guten Leistungen sehr günstig macht. Hier gilt für uns insbesondere die Frage nach Kieferorthopädischen Behandlungen unseres 6-jährigen Sohnes, die in unserer Versicherung top eingeschlossen sind...
Gibt es eine Möglichkeit:
1. meine PKV in der Schweiz weiterlaufen zu lassen
2. die PKV & Beihilfe meiner Frau und der Kinder in der Schweiz weiterlaufen zu lassen,so dass wir uns nicht in der Schweiz versichern lassen müssen?
Dies wäre viel günstiger bei viel besseren Leistungen.
Vielen Dank und viele Grüße
Carsten Teske
Deutsche PKV & Beihilfe in der Schweiz
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Hallo Carsten
Wichtig zu wissen ist, dass in der Schweiz Krankenversicherungspflicht gilt. Man muss bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sein, aber es gibt Ausnahmen. Grenzgänger und Aufenthalter können sich davon befreien lassen. Bei dir könnte ich mir vorstellen, dass du vielleicht als "Entsandter Arbeiter" durchgehst und ein Optionsrecht beantragen kannst. Das gilt aber nur, wenn du weiterhin über Deutschland bezahlt wirst. Sobald du Sozialabgaben leistest gilt diese Regelung nicht mehr. Schau mal hier: http://www.kvg.org/de/befreiung-_content---1--1036--44.html
Andernfalls musst du dich in der Schweiz krankenversichern. Wenn dir die Leistung der Deutschen PKV wichtig sind, kannst du dann beide Versicherung nur parallel laufen lassen. Meistens sind dann aber nur Leistungen in Deutschland abgesichert.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo Maik,
vielen Dank für Deine Antwort. Nach der Definition bin ich kein Entsandter, allerdings lese ich in den Ausnahmen auch folgendes (jeweils wenn ein gleichwertiger Versicherungsschutz für die Schweiz vorhanden ist):
- Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit:
Fallen meine Frau und Kinder nicht unter diesen Punkt? Meine Frau ist (da sie sich in der Elternzeit befindet) noch in Deutschland "beschäftigt" und hat keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Zudem gibt es auch den Punkt Härtefallregelung:
Für diesen Befreiungsgrund muss eine Verschlechterung des bisherigen Versicherungsschutzes oder der bisherigen Kostendeckung, die auf Grund des Alters und/oder des Gesundheitszustandes vorliegen...Für unseren Sohn steht eine kieferorthopädische Behandlung an (teuer...), die in Deutschland sehr gut versichert ist, in der Schweiz aber wohl nicht mehr versicherbar sein wird.
Könnten dieses Ausnahmen in unserem Fall greifen?
Nochmals danke und viele Grüße,
Carsten -
Hallo Carsten
So wie ich es sehe, werden deine Frau und Kinder nicht als Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit zählen, sondern als Familiennachzug. Denn Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit ist ein eigener Aufenthaltsstatus. Dieser gilt für Rentner, Studenten, Stellensuchende und gut betuchte unter bestimmten Bedingungen und bei genügend Kapital. Einzig die Härtefallregelung könnte aufgrund der zukünftigen Behandlung bei euch greifen. Das müsstest du dann aber nachweisen können. Ich würde in deinem Fall unbedingt mal bei der KVG direkt nachfragen. Sie werden dir direkt Auskunft geben, ob diese Regelung bei euch greift.
Schöne Grüsse
Maik