Einkommen und Rente versteuern

  • Hallo liebe Gemeinde,


    eine Frage. Meine Frau wird über 120.000 CHF verdienen und ich bin Erwerbsunfähig und beziehe eine Staatliche und eine Betriebsrente die ich hier in der BRD mit der Steuerklasse 5 versteuern muss.
    (da meine Frau mehr verdient hat sie die 3) wie werden wir in der Schweiz veranlagt (kann dazu nichts finden) ? nehme ich meine Brutto Rente und rechne sie auf ihr Gehalt drauf und das wird dann gesamt versteuert ?=
    Vielen Dank im voraus
    Grüße

  • Grundsätzliches zur Quellensteuer kannst du hier lesen:
    https://www.estv.admin.ch/dam/…_besteuerung_quelle_d.pdf


    Bei der Quellensteuer wird an sich jede Person einzeln veranlagt. Andererseits werdet ihr wohl beide ordentlich veranlagen müssen (deine Frau wegen der Höhe des Einkommens, du wenn deine Rentenzahlung als Invalidenrente gezählt wird). Da ihr verheiratet seid, wäre dann wohl vermutlich eine gemeinsame Veranlagung möglich. Wobei auch dort nach Ehemann/Ehefrau unterschieden wird. Aber ja, letztendlich erhöht eine gemeinsame Veranlagung durch die Progression die Steuerlast.


    Aber das ist nur meine Vermutung. Durch die besonderen Umstände wäre es auf jeden Fall sinnvoll, sich rechtzeitig mit der örtlichen (=kantonalen) Finanzverwaltung in Verbindung zu setzen.

  • Hallo Jaichwill,


    da deine Frau über 120.000 Chf verdient, muss sie eine ordentliche Steuererklärung abgeben.
    Grundsätzlich wird deine Bruttorente dazu gezählt und daraus ergibt sich euer gemeinsamer Steuersatz.
    Steuerklassen wie in Deutschland gibt es hier nicht.


    Ich verdiene weniger als 120.000 Chf und da mein Mann auch schon Rentner ist und eine Rente aus Deutschland
    bezieht, müssen wir eine Steuererklärung machen und Vorauszahlungen leisten. Genaueres kann dir hierzu dein
    Steueramt eurer Gemeinde sagen.
    Deine Renten werden dann nur in der Schweiz versteuert. Allerdings wirst du über deine Renten weiterhin die Kranken-
    und Pflegeversicherung zahlen müssen, dies kannst du mit einem Formular (frage mich nicht nach der Nummer :kissing_face: )
    bei der KVG in Solothurn die Befreiung der obligatorischen Krankenversicherung der Schweiz beantragen.
    Du bist dann weiterhin in Deutschland versichert (kannst dort auch mit deiner KK-Karte zum Arzt), bekommst aber auch
    eine KK-Karte für die Schweiz und unterliegst in der Schweiz allen obligatorischen Vorschriften als ob du in der Schweiz
    Grundversichert wärest. Heisst 300 Chf Franchise und bis zu 700 Chf von den Arztrechnugnen im Jahr.


    Viel Erfolg und liebe Grüsse
    Beate

  • Hallo Jaichwill,


    das mit deinem Sohn kann ich dir nicht sagen, wir haben keine kleinen Kinder mehr.
    Theoretisch sollte da möglich sein, aber da doch lieber die KK fragen. Wenn dein Sohn mit in die Schweiz kommt,
    kann ich es mir nicht vorstellen, sollte er in Deutschland bleiben, sehe ich kein Porblem, aber wie gesagt:
    Doch lieber die KK fragen.


    Grüsse
    Beate