Pk Überobligatorischer Teil (Steuern Deutschland)

  • Hallo noch mal eine Frage zu dem überobligatorischen Teil der pk den man ja ausbezahlt bekommt bei rückzug nach Deutschland,


    Was wir uns da fragen müssen wir da auf den Betrag auch Steuern zahlen in Deutschland wenn wir uns does auf eine deutsches Konto auszahlen lassen oder ist es besser noch ein Schweizer Konto stehn zu lassen wo man es auszahlen lassen sollte?


    Oder gibt es Ideen oder Tricks Wie man das genau macht?


    Danke euch,


    Stephan und Nadine

  • Je nachdem und wie viel Geld es geht, wäre vielleicht der Gang zum Steuerberater anzuraten.


    Sonst mal als Anhaltspunkt: https://www.pensionskassen-nov…Novartis_Grenzgaenger.pdf Die Folienseiten 34 und 35.
    De facto sollte es so sein, dass der überobligatorische Anteil nicht oder nur gering besteuert wird. Hängt aber auch davon ab, wann du der PK beigetreten bist.

  • Und noch generell dazu: Bei Fragen zur Steuerpflichtigkeit geht es eher um die Frage ob und wo eine Einnahme steuerbar ist. Wohin sie ausgezahlt wird ist dabei dann völlig ohne Interesse. Liegt beispielsweise zum Auszahlungszeitpunkt die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland, dann ist dort auch das Globaleinkommen steuerbar. Egal auf welches Konto. Inwieweit die PK-Auszahlung dabei einer Steuerpflicht unterliegt, kann der Steuerberater rechtsverbindlich abklären.

  • Hallo und danke erstmal für eure Antwort,


    es geht so grob einmal um 30000 Fr bei der freundin und bei mir ca um 15000 fr.


    beantragen lassen wir die auszahlung noch in der schweiz und den überobligatorischen teil kann man ja laut PK direkt auf ein konto meiner wahl auszahlen lassen.